Susanne Schaper
Auch einen Härtefallfond für begründete Notlagen können wir uns vorstellen. Sozialbehörden und Jobcenter sollten verpflichtet werden, Anträge zur Abwendung drohender Energiesperren schnell zu bearbeiten. Im Bund sollte der Freistaat dafür eintreten, dass Energiesperren verboten werden. Es sollte nicht mehr zulässig sein, die Strom- und Gasversorgung wegen Zahlungsverzug zu unterbrechen. Wenn Vermieterinnen und Vermieter bzw. Wohnungsverwaltungen Abschlagszahlungen nicht an Versorger und Energielieferanten weitergeben, müssen Miethaushalte besonders geschützt werden. Am besten ist es, wenn solche belastenden Situationen gar nicht erst entstehen. Deshalb sollten Schuldner-, Energie- und Sozialberatung – insbesondere die Verbraucherzentrale als häufig erste Anlaufstelle – einbezogen und gestärkt werden. Präventive Angebote wie Energiesparworkshops, Energiechecks und Verbrauchsanalysen müssen strukturell gefördert werden. Hilfe muss also schon kommen, bevor es zappenduster wird. Wenn den Betroffenen die Energie einmal entzogen ist, fällt es ihnen noch schwerer, sich aus ihrer Verschuldung herauszuarbeiten. Die Forderungen der Versorgungsunternehmen bleiben ja auch bestehen, wenn Energiesperren verboten werden sollten. Ziel muss es sein, dass die Menschen ihren Verbrauch selbst bezahlen und Lebenskrisen überwinden können. Sperren helfen dabei nicht – ganz im Gegenteil. Es ist, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Unsere Haltung darf nicht lauten: Selbst schuld, wer es so weit kommen lässt. Sie sollte vielmehr lauten: Wir lassen niemanden allein und handeln solidarisch, damit die Betroffenen eine solche schlimme Lage vermeiden oder sich möglichst schnell daraus befreien können. Deshalb werben wir um Zustimmung für unseren Antrag. Herzlichen Dank.
