Petra Köpping
Zum Thema: Die Staatsregierung nimmt die Besorgnis vor sozialen Härten durch Energiesperren sehr ernst. Gerade in Zeiten stark gestiegener Energiepreise sind Strom- und Gassperren für betroffene Haushalte ein harter Einschnitt. Zugleich müssen wir die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die auf Bundesebene geregelt sind. Dazu aber später mehr. Ich möchte auf einige Punkte in Ihrem Antrag näher eingehen, und Sie werden sehen, dass wir das Thema durchaus auf dem Schirm haben und handeln. Aber wir müssen auch anerkennen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vollkommen aus ihrer Verantwortung entlassen werden können. Die Staatsregierung setzt auf Prävention, um Energiesperren von vornherein zu vermeiden. Wir fördern vielfältige Beratungsangebote der Verbraucherinsolvenzberatung sowie der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese unterstützen, frühzeitig Hilfsangebote, Ratenvereinbarungen oder Sozialleistungen zu nutzen, bevor eine Sperrsituation überhaupt erst entsteht. Wir arbeiten intensiv mit Sozialdiensten und kommunalen Sozialämtern zusammen, die als wichtige Instrumente dienen, um schwerwiegenden Härten entgegenzuwirken. Und natürlich stimmen wir uns zwischen den beteiligten Ressorts intensiv strategisch ab. Eine Landesstrategie – auch gegen Strom- und Gassperren – muss immer im Einklang mit Bundesrecht stehen und kann keine bundesrechtlichen Regelungen ohne Ermächtigungsgrundlage konkretisieren. Im nächsten Punkt wünschen Sie sich einen Strom- und Gassperren-Monitor. Sie haben sicher vernommen, dass wir aktuell alles unternehmen, um Bürokratie, Statistikund Dokumentationspflichten abzubauen. Gemäß § 52 Energiewirtschaftsgesetz besteht bereits eine bundesweite Meldepflicht für Energieversorger gegenüber der Bundesnetzagentur. Diese erfasst Zeitpunkt, Dauer, Ausmaß und Ursachen von Versorgungsunterbrechungen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht diese Daten jährlich im Statistikportal der statistischen Ämter sowie auf ihrer Webseite. Ein eigener Monitor auf Landesebene ist daher überflüssig und würde nur Doppelstrukturen aufbauen, da die Bundesnetzagentur bereits flächendeckende und vergleichbare Daten liefert. Stattdessen setzen wir auf die Zusammenführung und Auswertung des bundesweiten Materials für Sachsen sowie zusätzliche Erhebungen in Zusammenarbeit mit Kommunen und Sozialverbänden, um lokale Brennpunkte zu identifizieren. Danken möchte ich Ihnen für den Vorschlag eines jährlichen Energiearmutsberichts. Transparenz ist wichtig. Allerdings müssen die Fragen der Inhalte sowie der Datenhoheit im Zusammenspiel mit der Bundesnetzagentur geklärt werden. Denkbar wäre hierzu ein Pilotprojekt ab 2027: Ein erster Energiearmutsbericht Sachsen könnte als Ergänzung zu den Bundesdaten – in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und unter Einbindung unabhängiger Expertinnen und Experten – erstellt werden. In Punkt 4 fordern Sie ein Bündnis gegen Energiearmut mit den Kommunen. Die Staatsregierung sieht Kommunen als zentrale Partner und deshalb gibt es dieses Bündnis bereits. Wir haben Gespräche mit allen 13 Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen, um lokale Netzwerke zu stärken. Dazu fördert der Freistaat 23 Energieberatungsstellen; bis 2027 sollen es 40 sein. Wir führen gemeinsame Aufklärungskampagnen zu Sozialtarifen und Hilfsangeboten durch. Des Weiteren werden die kommunalen Härtefallfonds koordiniert, um Doppelförderungen zu vermeiden und Lücken zu schließen – und wir schulen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, um