Sebastian Wippel
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Für die GRÜNEN hat es offensichtlich in Zeiten des wirtschaftlichen Niedergangs Priorität, über den Christopher-Street-Day in Sachsen zu sprechen, aber okay. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es ist Ihr Recht, sich das Thema auszusuchen, und deshalb werden wir auch darüber sprechen. Wichtig ist es mir für diese Debatte, erst einmal am Anfang zu betonen, dass es mir nicht um eine inhaltliche oder geschmacksfragengetriebene Bewertung des ChristopherStreet-Days, sondern um grundsätzliche Fragen von Einzelfallpolitik, von Sicherheit und von der Rolle des Parlaments geht. Das Thema CSD könnte man, wenn man einmal in die Geschichte geht, als ein Stück in sieben Akten zusammenfassen. Erster Akt: Es gibt ein berechtigtes Anliegen gegen die aktive Unterdrückung von Homosexuellen in den Vereinigten Staaten; denn von dort kommt das Ganze her. Zweiter Akt: Aus dem Ganzen wird in Deutschland eine große Party, die die Homosexualität als persönliche Leistung darstellt, auf die man dann auch stolz sein müsse, und vor allem, die die sämtlichen sexuellen Spielweisen in die Öffentlichkeit bringt und dies dem Normalbürger aufdrängt, ob er will oder nicht. Dritter Akt: Das führt zu Widerstand und Gegenprotesten. Die sind teils anständig und zulässig, teils unanständig und überschreiten die Grenzen dessen, was man als legitimen Gegenprotest bezeichnen könnte. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Vierter Akt: Antifa-Gruppen nehmen das Thema für sich auf und marschieren beim CSD auch mit. Das Ganze bekommt einen politischen Anstrich in eine Richtung, die mit dem eigentlichen, ursprünglichen Anliegen des CSDs nur noch wenig zu tun hat. Gleichzeitig wenden sich dann aber wiederum auch Schwule und Lesben offen vom CSD ab, weil sie sagen: Das ist nicht mehr das, wofür es früher einmal gestanden hat. – Bei Weitem ist es nicht so, dass jeder Homosexuelle gleich links oder politisch rechts steht. Es mag Sie vielleicht überraschen, aber die sexuelle Ausrichtung bestimmt nicht die politische Einstellung primär. (Beifall AfD – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Fünfter Akt: Die Gegenproteste gegen den CSD werden übergriffiger und feindseliger. Sechster Akt: Jetzt soll der CSD in Sachsen eine Sonderbehandlung erfahren. Aus der Party, wie sie öffentlich wahrgenommen wird, soll eine Versammlung werden, und zwar grundsätzlich und immer. Siebenter Akt – dieser steht uns noch bevor, den werden wir nach dieser Plenardebatte sehen –: Es kommt dann wiederum die Empörung über diejenigen, die für Rechtsstaatlichkeit, Neutralität und Gleichbehandlung stehen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Nun zu Ihrem Antrag im Speziellen: Beginnen wir mit dem Feststellungsteil. Sie sagen, der Christopher-Street-Day sei eine zentrale Ausdrucksform von Vielfalt, demokratischer Teilhabe und Versammlungsfreiheit. Hierbei mischen Sie ganz schön viel zusammen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Beginnen wir einmal mit der Vielfalt. Der CSD hebt sich – aus meiner Sicht – nicht besonders ab. Was ist denn mit der Vielfalt von Behinderten? Was ist mit der Vielfalt von Christen? Was ist mit der Vielfalt von sorbischen Osterreitern? Was ist mit der Vielfalt von Hundebesitzern oder der Vielfalt von Kettenrauchern, die gegen Steuern demonstrieren? Was ist mit der Vielfalt von zulässigem friedlichem Protest? Das alles zusammen ist Teil einer politischen Vielfalt und vor allem einer Themenvielfalt. Der CSD ist ein Teil gesellschaftlicher Vielfalt, aber er ist kein herausgehobener Teil. Zum Punkt demokratische Teilhabe. Die ist irgendwie überhaupt nicht eingeschränkt in Sachsen; denn die demokratischen Staatsbürgerrechte sind nicht von der sexuellen Orientierung einer Person abhängig. Ob das dann ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz von Homosexualität ist, das liegt wohl im Geschmack jedes Einzelnen. Aber es ist nicht die Aufgabe des Landtags, dies festzustellen. Zum Thema Gegenproteste. Als Landtag kann man durchaus feststellen, dass es Gegenproteste gibt, die einem nicht gefallen. Aber das Ganze nutzt einem