Ina Klemm
– den Strom zu zahlen. Darüber hinaus haben Energieversorger die Pflicht, die anstehende Sperrung mindestens vier Wochen vorher noch einmal anzudrohen. Danach erfolgt die Ankündigung des konkreten Termins für die Sperrung mindestens acht Werktage – nicht nur eine Woche, sondern acht Werktage, also nochmals fast zwei Wochen – vorher. Das sind sechs Wochen, die noch hinzukommen, nachdem man schon mindestens zwei Monate nicht mehr in der Lage dazu war, seinen Strom, seinen Energieabschlag zu zahlen. Es ist mir durchaus bewusst, dass es vielen Leuten schwerfällt, in diesen Situationen um Hilfe zu bitten. Aber diese Hilfen werden aktuell bereits zur Verfügung gestellt. Informationen und Hilfsangebote sind wirklich niederschwellig – ich habe es versucht – und einfach über Google zu erkennen. Dort wird der Betroffene unter anderem darüber informiert, dass der Energieversorger verpflichtet ist, eine Anwendungsvereinbarung, zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung, anzubieten. Hier erhält man auch Informationen darüber, dass man die Möglichkeit einer Schuldnerberatung hat und das Sozialamt bei Härtefällen die Kosten übernimmt. Es ist also nicht notwendig, einen zusätzlichen Härtefallfonds ins Leben zu rufen. (Unruhe im Saal) Hinzu kommt – und auch das fordert Ihr Antrag –, dass Sperrungen in bestimmten Fällen nicht erfolgen dürfen, nämlich wenn Kleinkinder, Schwangere oder pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Natürlich setzen all diese Maßnahmen voraus, dass man selbst die Entscheidung trifft, sich Hilfe zu suchen. Aber das wäre auch im Falle der Umsetzung Ihres Antrags notwendig. (Unruhe im Saal) Ich glaube, ich würde den Rest meiner Rede einfach zu Protokoll geben. Ich denke, die Aufmerksamkeit ist nicht mehr so gegeben. (Beifall CDU und Die Linke –
