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Petra Köpping

13.05.2026 Sitzungen 8/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank an die Fraktion Die Linke, die mir mit dieser Aussprache zur Großen Anfrage zu geschlechtsspezifischer Gewalt die Möglichkeit gibt, Ihnen von den aktuellen Aktivitäten meines Hauses in diesem Bereich noch einmal zu berichten. Vor nicht einmal zwei Monaten haben wir uns in einer Aktuellen Debatte mit Gewalt gegen Frauen beschäftigt. Bereits dort habe ich über die aktuellen Statistiken zur Gewalt gegen Frauen und das Lagebild des Landeskriminalamtes Sachsen berichtet. Deshalb muss ich die Zahlen jetzt hier nicht noch einmal nennen, aber sie sind erschreckend hoch. Wir wissen auch, dass die Anzahl der Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt erneut gestiegen ist: im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 % und im Langzeitvergleich seit 2019 sogar um 33 %. Sachsen ist dabei keine Ausnahme. Auch bundesweit steigen die erfassten Straftaten in diesem Deliktbereich kontinuierlich an, seit das BKA 2016 begonnen hat, diese speziell zu erfassen und auszuwerten. Es ist daher höchste Zeit, unsere Anstrengungen zur Verhinderung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich zu intensivieren. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Staatsregierung mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der IstanbulKonvention seit 2024, die kontinuierlich in den Ressorts vorangebracht wird. Auch das mit Hochdruck durch mein Haus in Landesrecht umzusetzende Gewalthilfegesetz wird einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Frauen leisten. Bereits durch das Kabinett zur Anhörung freigegeben, wird es Ihnen nach der Sommerpause zur Beratung und Abstimmung vorliegen, damit es am 1. Januar 2027, wie vom Bundesgesetzgeber vorgesehen, in Kraft treten kann. Damit hat Sachsen – und das möchte ich an dieser Stelle schon sagen – zeitgleich mit den beiden großen Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland dem Kabinett einen fertigen Entwurf für dieses Landesgesetz vorgelegt. Mit dem Sächsischen Gewalthilfegesetz stellen wir ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes Hilfesystem für alle Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zur Verfügung. Es sind – das wissen Sie – fast ausschließlich Frauen. Dennoch wollen wir den Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf von häuslicher Gewalt betroffene Männer erweitern und so die seit vielen Jahren bestehenden Männerschutzeinrichtungen in Sachsen weiterhin strukturell absichern. Den Bereich der unerlässlichen Präventionsarbeit werden wir durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Interventions- und Beratungsstellen ausbauen und nachhaltig stärken. Mit dem Sächsischen Gewalthilfegesetz wird damit auch eine angemessene Finanzierung der Einrichtungen sichergestellt. Dafür hat mein Haus beim nächsten Doppelhaushalt über 27 Millionen Euro eingeplant. Beschließen müssen wir es ja dann hier, im Hohen Haus. Hinzukommen für den Zeitraum 2027 bis 2031 die Mittel vom Bund in Höhe von fast 50 Millionen Euro und dazu nochmals 71 Millionen Euro von 2032 bis 2036. Das sind die Summen, mit denen wir rechnen, und das ist sehr viel Geld. Unser erklärtes Ziel ist es, damit die Anzahl der Schutzplätze auf 227 auszubauen, um so die Abweisungen, die auch in der Großen Anfrage deutlich geworden sind, von Hilfe suchenden Frauen und Kindern zu verhindern. Warum sage ich an der Stelle „zu verhindern“? – Weil alle Bundesländer jetzt an der Erhöhung von Schutzplätzen arbeiten und wir ja auch Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen haben, ebenso umgekehrt. Noch eine kleine Korrektur: Frau Nagel, Sie sagten vorhin, es gebe nur eine Einrichtung mit einem barrierefreien Platz. Vielleicht haben wir da ein wenig ungenau