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Torsten Gahler

AfD 13.05.2026 Sitzungen 8/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir als AfD-Fraktion bringen heute das Achte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes ein. In den letzten Wochen war die Sächsische Landesmedienanstalt sehr oft negativ in den Schlagzeilen konnotiert. Wir haben uns angeschaut: Woran liegt das? Grundlage war die Berichterstattung über die Feststellung im Bericht des Sächsischen Rechnungshofs und die gezielte Information interessierter Außenstehender über eben diese Feststellung. Was war eigentlich der Inhalt dieser Kritik? Bei der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Sächsischen Landesmedienanstalt in den letzten Jahren – und Meine Damen und Herren! Die Krankenhauslandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Die Bundesreform und Spargesetze erzeugen einen massiven strukturellen und finanziellen Druck. Wenn wir jetzt nicht proaktiv gegensteuern und unsere Möglichkeiten nutzen, riskieren wir ungesteuerte Standortschließungen und eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum. Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bitte stimmen Sie der Überweisung zu. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Einreicherin Frau Abg. Dietz. Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Krankenhausgesetzes“ – federführend – an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und – mitberatend – an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenenthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Privatrundfunkgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD zwar von 2015 bis 2022 – stellte der Sächsische Rechnungshof fest, dass der seit dem 1. Juli 2018 geltende, in Anlehnung an den Tarifvertrag des MDR verwendete Haustarifvertrag den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genüge. Ein Vergleich der Tariftabellen der Sächsischen Landesmedienanstalt und dem TVL unter Berücksichtigung von Sonderzahlungen ergab, dass die Referenzgehälter in der Sächsischen Landesmedienanstalt um 9 bis 14 % höher lagen als die Gehälter in den vergleichbaren Vergütungsgruppen des öffentlichen Tarifvertrags. Manch einer wird jetzt sagen: Potzblitz, hätte man das doch früher gewusst! Genau dort setzt unser Gesetzentwurf an. Obwohl sich die versammelten Altparteien schon seit den letzten Jahrzehnten mit der Sächsischen Landesmedienanstalt mehr oder weniger befassten, wurde, statt klare Regelungen einzuführen, eine Form des Schattenboxens durchgeführt. In den ersten Jahren war die Sächsische Landesmedienanstalt eine Art Verschiebebahnhof für Personal. Dies führte jedoch zu einer gewissen Selbstbedienungsmentalität, welche 2008 im Rechnungshofbericht mündete. Dort wurde festgestellt, dass neben übertariflicher Bezahlung auch ein Haustarifvertrag vorlag, der teilweise bis zu 42 % über dem damaligen Bundesangestelltentarif lag und zusätzliche Sonderzahlungen beinhaltete. Der Sächsische Rechnungshof stellte fest, dass sich das Vergütungsniveau der Sächsischen Landesmedienanstalt seit der letzten Prüfung des Sächsischen Rechnungshofs 1998 weitgehend von der Entwicklung im öffentlichen Dienst abgekoppelt hatte. Die Sächsische Zeitung kommentierte das 2008 mit folgenden Sätzen: Die Vorwürfe von Misswirtschaft gegen die Landesmedienanstalt, die zuletzt rund 6 Millionen Euro aus dem Gebührenaufkommen der öffentlich-rechtlichen Sender kassierte, seien nicht neu. Bereits 2001 wurde dies der Behörde vorgeworfen. Abgeordnete des Landtags hatten deshalb wiederholt Reformen innerhalb der Landesmedienanstalt gefordert, bisher aber vergeblich. Ich frage mich: Wer macht eigentlich die Gesetze? 2016 merkte dann der Rechnungshof erneut an, dass in der Leitungsebene die Vergütung höher als die Vergütung des Präsidenten des Landeskriminalamtes sei – bemerkenswert. Die Sächsische Landesmedienanstalt wurde aufgefordert, die Vergütung an die Regeln des öffentlichen Tarifrechts anzupassen. Dem Landtag wurde 2017 der Bericht des Rechnungshofs im AWK vorgestellt. Dabei waren folgende Passagen sehr bemerkenswert. Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei erklärte, dass es in der Tat misslich sei, dass heute über die gleichen Fragen diskutiert werde wie bereits nach dem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2008. Die Staatskanzlei sehe umso mehr die Verpflichtung, sich im Zuge der Rechtsaufsicht dieses in der Drucksache 6/6341 vorgelegten Berichtes anzunehmen. Man habe zur Kenntnis genommen, dass es mittlerweile für jede Stelle der Sächsischen Landesmedienanstalt eine Tätigkeitsbeschreibung gebe. Dann sei es nun möglich, anhand der Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung zu prüfen. Der stellvertretende Geschäftsführer der Sächsischen Landesmedienanstalt erklärte, dass die Eingruppierung der Mitarbeiter der Sächsischen Landesmedienanstalt in Form einer gutachterlichen Eingruppierung bzw. Beschreibung erfolgt sei. Diese Beschreibungen seien den TV-L-Stellen zugeschrieben worden. Jetzt ist es mir aber wieder unbegreiflich, warum dann die Bezahlung weiter nach dem Haustarif erfolgte. Noch unverständlicher ist, auf welcher Basis die Mitarbeiter bis 2016 eingruppiert und bezahlt wurden. Berichterstatter war übrigens unser geschätzter Wirtschaftsminister Herr Panter, der leider jetzt nicht im Saal ist. Es folgten noch weitere Artikel. 2019 kam ein Zeitungsartikel mit folgendem Inhalt: In Sachsens Landesmedienanstalt lebe man ungestört auf großem Fuß. Doch mit dieser Ruhe ist es nun vorbei. Die Vorwürfe von Missmanagement und Geldverschwendung werden immer heftiger. Es geht um extrem hohe Gehälter und andere Vorwürfe.“ Schwer kritisiert wurde zudem die Gehälterhöhe einiger Mitarbeiter im Haustarif. Und was mussten wir dieses Jahr lesen? „Die Landesmedienanstalt Sachsen weiß offenbar nicht, wohin mit ihrem Geld und zahlt höhere Gehälter als der öffentliche Dienst.“ Warum schreitet niemand ein? Die Prüfbehörde fordert die Anstalt dazu auf, die Bezahlung der Mitarbeiter den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes anzupassen. Die Behörde kritisiert zudem, dass die Sächsische Landesmedienanstalt der Aufforderung aus dem Jahr 2016, die Vergütung an die Regeln des öffentlichen Tarifrechts anzupassen, nicht nachgekommen sei. Stattdessen bezahlt die Einrichtung ihren rund 20 Beschäftigten Gehälter, die sich an dem deutlich attraktiveren Haustarif des MDR orientierten. Die vom Rechnungshof bezeichnete Gefahr einer Überfinanzierung bestehe nach Auffassung der Staatskanzlei nicht. Eine Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder sei allerdings wünschenswert. Ich kann vor Spannung kaum den nächsten Prüfbericht des Rechnungshofs erwarten. Nun kann man bestehende Verträge nicht rückwirkend ändern – das ist mir schon klar –, aber für die Zukunft. Durch unsere Gesetzesänderung wird dieser offene Zustand zumindest für die Zukunft neu geregelt. Jedoch muss man zunächst den Zustand der Arbeitsverweigerung durch Parlament und Regierung beenden. Eines möchte ich hier kurz vor dem Ende noch loswerden: Ich danke Prof. Heinker aus dem Medienrat, Herrn Sieglitz als Geschäftsführer und den Mitarbeitern für ihre gute Arbeit. Die können nämlich keine Gesetze ändern – aber wir. Stimmen Sie bitte der Überweisung unseres Gesetzentwurfs in den AWK zu. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Einbringung der AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Achtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes“ an den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenenthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Geschlechtsspezifische Drucksache 8/4599, Große und die Antwort Als Einreicherin spricht zuerst die Fraktion Die Linke, Frau Abg. Nagel.

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