Peter Wilhelm Patt
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst an die AfD gerichtet: Ja, es stimmt, es sollen wohl Schulden aufgenommen werden. Das ist bisher eine Überlegung der Staatsregierung. Sie wird ihren Vorschlag an das Parlament richten und dann schauen wir mal, was da wirklich drinsteht. Sie müssen dabei bitte auch betrachten: Es sind viele Jahre gewesen, in denen wir die demografischen Schulden gleichgehalten haben und in der Regierung der CDU dafür gesorgt haben, dass es eine jährliche Entschuldung gab: Schuldenrückzahlungen, um die Schulden pro Kopf nicht anwachsen, sondern mit der schrumpften Bevölkerung gleich zu belassen. In den letzten Jahren ging das nicht mehr, weil wir trotz immenser und weiter steigender Steuereinnahmen mit dem Geld nicht ausgekommen sind. Damit möchte ich persönlich insbesondere an den öffentlichen Dienst und all diejenigen, die mit ähnlichen Tarifen unterwegs sind, appellieren, ihre Forderungen an den Staat nicht zu überziehen und uns nicht zu überfordern; denn diejenigen, die in der wertschöpfenden Wirtschaft für Steuereinnahmen sorgen, müssen das erbringen. Diese können mit den Ausgaben, die der Staat produziert – insbesondere für seine eigene Verwaltung –, nicht mehr mithalten. Das ist nicht gesund. Das betrifft aber insbesondere die Gemeinden. Ich bitte den Kollegen von der AfD, der soeben gesprochen hat, den Blick darauf zu lenken – wie es Herr Finanzminister Piwarz gestern dargestellt und analysiert hat –, dass wir die Verschuldung der Kommunen in den Griff bekommen müssen (Carsten Hütter, AfD: Das fällt uns aber früh ein!) und es letztlich eine Solidarfrage ist, sie nicht weiter in Kredite laufen zu lassen, sondern einen Teil dieser Aufgaben zu schultern – was uns aber nicht daran hindert, mit einem Konsolidierungskurs die Ausgaben in den Griff zu bekommen. Ich möchte jedoch für die CDU erklären, dass in Artikel 95 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung ein grundsätzliches Schuldenverbot verankert worden ist. Das war noch bevor Sie mitgespielt haben; da haben wir das beschlossen. Davon kann nur bei signifikanten Konjunktureinbrüchen und Notlagen wie Naturkatastrophen abgewichen werden. In diesen Fällen sind die aufgenommenen Kredite innerhalb von acht Jahren zu tilgen. Mit der jüngsten Änderung von Artikel 109 des Grundgesetzes wird den Ländern von dritter Seite übergeholfen: dass sie einen Kredit dennoch aufnehmen können. Ich persönlich bin damit nicht einverstanden; denn das war das einzige Schwert, das die Bürgerschaft hatte, um dieser weiter ausufernden Staatsquote entgegenzuwirken. Dem wird damit nicht Einhalt geboten, sondern dies wird wieder eröffnet. Wir hatten das mit dem Verschuldungsverbot besser geregelt, kombiniert mit der Tilgungsfrist. Bezüglich dieser entgegen den landesrechtlichen Regelungen möglichen Schuldenaufnahme überlegt die Staatsregierung, ob es notwendig ist, solche Schulden aufzunehmen. Darüber will sie im Weiteren noch beraten. Die Staatsregierung hat aber auch mitgeteilt und gestern in einer langen Debatte dargelegt, welchen Konsolidierungskurs sie einschlägt und dass mit diesem Strukturumbau auch Investitions- und Finanzaufwendungen einhergehen. Die Konsolidierungsmaßnahme, die Herr Ministerpräsident gestern vorgestellt hat, benötigt eine Zwischenfinanzierung; möglicherweise oder auch wahrscheinlich soll eine solche Zwischenfinanzierung im Rahme dieser neuen Verschuldungsoption von 0,35 % der Wirtschaftsleistung des Freistaates in Anspruch genommen werden. Inwieweit das wirklich nur eine Zwischenfinanzierung ist oder eine Einmaligkeit sein soll, werden wir sehen. Ansonsten bleibt es bei dem Verschuldungsverbot in unserer Verfassung. Zu diesen Verschuldungen möchte ich ausführen: Verschuldung ist kein Selbstzweck, und es gehört zur Anständigkeit