Ines Biebrach
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist schon vieles gesagt worden. Ich versuche etwas zu ergänzen. Wir als BSW-Fraktion danken der Linken für diese Große Anfrage, die gezeigt hat, wie der Stand bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ist und dass auf dem Weg zu einer ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie noch ein Stück zurückgelegt werden muss. Wir sind an einem guten Punkt, das zu besprechen; denn das Umsetzungsgesetz oder das Sächsische Gewalthilfegesetz liegt auf dem Tisch. Es ist der richtige Zeitpunkt, um zu schauen: Was muss ergänzt werden und was fehlt noch? Wir stehen kurz vor den Haushaltsverhandlungen, und deswegen ist es ein guter Moment, darüber zu reden, damit es nicht vergessen wird. Es gibt einen Landesaktionsplan, der schon im Jahr 2024 beschlossen wurde und der aus unserer Sicht sehr viele gute Maßnahmen benennt, die aber – und das zeigt die Große Anfrage – noch nicht in Gänze umgesetzt worden sind. Wir haben schon gehört, dass einige Sachen umgesetzt worden sind, auch im Rahmen der Prävention. Aber gerade dabei sehen wir – wie die Fraktion Die Linke – einen großen Bedarf; denn wir brauchen ein gesamtgesellschaftliches Verständnis dafür, dass Gewalt gegen Frauen, häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt inakzeptabel sind. Dazu muss man Prävention betreiben, da nur etwas zu tun, wenn es schon passiert ist, nicht reicht. Gewaltschutz gegen Frauen ist ein Teil der Gleichstellung, davon geht auch die Istanbul-Konvention aus. Sie sagt, Gewalt gegen Frauen sei strukturell und liege an der fehlenden Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Tun wir etwas gegen diese Gewalt, tun wir etwas für die Gleichstellung der Frau und gehen damit beide Probleme an. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt haben strukturellen Charakter und sind Ursache und Folge dieser fehlenden Gleichstellung. Zu den Maßnahmen wurde bereits vieles gesagt. Wir sehen das genauso: Es muss Prävention erfolgen. Ich habe meine Zweifel, ob das über Plakataktionen funktioniert. Wir brauchen niedrigschwellige, bürokratiearme und für jeden erreichbare Beratungsstellen. Wir brauchen – auch das ist in der Anfrage deutlich geworden – Schutzräume, und zwar ausreichende Schutzräume. Es kann nicht sein, dass Hunderte von Frauen mit ihren Kindern wieder nach Hause geschickt werden, wenn sie es endlich geschafft haben, sich aus einer Umgebung zu lösen, in der sie hohen Gewalterfahrungen und psychischem Druck ausgesetzt waren. Wo gehen sie dann hin? Gehen sie zurück in diese Situation oder in die Obdachlosigkeit? Wohnungen haben wir auch keine. Wir brauchen also mehr Plätze, insbesondere barrierefreie. Ich war erschüttert, dass wir genau einen barrierefreien Schutzplatz in Sachsen haben. Das dürfte unstreitig nicht ausreichen. Wir brauchen flächendeckende Angebote für alle Opfer sexueller und häuslicher Gewalt, und wir brauchen diese gesamtgesellschaftliche Verständigung darauf, dass es uns das Geld wert sein muss, das umzusetzen. Wir müssen Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten, und es muss sichergestellt werden, dass in die Entscheidungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Gewalthilfegesetzes alle einbezogen werden, die damit Erfahrung haben: die Betroffenen und die Hilfsorganisationen. Das kann Angebote des Gewaltschutzes, Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und Präventionsangebote verbessern. Wir sind dafür, die Betroffenen einzubeziehen, weil sie am besten etwas zu ihrer Situation sagen können und dazu, was sie verbessern könnte. Wir haben den Fokus auf Frauen. Die Istanbul-Konvention legt den Fokus auf Gewalt gegen Frauen, und wir sehen diesen Fokus auch bei Frauen. Aber natürlich muss auch gegen sexualisierte und häusliche Gewalt, die sich gegen alle anderen Menschen richtet, etwas getan werden. (Zuruf Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE) Sie haben genauso Anspruch auf Unterstützung wie Frauen. Deswegen müssen wir ein Gesamtkonzept schaffen. Ich sehe, dass dazu Einigkeit besteht, und hoffe, dass das nicht nur eine auf dem Papier ist bzw. ein Lippenbekenntnis bleibt und wir das gemeinsam umsetzen können. Danke. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Abg. Biebrach. Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion Frau Abg. Stellbrink.
