Ralf Böhme
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Die Linke behandelt – angesichts ihres Abstimmungsverhaltens beispielsweise zu unserem Antrag zur steuerlichen Entlastung niedriger und mittlerer Renten etwas überraschend – ein soziales Anliegen. Wie nicht anders zu erwarten war, tut sie dies jedoch zulasten der Wirtschaft. Ja, Energiesperren können existenzielle Folgen haben. Ohne Strom funktionieren Licht, Kochen, Kühlung und Kommunikation nicht mehr. Ohne Gas fallen schlussendlich sogar Heizung und Warmwasser aus. Diese Problematik betrifft nicht nur die gesamte sächsische Volkswirtschaft und Unternehmen, sondern konkret auch einzelne Verbraucher. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und Haushalte in finanzieller Not haben zunehmende Probleme. Im Jahr 2024 lebten laut dem Statistischen Bundesamt 4,2 Millionen Menschen in Haushalten mit Zahlungsverzug bei Energieversorgern. Dies kann einen Teufelskreis der Verschuldung zur Folge haben, weil Rückstände, Gebühren und Neuschulden nicht verschwinden, wenn der Strom wieder eingeschaltet wird. Sperren können im Einzelfall unverhältnismäßig sein, wenn sie im Winter zu gesundheitsgefährdenden Situationen führen. Solche Gefahrenlagen entstehen nebenbei bemerkt natürlich ebenso bei Anschlägen auf die Energieinfrastruktur durch mutmaßliche ukrainische Terroristen oder auch durch linke Vorfeldorganisationen. (Einzelbeifall AfD) Was dieser Antrag jedoch völlig ausblendet, ist die Tatsache, dass Energiesperren das letzte Mittel im Vollzug sind und auf Mahnungen und andere Versuche der Einhaltung der Vertragstreue folgen. Deutschland ist, unabhängig vom mitunter zu gewinnenden Eindruck, auch bei dieser Regelung ein Rechtsstaat. Es geht um Vertragstreue und Zahlungsdisziplin. Wer Leistungen bezieht, soll Rechnungen bezahlen; denn sonst steigen die Kosten für Versorger und am Ende auch für die anderen Kunden. Aufgabe einer Sperre ist es somit auch, die Verschuldung zu begrenzen, wenn Mahnungen und Ratenpläne nicht mehr wirken. Konkret bedeutet das: In Deutschland unterliegen Stromsperren bereits sehr eng gefassten Voraussetzungen. Eine Stromsperre ist in der Regel erst dann erlaubt, wenn es einen erheblichen Zahlungsrückstand gibt, der Kunde gemahnt wurde und die Sperre vorher angedroht und angekündigt wurde. Außerdem muss der Versorger die Maßnahme bereits zuvor als verhältnismäßig prüfen. Eine Sperre ist auch begrenzt. Sie darf nicht erfolgen, wenn sie unverhältnismäßig zur Schwere des Verstoßes steht oder wenn der Kunde glaubhaft macht, dass er bald zahlen kann. Besonders wichtig ist der Schutz von kranken, alten oder anderen schutzbedürftigen Personen im Haushalt. Die sachliche Streitfrage auf diesen aus unserer Sicht ideologischen Antrag lautet: Soll ein Anspruch auf Versorgung bei Nichtbegleichung der Stromrechnung Vorrang haben oder soll die Durchsetzung von Rechnungen möglich bleiben, solange zuvor genügend Hilfe angeboten wurde? Die Antwort darauf kann sich jeder vernünftige Mensch selbst geben. Insofern ist dieser Antrag reiner Populismus und geht an der Korrektur der fehlgeleiteten politischen Weichenstellungen aus den bereits hinreichend diskutierten Jahrzehnten von CDU- und SPD-Politik mit wechselweise linksgrünen Mehrheiten vorbei. Dieser Antrag der Linken ist eine Abwägung von den wirklichen Problemen; denn er verschiebt die notwendige Debatte in Richtung mehr Schutz vor Sperren. Diese sind aber nur Symptome von hohen Energiepreisen und abgehängten Milieus als Folge einer katastrophalen Energie- und Wirtschaftspolitik. Dass die Kolleginnen und Kollegen der Linken diese Probleme zum Anlass nehmen, rechtsstaatliche Prinzipien auszuhöhlen, und zwar zulasten der Rechtssicherheit von Versorgern und mittelbar auf Kosten von Verbrauchern und Kommunen, zwingt uns im Sinne wirtschaftlicher Vernunft und Gerechtigkeit, diesen Antrag sachlich abzulehnen. (Beifall Prof. Dr. Jörg Scheibe, BSW) Wir sind gespannt auf den nächsten Versuch. Vielen Dank. (Beifall BSW – Unruhe im Saal)
