Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE verstehen den Antrag sowie die politische Botschaft dahinter und werden ihm schlussendlich auch zustimmen. Ob die Umsetzung von GEAS menschenwürdig erfolgt, entscheidet sich nicht allein an Gebäuden oder Zäunen – sie entscheidet sich im Alltag der Betroffenen, sie entscheidet sich daran, ob Menschen ihre Rechte kennen, ob sie Zugang zu Beratungen haben, ob besondere Schutzbedarfe anerkannt werden und ob rechtsstaatliche Verfahren schlussendlich funktionieren. Wer über GEAS redet, muss aus unserer Sicht vor allem über Kinder reden. Die Folgen solcher Einrichtungen wie dem Sekundärmigrationszentrum treffen am Ende – trotz aller Darstellungen des Kollegen Pallas – Kinder dennoch hart. Kinder können nichts dafür, in welchem Land sie geboren wurden, auf welchem Fluchtweg ihre Familie unterwegs war oder welcher Mitgliedsstaat nach den europäischen Zuständigkeitsregeln für das Asylverfahren verantwortlich ist. Wer über Monate hinweg in einer de facto isolierten Einrichtung lebt, verliert wertvolle Zeit für Bildung, Sprachentwicklung und soziale Kontakte. Schulische Brüche werden mitunter vertieft, Integration verzögert und Entwicklungschancen eingeschränkt. Gerade deshalb dürfen wir die Umsetzung von GEAS nicht allein unter ordnungs- und verwaltungspolitischen Gesichtspunkten betrachten, wie das viel zu häufig getan wird. Maßstab muss sein, welche Auswirkungen das staatliche Handeln auf betroffene Menschen hat – und ganz besonders auf Kinder; denn Kinder werden nicht besser integriert, wenn sie monatelang hinter Zäunen leben. Sie lernen nicht schneller deutsch, wenn der Zugang zu Vereinen und Freundschaften entsprechend erschwert wird, und es entwickelt sich keine stärkere Bindung an unsere Gesellschaft, wenn die Gesellschaft ihnen zuerst mit Isolation begegnet. Deshalb ist die Frage, wie Sachsen seine Spielräume nutzt, keine technische Verwaltungsfrage; es ist auch eine Frage von Kinderrechten, Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlichem Zusammenhalt. In diesem Zusammenhang appelliere ich an die Staatsregierung: Im Umgang mit Kindern zeigt sich der wahre Charakter. Bei aller Frage von Humanität und Ordnung, wie mitunter gern im Hohen Hause propagiert wird, darf man Humanität nicht vergessen. Es braucht ein umfängliches und humanitäres Herangehen, das Kinderrechte wahrt. Diesbezüglich fehlen uns ein, zwei Punkte in dem Antrag. Wir als BÜNDNISGRÜNE sehen bei der Umsetzung von GEAS – weil: es wird umgesetzt werden – die Notwendigkeit einer sehr kritischen Begleitung. Von daher gehören folgende Punkte aus unserer Sicht dazu: Erstens. Die Asylverfahrensberatung muss in Sachsen flächendeckend verlässlich finanziert und für Geflüchtete erreichbar sein. (Albrecht Pallas, SPD: Richtig!) Es gab in der Vergangenheit erhebliche Probleme, und ich habe die Sorge, dass das mit den Sekundärmigrationszentren nicht besser wird. Zweitens. NGOs und Beratungsstellen, die Beratung für Geflüchtete anbieten, müssen auch Zugang zu den Aufnahmeeinrichtungen erhalten. Auch hierzu haben wir in der Vergangenheit immer wieder über einzelne Fälle diskutieren müssen, in denen das nicht der Fall war. Meine Sorge ist, dass es mit der Umsetzung von GEAS und den Sekundärmigrationszentren nicht besser wird; denn mit der GEAS-Reform haben die Behörden nur noch eine Auskunftspflicht, aber keine Beratungspflicht mehr. Hierbei muss aus unserer Sicht das gelten, was wichtig ist: eine entsprechende Subsidiarität. Und es bleibt dabei: Geflüchtete müssen Zugang zu einer qualifizierten Rechtsberatung und einem wirksamen Rechtsschutz erhalten; das gilt insbesondere angesichts der kurzen Fristen in den beschleunigten Verfahren. Das ist quasi ein Conditio sine qua non für humanitäre Unterbringung, wenn man das überhaupt so nennen darf. Es braucht zudem ein verpflichtendes Screening vulnerabler Gruppen – meiner Meinung nach ist hierbei noch Luft nach oben. Kinder und Familien, traumatisierte Menschen, schwangere oder queere Geflüchtete müssen frühzeitig erkannt und entsprechend unterstützt werden. Schutzbedarfe festzustellen ist keine polizeiliche Aufgabe, sondern vorrangig eine fachliche Aufgabe, die qualifizierte psychologische und psychosoziale Expertise erfordert. Das können psychosoziale Zentren leisten – die Polizei und Sicherheitsbehörden eher nicht. Wir fordern, die jahrelange Kompetenz der psychosozialen Zentren für das Screening zu nutzen und das nicht allein den Sicherheitsbehörden zu überlassen. Wir sprechen gern noch einmal das Thema Integration an. Ich möchte dazu ganz klar etwas sagen: Wir sind fassungslos, wie derzeit mit der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen im laufenden Doppelhaushalt umgegangen wird. Es werden offensichtlich Strukturen für betroffene Menschen ausgetrocknet, und für die Träger ist das ein Desaster. Es mangelt nicht an Geld; Integration ist zentral. Wir betrachten den Umgang mit den Geldern aus dem Sozialministerium, die insbesondere aufgrund von Anträgen der BÜNDNISGRÜNEN und Linken zur Verfügung gestellt wurden, als eine massive Beschädigung im Vertrauen des Umgangs miteinander – gerade in diesem sensiblen Bereich. Auch mit GEAS ist und bleibt die Investition in Integration der beste Weg, Menschen in Arbeit zu bringen und ihnen die Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen – mit allen Rechten und Pflichten. Trotz dieser benannten Ergänzungen, die wir gedanklich noch mitgeteilt haben, werden wir am Ende diesem Antrag zustimmen, da die politische Botschaft dahinter aus unserer Sicht eine zentrale ist. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Lippmann für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Berger? – Er hat offensichtlich keinen Redebedarf. Damit ist die erste Runde beendet und wir können mit der zweiten Rederunde starten. Für die Fraktion Die Linke erteile ich das Wort der Frau Abg. Nagel; bitte schön.