Betroffene frühzeitig zu erkennen und zu unterstützen. Wir brauchen das Engagement jeder einzelnen Kommune, um die Hilfsangebote flächendeckend und niedrigschwellig verfügbar zu machen. Dafür wirbt die Staatsregierung und wir unterstützen, wo dies angezeigt und möglich ist; denn in den Kommunen weiß man, wo die konkreten Bedarfe vor Ort sind. Ich möchte die Rede auch dazu nutzen – ich habe es eingangs bereits angekündigt –, um noch einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Dem Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Problematik alleingelassen werden und es keinen Schutz vor ungerechtfertigten Strom- und Gassperren gibt, möchte ich so nicht stehen lassen. Die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz weisen zu Recht sehr hohe Hürden auf, bevor es zu einer Sperre des Strom- oder Gasbezugs kommt: Eine Sperre kann überhaupt nur bei einem deutlichen Zahlungsrückstand verhängt werden – konkret: wenn der Rückstand zwei Monatsabschläge oder ein Sechstel des zugrunde liegenden angenommen Jahresbetrags beträgt, mindestens jedoch 100 Euro, § 41 f EnWG. Eine Sperrandrohung erfolgt mindestens vier Wochen vorher, die schriftliche Ankündigung acht Werktage vor der Ausführung – also genug Zeit, um zumindest Kontakt mit dem Energieversorger aufzunehmen oder sich um Beratung und Hilfe zu kümmern. Auch hierbei lässt der Gesetzgeber die Kunden nicht allein, sondern nimmt die Versorger in die Pflicht: Sie müssen umfassend auf Hilfsangebote hinweisen, zum Beispiel Beratung, staatliche Unterstützungsmöglichkeiten oder Stundung. Schon eine plausible Aussicht auf Zahlung durch den Kunden verhindert die Sperre. Das Gesetz schließt schon heute Sperren aus, sollte keine Verhältnismäßigkeit bestehen – insbesondere bei Schutzbedürftigkeit, also Gefahr für Leib und Leben durch gesundheitliche oder altersbedingte Umstände. Somit sind bereits Haushalte mit Kindern, Kranken und Älteren erfasst, also genau die im Antrag angeführten besonders schutzbedürftigen Haushaltskundinnen und -kunden. Es gibt noch eine weitere Regelung für die Fälle der Grundversorgung: Auf Verlangen des Kunden muss der Grundversorger ein Angebot einer Abwendungsvereinbarung übermitteln. Dies geschieht unter Einbindung der Sozialhilfeträger. Aus all diesen Punkten wird meiner Ansicht nach deutlich: Der Weg bis zu einer tatsächlichen Abschaltung ist sehr weit, und es gibt bis dorthin viele Möglichkeiten, das abzuwehren. Kurz: Eine Sperre ist nahezu immer die viel zitierte Ultima Ratio. Das Bundesrecht regelt die Problemstellung abschließend, einzelfallbezogen und schutzwirksam. Außerdem möchte ich zu bedenken geben: Wir brauchen eine dauerhafte, sichere und marktgerechte Energieversorgung und dazu gehören bei erheblichen Zahlungsrückständen auch Sanktionsmechanismen. Zusammenfassend möchte ich für die Staatsregierung sagen: Wir setzen auf Prävention statt Repression durch Beratung, Ratenzahlungen und Sozialleistungen. Wir unterstützen einheitliche Lösungen wie das Bürger-Energiepaket der EU-Kommission, damit alle Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft kurz- und langfristig von sinkenden Energiepreisen profitieren. Sachsen setzt sich gemeinsam mit Hessen im Bundesrat für eine Reduzierung von Sperren auf ein Minimum ein. Die Forderungen des Antrags zeigen richtige Problemfelder auf; denn hinter jeder Strom- oder Gassperre stehen Menschen und Schicksale. Vieles ist jedoch bereits geregelt und eine Unterstützung für die Betroffenen ist vorhanden. Deshalb ist der Antrag zwar nicht überflüssig, aber trotzdem abzulehnen.