gegenüber den eigenen Kindern, zumindest jenen von anderen Leuten, auf Schulden zu verzichten und Schulden zu vermeiden. Wer dennoch Schulden zum Beispiel für Investitionen aufnimmt – das ist ja der Klassiker, mit dem man Schulden etwas schmackhaft machen möchte, weil sich das jeder Häuslebauer vorstellen kann, Schulden für Investitionen –: Damit verbindet jeder, dass sie zurückgezahlt werden. Dem ist aber nicht so. Der Staat zahlt in der Regel nicht zurück – außer Sachsen. Sachsen hat jahrzehntelang Schulden zurückgezahlt und Beträge nicht in Anspruch genommen, die möglich gewesen wären, weil wir gut gewirtschaftet haben – vielleicht zu gut. Da ist dann vielleicht der Gaul in den letzten Jahren mit den Ausgaben durchgegangen. Da hat sich einiges verfestigt. Aber auf unserem Steuer-Euro steht nicht drauf, ob er für Investitionen ausgegeben wird oder für konsumtive Ausgaben. Das wollen wir einmal unterscheiden. Wir können uns nicht darstellen lassen: „Wir nehmen die Kredite ja nur für Investitionen auf“, aber tatsächlich nehmen wir sie ja für Konsumausgaben auf und verzichten auf einen entsprechenden Konsumrückgang. Wer dennoch Schulden für Investitionen aufnimmt, muss – erstens und unbedingt – mit seinen laufenden Ausgaben zumindest auskommen. (Zuruf Carsten Hütter, AfD) Hier gilt mein Appell, mein Aufruf an den öffentlichen Dienst zur Mäßigung bei seinen Personalkosten, sowohl Ausstattung als auch Vergütung betreffend. Ich stimme dem SSG-Präsidium nicht zu, welches sagt: Auf kommunaler Ebene brauchen wir größere Schuldenregeln, weil wir es irgendwie hinbekommen müssen. Da würde ich als Banker doch antworten: Wenn du es nicht hinkriegst – auch nächstes Jahr nicht und übernächstes Jahr nicht –, dann bist du pleite und musst irgendetwas organisieren. Du kannst das doch nicht laufend mit Schulden decken. Das Gleiche gilt natürlich für den Staat und für den Bund. Zweitens muss, wer also solche Schulden aufnimmt, durch Konsumreduzierung und Mehrarbeit so viele eigene Mittel beibringen wie möglich. Die Konsumreduzierung bedeutet in meinen Augen nicht Aufgabenverzicht – das möchte ich deutlich sagen –, sondern zunächst einmal eine effizientere, effektivere Aufgabenerfüllung. Die meisten Aufgaben wurden nämlich durch das Parlament auf Bürgerwunsch an die Verwaltung beauftragt und sollen bedarfsweise auch bleiben können. Aber das Hierarchiesystem der Verwaltung und die Tarifstrukturen lähmen das Handeln und das Erledigen der Verwaltungsaufgaben und machen die Verwaltung an vielen Stellen – an zu vielen Stellen – ineffizient. Aber anstatt immer gleich mit Aufgabenkritik zu parieren und diese aufzurufen, wie das gestern Morgen der Fall war, fordere ich die Staatsregierung und Staatsverwaltung auf, die Bürokratie abzubauen, also auf Bürokraten und auf Hierarchien zu verzichten. (Zuruf AfD: Aha! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aufgabenerledigung?) Der Schuldner muss – drittens – die Folgekosten der Investitionen ebenso abschätzen wie die einer unterlassenen Investition. Viertens muss er die Zinsen erwirtschaften können – dazu bin ich eben zitiert worden –, wenn er sich zur Investition per Kredit entscheidet. Er muss – fünftens – einen klaren Tilgungsplan vorlegen, also aus zukünftigen Einnahmen die Schulden zurückzahlen. Hier gelten nicht Hoffnungswerte. So fordern es ja auch Banken als die üblichen Kreditgeber, übrigens auch die Deutsche Bundesbank. Diese Regeln von Anstand, Vernunft und Ökonomie gelten selbstverständlich auch für den Staat. Der Staat kann diese Logik nicht ausblenden durch Ideologie, durch Hoffnungswerte, durch Versprechungen. Er wird um die Rückzahlung jedenfalls nicht herumkommen; denn die Geldgeber wollen ihr Geld eines Tages zurückhaben. Wenn der Staat, wenn Politiker und Staatsdiener hoffen, die Schuldenlast durch Inflationierung oder noch höhere Steuern anstatt durch gutes Wirtschaften verringern zu können, dann täuschen sie sich. Sie täuschen in meinen Augen auch die Bevölkerung. Überschuldete Staaten – Deutschland ist eines der weltweit am höchsten verschuldeten Länder – kollabieren eines Tages politisch. (Carsten Hütter, AfD: Hört, hört!) Ich möchte unterstreichen, warum Deutschland zu den am höchsten verschuldeten Staaten gehört: weil wir ein Renten- und Sozialsystem haben, welches zu einer impliziten Verschuldung führt, was es in anderen Ländern nicht unmittelbar vergleichbar gibt. (Zuruf Carsten Hütter, AfD) Es werden regelmäßig nur die expliziten Schulden verglichen, übrigens auch in der von Ihnen angeführten Statistik, also nur die am Kapitalmarkt aufgenommenen Schulden, nicht einmal die Haushaltsschulden, aber schon gar nicht die impliziten Verschuldungen. Daran kollabiert ein System irgendwann. Das haben wir über die demografische Entwicklung ja laufend vorgespielt bekommen, handeln aber noch nicht danach. Der Hochmut geschönter Verschuldungsquoten – die eben auf die Darstellung impliziter Schulden und auch auf eine doppische Bilanzierung verzichten –, er kommt vor dem Fall. Der Hochmut, schuldenfinanziertes Wachstum sei profitabel, kommt vor dem Verlust von Weltgeltung als exportbasierte Wirtschaft. Aber, das möchte ich der AfD entgegenhalten, auch unterlassene Investitionen kommen teuer. Diese Verschuldungsquote verschweigen Sie, übergehen Sie oder spielen Sie zur Seite. Auch unterlassene Investitionen kommen teuer, wenn sie nämlich notwendig sind für die Wirtschaftlichkeit eines Staates. Der Umbau einer Struktur kann zu dieser Wirtschaftlichkeit, zu höherer Effizienz führen und Schulden, Investitionen notwendig machen. Die DDR hat gezeigt, wohin unterlassene Investition, also die dritte Schuldensäule, führt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Staatsregierung! Investieren im nicht merkantilen staatlichen System geht mit Konsumverzicht einher und nur mit Konsumverzicht, nämlich entweder beim Ansparen – ich spare vorher an, was ich investieren möchte – oder im laufenden Zeitabschnitt, aber spätestens nachgelagert zu einer Abfinanzierung, und die muss verlässlich sein. Den Beweis, das zu können, bleiben wir schuldig. Wir haben uns in ganz Deutschland gegenüber den nächsten Generationen schuldig gemacht. Ich und die CDU-Fraktion, wir vertrauen auf die unionsgeführten Ministerien und auch auf die anderen Ministerien, dass sie diese Schuld erkennen, erkannt haben und jetzt gegensteuern. Dieser Wille ist in den Eckpunkten erkennbar. Die Ehrlichkeit wäre allerdings vollständig, wenn der Staat sein Vermögen, seine Schulden bilanziert und auch die impliziten Schulden und die unterlassenen Investitionsschulden einbezieht. Übrigens bilanzieren alle anderen Länder in der EU, nur Deutschland nicht. Wir könnten dabei vorangehen. Unsere EDV gibt es zumindest her, dass wir das tun, und der Rechenschaftsbericht des Finanzministeriums versucht das auch schon bestmöglich zu tun. Aber ein doppisches System haben wir noch nicht. Fazit: Schulden muss man zurückzahlen können und wollen. Das Wollen hat die Staatsregierung in einem Konsolidierungspfad dargestellt und mit Maßnahmen unterlegt. Dieser Pfad ist immerhin der Beginn einer Wende, aber sicherlich noch nicht ausreichend. Das ist uns allen bewusst, auch der Staatsregierung. Wir machen jetzt den Haushalt für die Jahre 2027 und 2028. Das Können wird sich zeigen. Es ist zu beweisen, ob das Wollen der Staatsregierung dann auch das Tun der Staatsverwaltung auf den nachhaltigen Kurs setzt, mit dem Vorhandenen auszukommen und aus dem Vorhandenen das Beste zu machen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Patt. Als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Frau Abg. Knebel.
