Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst vielen Dank für die Aussprache zu diesem Antrag, die auch mit Blick auf die Äußerungen des Innenministers – bis auf zwei Fraktionen – erstaunlich konstruktiv verlief. Dennoch möchte ich mit einer Grundsatzfrage anfangen. Ich glaube, wir müssen darüber eine Diskussion beginnen, was eine Regelvermutung ist. Sie ist doch nicht unwiderlegbar. So zu tun, als würde die Regelvermutung dazu führen, dass es ein Zwang sei und die Regelvermutung nicht widerlegbar wäre, wenn es tatsächlich so ist, wie der Staatsminister es geschildert hat, nämlich dass der überwiegende Gesamteindruck es hergebe, das hat hier niemand gefordert. Es geht einfach um die Sensibilisierung der Versammlungsbehörden, durch eine Regelvermutung zu sagen: Ja, bei einem CSD ist zunächst die Versammlungseigenschaft anzunehmen. Und wenn die Kriterien der Loveparade-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zutreffen, dass es keine ist, dann kann davon abgewichen werden. Warum ist das so? Weil es gerade jetzt dieses politische Signal braucht. Es ist auch kein Eingriff in die Hoheit der Kommunen oder in deren Rechtsbildung. Wir sind am Ende immer noch in der Ermessungsausübung im Versammlungsrecht. Für uns gilt: Lieber als Versammlung eingruppieren als nicht; denn es hat Folgen, wie ich bereits dargelegt habe. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –
