landtag.sachsen.de ↗

Armin Schuster

25.06.2026 Sitzungen 8/31

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen erfährt wie die gesamte Bundesrepublik Deutschland einen sehr deutlich nachlassenden Migrationsdruck. Die Einführung stabiler Grenzkontrollen mit Zurückweisungen war erwartungsgemäß der entscheidende Schritt für diesen Erfolg. (Beifall AfD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Eine zentrale Herausforderung bleibt die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen. Das ist ein Auftrag, den wir im Innenministerium haben. Über die Gründe, die sich nicht geändert haben, haben wir schon oft debattiert: mangelnde Kooperation einzelner Herkunftsstaaten, fehlende Mitwirkung, Identitätstäuschung und das Untertauchen von Ausreisepflichtigen. Zu viele Abschiebemaßnahmen werden auf diesem Weg vereitelt. Vor einem Jahr haben wir deshalb das Landesausreisezentrum in Dresden als Pilotprojekt eingerichtet. Ziel war es, Personen ohne Bleibeperspektive nicht in die Kommunen zu verteilen, sondern dort die Ausreise vorzubereiten, vor allem Rückkehrberatungen anzubieten und den Aufenthalt möglichst freiwillig zu beenden. Sie bemerken das aus unseren Statistiken. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist im Vergleich zu den letzten Jahren fast explodiert. Es muss scheinbar etwas erfolgreich sein an dieser Maßnahme. Unser Fokus sind Maßnahmen, die geltendes Recht durchsetzen, Rückführungen ermöglichen und Kommunen entlasten. Die Bekämpfung der Sekundärmigration bleibt dabei eine der zentralen Herausforderungen europäischer Migrationspolitik. Ich möchte das noch einmal geraderücken. Wir haben jetzt darüber diskutiert, als ginge es um die Rückführung in Return-Hubs – so weit sind wir aber noch nicht –, als ginge es um die Rückführung in Drittländer – auch darum geht es nicht. Wir diskutieren in dieser Debatte ausschließlich über die Rückführung nach Italien, Kroatien, Griechenland, Schweden oder in ein anders europäisches Mitgliedsland. Wie beschwerlich das ist, würde ich gern noch einmal in diese Debatte einbringen; das kann sich jeder vorstellen. Wer in einem anderen Mitgliedstaat bereits registriert wurde oder dort sogar ein Asylverfahren durchlaufen muss oder hat, soll nicht ungehindert durch Europa weiterwandern können. Das ist der zentrale Baustein europäischer Asylpolitik. Deshalb setzten wir große Hoffnung auf das neue europäische Vorgehen, mit den Migrationszentren ein geordnetes Verfahren, verlässliche Identitätsfeststellung und konsequentere Rückführungen in den zuständigen Mitgliedsstaat besser organisieren zu können. Seit Jahren ist klar, was wir dafür brauchen: wirksame Rückführungsabkommen mit Herkunftsstaaten, konsequentere Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger, die wirksame Begrenzung der Sekundärmigration innerhalb Europas und eine stärkere freiwillige Ausreise. Die Sekundärmigrationszentren sind nicht irgendwie eine Technik oder ein Gebäude. Das ist eines der Schlüsselinstrumente einer kaum noch für möglich gehaltenen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf europäischer Ebene. Das ist der Solidaritätstest schlechthin, den wir seit Jahren mit „Dublin“ nicht bestehen. Deshalb bin ich sehr gespannt. Mit dem Beschluss des GEAS-Anpassungsgesetzes im Bundestag und den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern haben wir in Deutschland dafür den rechtlichen Rahmen geschaffen. Wir sollten alles daransetzen, dass diese GEAS-Reform ehrlicherweise hart getestet und ein europäischer Erfolg wird. Dafür brauche ich aber dieses Zentrum. Das ist genau das Instrument. Deshalb hat die Staatsregierung nicht eine Sekunde gezögert und die Landesdirektion Sachsen sofort mit der Einrichtung eines Sekundärmigrationszentrums beauftragt. Wir starten am 1. Juli 2026. Dafür wird das bestehende Landesausreisezentrum in Dresden entsprechend weiterentwickelt. Künftig