Katja Dietz
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Krankenhauslandschaft in Sachsen steht vor dem Kollaps. Das ist keine Übertreibung, das ist der traurige Befund der letzten Monate. Wir erleben Tag für Tag, wie die Gesundheitsversorgung im Freistaat systematisch zerrüttet wird: durch jahrelange Unterfinanzierung, durch eine ignorante Bundespolitik und durch eine Landesregierung, die tatenlos zusieht. Schauen wir uns die Realität an. Das Klinikum Chemnitz – das größte Krankenhaus im Freistaat – hat das vergangene Jahr erstmals mit einem Minus von fast 10 Millionen Euro abgeschlossen. Und das ist keine vorübergehende Delle: Für das Jahr 2027 droht ein zusätzliches Defizit von 12 Millionen Euro. In den Erzgebirgskliniken, wo ich selbst Aufsichtsrätin bin, sieht es nicht viel besser aus. Ursache ist eine jahrelange Unterfinanzierung der Personalund Sachkosten bei gleichzeitig explodierender Inflation. Erst vorletzte Woche schloss wieder eine Geburtsstation in Sachsen. Kamenz reiht sich damit in die lange Liste vieler Kliniken und Stationen ein, die wegen der Rahmenbedingungen nicht überlebensfähig waren. Doch anstatt den Kliniken in dieser Notlage den Rücken zu stärken, plant CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nicht nur eine Krankenhaus-, sondern auch eine GKV-Finanzreform, die wie ein Spargesetz gegen die Patienten wirkt. Experten warnen bereits jetzt: Bis zum Jahr 2030 wird fast jedes zweite Krankenhaus in Deutschland ein hohes Insolvenzrisiko tragen. Das ist kein Struktur-Bitte stimmen Sie dem Antrag zu. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das Schlusswort wurde von Herrn Kollegen Lippmann, Fraktion BÜNDNISGRÜNE, gehalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/6296 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, zwar einige Für-Stimmen, aber die Mehrheit war bei den Gegenstimmen. Damit ist die Drucksache 8/6296 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Krankenhausgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD wandel, das ist ein Kahlschlag mit Ansage. Wer heute zum Beispiel die Sächsische Zeitung in der Hand hatte, brauchte sie nicht einmal aufschlagen: Es prangte auf der Titelseite die Schlagzeile „Sparpläne im Gesundheitssystem – Kliniken in Sachsen bangen um Existenz“. Dort warnen nicht nur sächsische Klinikleiter vor drohenden Insolvenzen, nein, auch Prof. Augurzky, der maßgeblich an der Gestaltung der Krankenhausreform beteiligt war, warn davor, dass dieses Spargesetz circa 67 % der Häuser in die roten Zahlen führen wird. Bis 2030 bestehe für 49 % der Kliniken eine hohe Insolvenzgefahr. Unter diesen Rahmenbedingungen braucht es Ideen für Gestaltungsspielräume auf Landesebene, die wir mit unserem Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen die Krankenhauslandschaft aktiv und im Sinne der Patienten planen, ausrichten und sichern, deshalb stellen wir unseren Gesetzentwurf zur Diskussion im Ausschuss. Was sieht dieses Gesetz also vor? Erstens. Ein Ende der Planlosigkeit. Es braucht einen strategischen Planungshorizont. Damit sollen langfristige Entwicklungen, die Planungssicherheit brauchen, ermöglicht werden. Hierzu soll eine verbindliche Krankenhausrahmenplanung eingeführt werden. Zudem gibt es seit der Novelle des Krankenhausgesetzes eine rege Nutzung der Regionalkonferenzen in den Landkreisen. Die hier entwickelten Ideen müssen aber auch umgesetzt werden. Dazu soll die Verbindlichkeit bei der Berücksichtigung in der Krankenhausplanung gesteigert werden. Zweitens. Die Abgabe einer Erreichbarkeitsgarantie. Wir verankern als Pflichtkriterium bei der Krankenhausplanung die Erreichbarkeit von Krankenhäusern mit Notfallversorgung in Pkw-Minuten, keine Wischiwaschi-Formeln mehr, sondern klare Vorgaben. Dies soll Schließungen verhindern, bei denen sonst lange Wege zum nächsten Krankenhaus entstehen; denn Weg bedeutet auch immer Zeit, die bei vielen Notfällen einfach nicht vorhanden ist. Drittens. Eine Finanzierungsgarantie. Damit die neuen Planungsvorgaben auch umgesetzt werden können, braucht es eine verlässliche Finanzierung. Ich meine damit die neuen Zielvorgaben aus der anstehenden Krankenhausreform sowie die Berücksichtigung der landeseigenen langfristigen Planungsziele. Diese Finanzierungsgarantie müssen wir alle in diesem Haus durch eine gesetzlich festgeschriebene Mindestinvestitionsquote von 6 % der Umsatzerlöse aller sächsischen Krankenhäuser abgeben. 6 % entsprechen etwa dem, was Experten längst für notwendig halten, um den Investitionsstau abzubauen. Bisher hing alles von der jeweiligen Haushaltslage ab. Das wäre damit vorbei. Wir erhöhen zudem den Pauschalbetrag pro Planbett von 2 000 auf 4 000 Euro und passen ihn jährlich an die Inflation an; denn sonst stehen wir in zehn Jahren wieder vor demselben Stillstand. Viertens. Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser. 2025 haben nur sechs sächsische Kliniken Sicherstellungszuschläge erhalten. Im viel kleineren Sachsen-Anhalt sind es zum Beispiel 20 Krankenhäuser, die als systemrelevant eingestuft sind und Sondermittel erhalten, damit sie nicht schließen. Wir wollen, dass die Möglichkeit der Sicherstellungszuschläge breiter genutzt wird, um Schließungen zu verhindern, und sehen dafür eine Verordnungsmöglichkeit vor, um landeseigene Kriterien hierfür definieren zu können. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Achtes Gesetz zur Änderung des Drucksache 8/6891, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen, § 44 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion AfD. Herr Abg. Gahler, bitte.
