Ina Klemm
Ich verstehe Ihr Ansinnen, liebe Frau Schaper, und den sozialen Gedanken, der hinter Ihrem Antrag steckt. Ich gebe zu, ich war auch ein wenig überrascht darüber, wie viele Haushalte deutschlandweit von Stromsperren betroffen sind. Immerhin 210 000 Haushalte in Deutschland sind jährlich von Stromsperren betroffen. Jede einzelne Geschichte dahinter ist sicherlich berührend. Das betrifft im deutschen Schnitt etwa 0,5 % der Haushalte. Sachsen liegt mit 0,69 % ein wenig über dem Durchschnitt – wobei mir hier jedoch nur die Zahlen der Großstädte vorliegen. Doch auch wenn ich den Hintergrund Ihres Antrages durchaus verstehen kann, möchte ich vorausschicken, dass wir dem Antrag nicht zustimmen können. Die Gründe möchte ich Ihnen aus Ihrem eigenen Antrag herleiten: Ihr Antrag fordert unter anderem einheitliche, sozialverträgliche Standards für den Umgang mit Strom- und Gassperren. Diese einheitlichen Standards gibt es bereits. Es geht damit los, dass der Rückstand mehr als das Doppelte der monatlichen Abschläge überschreiten muss. Darüber hinaus haben Energieversorger die Pflicht, eine anstehende Sperrung mindestens vier Wochen vorher anzudrohen. Dann muss der konkrete Termin für die Sperrung nochmals mindestens acht Werktage – also nochmals fast zwei Wochen – vorher angekündigt werden. Das sind sechs Wochen, die noch hinzukommen, nachdem man schon mindestens zwei Monate nicht in der Lage war, seinen Energieabschlag zu zahlen. Es ist mir durchaus bewusst, dass es vielen Leuten schwerfällt, in diesen Situationen um Hilfe zu bitten, aber diese Hilfen werden aktuell bereits zur Verfügung gestellt – und Informationen über Hilfsangebote sind niederschwellig einfach über Google zu erlangen. Dort wird der Betroffene darüber unter anderem informiert, dass der Energieversorger verpflichtet ist, eine Abwendungsvereinbarung, zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung, anzubieten. Man erhält auch die Information dazu, dass man die Möglichkeit einer Schuldnerberatung hat und das Sozialamt bei Härtefällen die Kosten übernimmt. Es ist also nicht notwendig, einen zusätzlichen Härtefallfonds ins Leben zu rufen. Hinzu kommt – auch das fordert Ihr Antrag –, dass Sperrungen in bestimmten Fällen nicht erfolgen dürfen, nämlich wenn Kleinkinder, Schwangere oder pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Natürlich setzen all diese Maßnahmen voraus, dass man selbst die Entscheidung trifft, sich Hilfe zu suchen. Das alles wäre jedoch auch im Falle der Umsetzung Ihres Antrags notwendig. Neben den eben aufgeführten schon existierenden Mechanismen spricht ebenfalls gegen Ihren Antrag, dass wir aktiv in die marktwirtschaftliche Ordnung eingreifen würden. Mit der Zustimmung zu diesem Antrag würden wir zu Protokoll außerdem ganz falsche Anreize setzen und suggerieren, dass Energiekosten eigentlich gar nicht getragen werden müssen – das können doch auch die anderen tun. Die daraus entstehenden Kosten müssten dann wieder auf die Energiekosten anderer Haushalte umgelegt werden. Zudem erhöhen wir mit weiteren Monitoringmaßnahmen – deren Datenschutzsicherheit ich an der Stelle doch kurz infrage stellen möchte – Verwaltungs- und Bürokratieaufwand, den wir eher ab- als zubauen möchten. Ja, Strom- und Gassperren sind ein ernstes Thema. Und ja, jeder einzelne Fall ist einer zu viel, wenn Menschen unverschuldet in Not geraten. Genau aus diesem Grunde gibt es die bereits genannten Mechanismen: Menschen, die Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben die Möglichkeit, innerhalb einer ausreichend gesetzten Frist zu reagieren und Hilfe zu bekommen. Aus diesem Grund halten wir Ihren Antrag für nicht notwendig.