werden dort voraussichtlich mehr als 400 Plätze zur Verfügung stehen. Ich möchte das noch einmal für alle sagen – die Frage bekomme ich fast wöchentlich aus allen Fraktionen –: Infrastrukturell sind wir komplett vorbereitet. Es sind keine erheblichen Zusatzinvestitionen notwendig, weil wir bereits vorbereitet waren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird vor Ort sein und Rückkehrberatungen anbieten, um die freiwillige Ausreise zu verstärken. Untergebracht werden allein reisende Erwachsene, Familien und Familien mit Kindern. Unbegleitete Minderjährige werden dort nicht untergebracht. Im Rahmen des GEAS – ich glaube, Herr Nguyen, Frau Nagel, Herr Pallas und Herr Lippmann haben das angesprochen – gelten die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personen. Die gelten selbstverständlich; sie sind sogar verstärkt worden. Das gilt auch für das Thema Umgang mit Kindern. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie mich in den letzten gut vier Jahren jemals hier im Parlament gestresst hätten oder dass wir mit dem Thema schlecht umgegangen seien. Ich glaube, dass Sachsen dort – wie bei vielen Migrationsthemen – sehr vorbildlich vorgeht. Ihre Sorge, meine Damen und Herren, um die Bildungsbiografien von Kindern teile ich ausdrücklich. Aber dass wir damit schlecht umgehen, das teile ich nicht. Wir setzen auf schnelle, rechtssichere und transparente Verfahren. Kinder, Familien, auch die Alleinreisenden brauchen Klarheit statt jahrelanger Unsicherheit. Familien brauchen Perspektive statt Dauerprovisorien. Das gescheiterte DublinSystem hat all das verursacht. Das wollen wir überwinden. Wer das Kindeswohl ernst nimmt, muss Interesse an einem zügig abgeschlossenen Verfahren haben. Nur ein Staat, der seine Regeln durchsetzt, schafft auf Dauer Akzeptanz für Schutz und Integration. Die Menschen in Sachsen erwarten zu Recht, dass Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind oder gar in einem anderen Mitgliedstaat sein und dorthin überstellt werden müssten, das Land auch verlassen. Nur wenn wir diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen, stärken wir das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit dieses Landes. Meine Damen und Herren! Nach dem Scheitern des Dublin-Systems haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen verständigt. Ich bin gespannt, ob das jetzt klappt. Aber die Rückführung aus Sekundärmigrationszentren wird dafür ein entscheidender Beleg sein. Deshalb haben wir nicht gezögert und waren schneller als viele andere Bundesländer. Wir wollen wissen, ob es diese neue Solidarität gibt, und an dem Erfolg sofort teilhaben. Wer das auch möchte, muss diese Instrumente annehmen und seine Funktionsfähigkeit sichern. Wer dagegen fordert, auf die Möglichkeiten des § 44 Asylgesetz zu verzichten und die Einrichtung bereits vor ihrer Inbetriebnahme wieder zu schließen, stellt sich gegen wesentliche Bestandteile von GEAS. Das möchte ich ausdrücklich sagen: Diese gefährliche Blockadehaltung hat Deutschland mit der neuen Bundesregierung endlich überwunden. Wir waren ein Teil des Problems, sich auf ein neues GEAS zu einigen. Das hat sich mit der neuen Bundesregierung geändert. Deshalb ist klar, dass Sachsen seinen Beitrag zur Umsetzung dieses europäischen Asylsystems leisten wird, dass wir unsere Schutzbedürftigen schützen sowie Verfahren rechtsstaatlich durchführen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger. Das werden wir liefern, und das erwartet auch Europa. Wir freuen uns, wenn das klappt. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Fraktion Die Linke abzulehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Schuster. Jetzt hat als Einreicherin das Schlusswort die Fraktion Die Linke, Herr Abg. Nguyen. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) – Moment, bitte. Ich sehe am Mikrofon Herrn Wippel mit einer Bemerkung; bitte schön.

Protokoll ↗