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Ralf Böhme

BSW 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der GRÜNEN hat dankenswerterweise die Initiative ergriffen, dem akuten Bedarf an einer Debatte über die Zukunft des Denkmalschutzes in Sachsen gerecht zu werden. Man sollte sich zuerst klarmachen: Bei der Struktur des Denkmalschutzes handelt es sich nicht um eine der vielen Behörden, die mit der Bewältigung der Anforderungen der von uns selbst geschaffenen Bürokratie beschäftigt sind. Der Denkmalschutz nimmt in den Blick, was unsere Vorfahren mit Geist und Händen erschaffen und uns als Vermächtnis hinterlassen haben. Das sind zum großen Teil aus Stein, Holz, Beton oder Glas geschaffene Bauwerke, die spezifisch für eine Zeit, für eine Epoche der Vergangenheit, für einen bestimmten Ort stehen. Damit sind sie nicht beliebig wiederholbar. Der Erhalt und der Schutz dieser Objekte ist ein wertvolles Ziel. Selbstverständlich machen der Denkmalschutz bzw. seine Akteure nicht alles richtig. Mögliche Auswüchse bei einzelnen Projekten stellen aber die grundlegende Idee des Ansatzes des Denkmalschutzes nicht infrage. Hier ist zum Beispiel gerade die Bemerkung des Kollegen von der AfD passend, dass sich der Denkmalschutz durchaus als Unterstützer von Bauherren innerhalb solcher Bauvorhaben in historischen Gebäuden verstehen sollte. Der Denkmalschutz in struktureller Form entstand aus der sich im 19. Jahrhundert formenden bürgerlichen Gesellschaft mit dem ehrenwerten Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten und eine Verfälschung, Beschädigung, Beeinträchtigung oder gar Zerstörung zu verhindern. Schauen wir auf das Umfeld des Denkmalschutzes der jüngeren Vergangenheit, das heißt, nach der weitgehenden Zerstörung der deutschen Städte durch den Zweiten Weltkrieg, so können wir zwei leicht unterschiedliche Verläufe in BRD und DDR erkennen: Im Westen verschwanden im Rahmen des Wiederaufbaus zum Teil flächendeckend Denkmale. In der DDR blieb – bekanntermaßen aus Mangel an Finanzen und Ressourcen – deutlich mehr übrig, was dann Grundlage für die erfolgreiche Sanierung vieler herausragender Denkmale nach 1990 sein konnte. Der Exkurs in meine Heimatstadt Dresden zeigt: Teilweise sogar im Widerstand gegenüber Vertretern der Machthaber gelangen dem Denkmalschutz und engagierten, mutigen Bürgerinnen und Bürgern die Bewahrung identitätsbildender Objekte. Zwinger, Semperoper, Schloss und einige Kirchen sind dabei zu nennen. Das Szenario eines Mangels an Durchsetzungsfähigkeit des Denkmalschutzes zeigte sich in einer Phase nach der Wende, als zum Beispiel prägende Ikonen der Ostmoderne verschwanden. Für den Kulturpalast und Teile des Robotron-Ensembles hier in Dresden erfolgte gerade noch rechtzeitig ein Umdenken. Im Detail verfolgt die Staatsregierung nun eine Zusammenlegung der Landesämter für Archäologie und für Denkmalpflege unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen, mit einem Hinweis auf zu erzielende positive Effekte. Denkbar wären hier Personal- und Kosteneffekte, sogenannte Effizienzgewinne. Aber in der Realität – das können wir abschätzen – wird es sich um maximal eine oder zwei Führungspositionen handeln und um ein paar Einsparungen in der Beschaffung. Das kann kein überzeugendes Argument darstellen. Die Ansiedlung unter dem Dach der Landesdirektion wiederum ist ein klares Gegenargument, ist die Behörde doch bekannt für die endlose, wenig zielgerichtete Bearbeitung speziell von Baugenehmigungsverfahren. Frau Kraushaar, Sie sind hier, wie ich hoffe, nicht wegen, sondern trotz Ihres langjährigen Wirkens dort. Klarerweise soll, dafür steht die BSW-Fraktion, der Denkmalschutz weiterhin aus seiner rein fachlichen Expertise heraus agieren. Eine politische Einflussnahme aufgrund der Interessen von lokalen Amtsträgern sollte weiterhin unterbleiben. Nach aktuellen Erkenntnissen verdient das Vorhaben der Staatsregierung Ablehnung. Sollte es weiterbetrieben werden, dann sollten mindestens insbesondere folgende Fragen erschöpfend beantwortet werden: Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.

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