Armin Schuster
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin dem Antragsteller sehr dankbar, weil mir das die Möglichkeit gibt, in einer ziemlich aufgeladenen Debatte – nicht nur hier; für mich jedenfalls auch außerhalb des Plenarsaals – einmal Stellung zur Vorgeschichte zu nehmen, die Ihren Antrag ja wahrscheinlich sehr stark motiviert hat: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, der kam eher!) die Anweisung der Landesdirektion an die Stadt Dresden zum diesjährigen Christopher Street Day, den eigentlichen Aufzug selbst als Versammlung, das mehrtägige Straßenfest auf dem Altmarkt hingegen als Veranstaltung zu werten. Ich glaube, das dürfte der Ausgangspunkt sein. Meine Damen und Herren, wir sprechen von einer gemischten Veranstaltung – ich hoffe, wir sind uns in diesem Punkt vielleicht einig –, die aus mehreren Teilen besteht: einem Aufzug und einem Straßenfest. Diese Teile sind getrennt voneinander zu bewerten. Bei der gegebenen Gewichtung und Verteilung der Unterhaltungsanteile zu den politischen Kundgabeanteilen bestimmt beim CSD Dresden die Unterhaltung das Gesamtgepräge des Stadtfestes. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Damen und Herren, das ist die knochentrockene juristische Analyse, die mein Haus zu treffen hat; das ist die Sachlage. Jetzt kommt etwas Besonderes. Warum bin ich da so sicher? Es kommt unheimlich selten vor, dass unzählige Fachjuristen auf drei verschiedenen Behördenebenen im Freistaat Sachsen diese juristische Einschätzung teilen. Erstens. Die Stadt Dresden selbst hat der Landesdirektion eine elfseitige Einschätzung übersandt, nämlich aus dem Ordnungsamt, die diese juristische Auffassung vertritt. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, zitiere ich kurz aus diesen elf Seiten: „Jedenfalls ist bei der Abgrenzung zwischen Veranstaltung und Versammlung stets auf ein objektiv erkennbares Gesamtgepräge abzustellen.“ Und weiter: „Allerdings hat die Versammlungsbehörde hier einen sehr auffälligen Überhang der Unterhaltungsbestandteile am Programm festgestellt.“ Ich höre jetzt auf. Elf Seiten lang erklärt uns die Versammlungsbehörde Dresden genau das, was ich anfangs gesagt habe: gemischt veranstaltet, getrennt zu beurteilen; das Straßenfest ist eine Veranstaltung. Zweitens. Die obere Versammlungsbehörde – die Landesdirektion, der das vorgelegt wurde – hat es bewertet und teilt diese juristische Auffassung gänzlich. Drittens. Die oberste Versammlungsbehörde – also mein Haus – sieht nicht nur keine rechtsfehlerhafte Einschätzung bei Landesdirektion und Ordnungsamt der Stadt Dresden, auch mein Haus, meine Juristen, teilen genau diese Auffassung. Wenn Sie das alles zusammennehmen, erklärt sich Ihnen vielleicht, dass ich hier keine politische Entscheidung treffe – das täte ich sowieso nicht; es geht ums Versammlungsrecht –, sondern dass ich in dieser Situation zu gar keiner anderen Einschätzung kommen kann. Das ist übrigens gar nicht so schwer, weil die vorgenommene Wertung im Übrigen der gängigen Praxis einer Vielzahl von Ordnungsbehörden in ganz Deutschland entspricht. Diese Einschätzung ist fachlich wie rechtlich fundiert. Für weitergehende politische Interpretationen besteht für mich kein Raum. Ich kann andere Veranstalter ja nicht ohne Not motivieren, einen Drang zu entwickeln, mit ihrer Veranstaltung unter das Dach des Versammlungsgesetzes zu schlüpfen. Diese Vorbildwirkung wollen wir natürlich nicht. Meine Damen und Herren, dieser Antrag der BÜNDNISGRÜNEN enthält trotzdem wichtige Anliegen, die wir teilen: Sicherheit gewährleisten, Gewalt verhindern, Versammlungen schützen. Dem Innenministerium ist der Grundrechtsschutz der queeren Community sehr wichtig. Deshalb sind auch diese Ziele richtig, und diese teilen wir. Die Polizei in Sachsen schützt Christopher Street Days seit Jahren mit großem Engagement – in den Großstädten ebenso wie im ländlichen Raum. Darf ich Sie daran erinnern, dass wir eine wunderbare Debatte im Juni 2025 hatten, bei der das ganz überwiegende Ergebnis war, dass in Sachsen die Sicherheit bei den CSDs insgesamt sehr gut ist? Dass Frau Nagel gerade eben wieder auf Bautzen rekurrieren musste – wir können jetzt noch lange über Bautzen sprechen, das war 2024 –, ist für mich ein gutes Zeichen dafür, dass seitdem die Sicherheit bei den CSDs in Sachsen wirklich nicht schlecht ist. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Deshalb, meine Damen und Herren: Die Regelvermutung, die die GRÜNEN gern hätten – eine generelle Regelvermutung zugunsten der Versammlungseigenschaft von CSDs auch bei mehrtägigen Straßenfesten –, ist vielleicht politisch nachvollziehbar; es ist aber keine politische, sondern eine rechtliche Einzelfallentscheidung, ob eine Veranstaltung als Versammlung gilt. Bei dieser Einzelfallentscheidung wollen wir natürlich bleiben. Gerade bei gemischten Formaten, also politischen Kundgebungen mit Party-, Bühnen- oder Marktcharakter, muss differenziert geprüft werden. Deshalb ist es bundesweit gelebte Rechtspraxis, Umzüge als Versammlungen und begleitende Straßenfeste als Veranstaltungen einzuordnen. So handhaben wir es auch in Sachsen, beispielsweise in Chemnitz und in Leipzig. Eine politische Regelvermutung würde diese Einzelfallprüfung überlagern und damit aus unserer Sicht die Grenze zwischen parlamentarischer Willensbildung und unabhängiger Rechtsanwendung verwischen. Das Versammlungsrecht darf nicht zu einer pauschalen Auffanglösung für beliebige Veranstaltungsformate werden. Meine Damen und Herren! Natürlich sind CSDs wie alle anderen Versammlungen und Veranstaltungen zu schützen. Polizeibehörden berücksichtigen das selbstverständlich bei ihren Einsatz- und Sicherheitskonzepten. Zwischen einer politischen Demonstration und einem mehrtägigen Straßenfest bestehen rechtliche Unterschiede, und Unterschiede haben auch Folgen für Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Aber ob Versammlung oder Veranstaltung: Die Polizei greift selbstverständlich überall dort ein, wo Gefahren drohen oder Straftaten zu erwarten sind. Hierbei gibt es keinen Zweiklassenschutz; das möchte ich noch einmal ganz eindeutig sagen. Deshalb finden heutzutage bereits frühzeitig Kooperationsgespräche zwischen Veranstaltern, Behörden und Polizei statt. Koordiniert durch die ZASTEX beim Landeskriminalamt werden Bedarfe frühzeitig erkannt, etwa durch regelmäßige Netzwerktreffen und strukturierte Rückmeldungen vor der CSD-Saison. Ein Leitfaden zur Erkennung queerfeindlicher Straftaten unterstützt seit 2025 die Praxis, und regelmäßige Abstimmungen – zuletzt vor zwei Monaten – durch die Initiative meines Hauses stärken die gemeinsamen Vorbereitungen. Die Rückmeldungen fließen direkt in polizeiliche Maßnahmen, Schulungen und Einsatzvorbereitungen ein. Ich darf vielleicht an dieser Stelle noch einmal sagen: Wir sind das einzige Bundesland, das die Laufbahnausbildung für den – ich darf den alten Begriff nennen – mittleren Polizeivollzugsdienst auf drei Jahre verlängert hat. Eines der wesentlichen Argumente war, gerade diese gesellschaftlichen Themen stärker in die Polizeiausbildung einfließen zu lassen. Deswegen können Sie sich darauf wirklich verlassen. Wir haben inzwischen die Kommunikationswege verbessert, Ansprechpartner benannt und Einsatzkonzepte fortentwickelt. Auch im ländlichen Raum prüft die Polizei mögliche Gefahrenlagen genauso wie in den Großstädten. Sie schützt Versammlungen lageangepasst. Meine Damen und Herren! Die Verantwortung für Versammlungen liegt bewusst bei den örtlichen Behörden und nicht bei einer zentralen Koordinierungsstelle, so wie Sie das fordern. Vor Ort kennt man die konkreten Gegebenheiten, die Routen, die örtlichen Konfliktlagen und die jeweiligen Proteststrukturen. Dieses Zusammenspiel aus kommunaler Verantwortung und landesweiter Abstimmung hat sich bewährt, daran wollen wir festhalten. Eine zusätzliche Zentralstelle, wie Sie sie fordern, würde aus unserer Sicht neue Bürokratie schaffen und Zuständigkeiten verwischen, statt Sicherheit zu erhöhen. Fortbildungen zur hassbedingten Kriminalität, queerfeindlicher Gewalt und sensibler Kommunikation existieren bereits in der Polizei – auch das fordern Sie ja. Polizei und Verwaltung entwickeln ihre Konzepte entlang konkreter Lageerfahrungen weiter. Meine Damen und Herren, Schutz vor Gewalt, gute Zusammenarbeit mit Veranstaltern, Sensibilisierung der Behörden, all das ist mittlerweile State of the Art, gehört zum Selbstverständnis von Polizei und Verwaltung. Wenn ich den ersten Satz – ich glaube von Frau Meier – noch einmal wiederholen darf: „CSDs müssen überall in Sachsen in Sicherheit stattfinden können.“ Das ist unser gemeinsames Ziel. Wir sehen aber die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag haben, nicht als erfolgversprechend an. Vieles davon tun wir auch schon. Deshalb empfehlen wir Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Doch im Ziel sind wir uns einig. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schuster. Nun übergebe ich für das Schlusswort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, an Herrn Kollegen Lippmann; bitte schön.