geantwortet, denn wir haben eine ganze Reihe von barrierearmen Einrichtungen. Insgesamt sind es in Sachsen elf. Da die Frage nicht gestellt war, haben wir es nicht so genau beantwortet. Deshalb will ich es hier gern noch einmal erwähnen. In diesen elf Einrichtungen sind barrierearme Möglichkeiten vorhanden. Wir haben auch eine barrierefreie Einrichtung; das ist richtig. Es ist ein Pilotprojekt im Landkreis Leipziger Land, das ich erst vor Kurzem besucht habe. Ich konnte mich davon überzeugen, wie toll diese Einrichtung, die ja ein Pilotprojekt ist, für vielerlei neu ausgerichtete Maßnahmen arbeitet. Dafür noch einmal meinen ganz herzlichen Dank an alle Frauenschutzhäuser, die eine hervorragende Arbeit leisten. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Ich hatte gerade gesagt, wir wollen verhindern, dass die Hilfe suchenden Frauen und deren Kinder abgewiesen werden müssen. Um diese Kinder, von denen jede Frau, statistisch gesehen, mindestens eines in die Schutzeinrichtungen mitbringt, werden wir uns mit zusätzlichen Personalstellen kümmern. Auch damit haben wir übrigens mal in Sachsen angefangen, und zwar in dem Frauenschutzhaus, das wir in Leipzig für Frauen mit Migrationshintergrund eingerichtet haben; denn es war eine neue Erfahrung, dass es sich auch um Frauen handelte, die teilweise mehrere Kinder hatten. Insofern sind wir für das Gesetzgebungsverfahren auch ein wenig Pilot gewesen. Mit diesem umfangreichen Ausbaupaket kommen wir als Staatsregierung unserer Aufgabe, das Hilfesystem zu stärken und auszubauen, nach und setzen den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch in Sachsen um. Neben all den bereits aufgezählten Maßnahmen ist es unerlässlich, dass die Gesellschaft weiterhin wachsam und das Thema im Fokus allgemeiner Aufmerksamkeit bleiben. Deshalb hat mein Ministerium im Februar 2026 eine breite Öffentlichkeitskampagne mit dem Titel „Alltag ohne Gewalt“ gestartet. Vielleicht haben Sie die Kampagne auf den verschiedenen Plakaten, in den sozialen Medien oder auf der dazu neu errichteten Internetseite wahrgenommen. Wenn nicht, lade ich Sie dazu herzlich ein. Es gab ja gerade die Frage: Ist das notwendig? Ist es gut angelegtes Geld? Einerseits ist es wichtig, dass man sieht, dass wir das Thema Gewalt gegen Frauen im Fokus haben, und andererseits ist es wichtig, Frauen zu ermutigen, diese Hilfsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch ein wichtiges Thema ansprechen. Lange haben wir um die Umsetzung der vertraulichen Spurensicherung für Betroffene sexualisierter Gewalt in Sachsen gerungen und auch im Landtag darüber debattiert. Vor gut einem Monat, am 1. April 2026, konnten wir die Vertragsunterzeichnung zwischen den Krankenkassen und Krankenhäusern sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten endlich realisieren. Das ist ein wichtiger Schritt, und ich bedanke mich bei all denen, die daran beteiligt waren, für ihr Engagement und ihre Unterstützung. In diesem Sinne werden wir weiter entschieden gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen vorgehen, und ich bitte Sie, liebe Abgeordnete, dies gemeinsam mit uns zu tun. Die Staatsregierung ist mit dem Entwurf für ein Sächsisches Gewalthilfegesetz einen wichtigen Schritt vorangekommen. Aktuell liegt er Ihnen zur Stellungnahme vor. Bitte unterstützen Sie ihn! Die Anhörung werden wir selbstverständlich auswerten. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Da offensichtlich kein weiterer Redebedarf besteht, kommen wir nun zum Entschließungsantrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drucksache 8/6941 ein Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke zur Großen Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 8/4599, „Geschlechtsspezifische Gewalt“, vor. Ich bitte nun für die Einreicherin Frau Abg. Nagel zum Rednerpult.

Protokoll ↗