nichts; denn so lange Protest und Gegenprotest nicht gegen Gesetze verstoßen, muss man dort durch. Mit dem Recht auf Protest und Gegenprotest kennen Sie sich ja als GRÜNE und als Linke besonders gut aus. (Beifall AfD) Dann sagen Sie natürlich, es sei eine staatliche Pflichtaufgabe, die Sicherheit des CSD zu gewährleisten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jawohl!) Nun, dazu darf ich Ihnen sagen: Der CSD hat keine Sonderrolle und es gibt auch keine staatliche Pflichtaufgabe – in Anführungsstrichen – „CSD-Schutz“. Es ist keine spezielle Aufgabe, wie zum Beispiel der Brandschutz oder die Verpflichtung, für Bildungseinrichtungen, sprich: Schulen, zu sorgen. Ja, die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine staatliche Aufgabe, auch eine staatliche Pflichtaufgabe, aber eben nicht herausgehoben mit der Überschrift CSD, sondern im Allgemeinen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, den wir haben, verlangt selbstverständlich den Schutz aller Versammlungen in Sachsen. Insofern gibt es hierbei nichts Spezielles festzustellen. Dann sagen Sie, im ländlichen Raum würde die Gefährdungslage für CSD häufig unterschätzt werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Meine Frage: Meinen Sie das wirklich ernst? Der Landtag soll feststellen, dass die Polizei im ländlichen Raum nicht in der Lage ist, ihrer Aufgabe nachzukommen, indem sie das unterschätzt, indem dasselbe Referat 2 bei der Polizei, das für eine große Stadt zuständig ist, im ländlichen Raum genau dieselbe Aufgabe plötzlich nicht mehr leisten kann? Ich bin mal gespannt, was dann der Herr Innenminister zu dieser steilen These sagen wird. Ich sage Ihnen aber eines: Die Polizei macht hervorragende Arbeit, und das ohne ideologische Scheuklappen, sondern nach den geltenden Gesetzen. Und dabei nimmt der CSD eben keine Sonderrolle ein oder steht über den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen. Die zutreffenden Gesetze – sprich: das Polizeirecht im Allgemeinen und das Versammlungsrecht als Polizeirecht im Speziellen – machen keinen Unterschied zwischen Stadt und Land oder beim Motto der Versammlung. Nächster Punkt. Die Polizei und kommunalen Behörden seien nicht sensibilisiert für den Umgang mit dem CSD, und dies schwäche das Vertrauen in staatliche Schutzstrukturen. Das ist eine ziemlich steile These, (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) allerdings völlig ohne Substanz und Fakten. Dies wird auch nicht begründet. Inwieweit muss eine hetero- oder eine homosexuelle Person eigentlich anders und sensibler geschützt werden als jeder andere Bürger? Warum soll hierbei differenziert werden – sprich: diskriminiert werden –, und zwar in die eine Richtung? Das erschließt sich mir nicht. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, ich erkläre es Ihnen gern noch einmal: Das Wort Diskriminierung kommt von Unterscheidung. Dann wollen Sie feststellen, dass Veranstaltungen und Versammlungen gleichwertig geschützt werden müssen. Gut, okay, Zustimmung; ich bin dafür. Es ist natürlich eine staatliche Aufgabe, dass das so gemacht werden soll. Aber mir fehlt an dieser Stelle Ihr Statement aus der Vergangenheit, wenn nämlich durch linke und durch grüne staatlich bezahlte Nichtregierungsorganisationen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) durch Gewerkschaften, aber auch durch Parteien, wie gerade von Ihnen, von den GRÜNEN, den Linken oder der SPD, alles angegriffen wird, was nicht in Ihre Ideologie passt, wenn Versammlungen verhindert werden sollen oder wenn gar Parteitage, zu denen Parteien gesetzlich verpflichtet sind, verhindert werden sollen. Es gibt die Aufrufe, genau das zu verhindern. Das heißt, Sie machen das Gegenteil von dem, was Sie hier für eine herausgehobene Veranstaltung fordern. (Beifall AfD) Und dann brüllen Ihre Leute noch: Deutsche Polizisten schützen die Faschisten. Ja, total super! Auf dieselbe Polizei wollen Sie dann zurückgreifen. Oder nehmen wir mal ein unpolitisches Beispiel zum Thema Gleichbehandlung und kognitive Dissonanz bei den Grünen und den Roten. Der rot-grüne Senat in Hamburg hat nämlich für die Kosten für Veranstaltungen sportlicher Natur – sprich: für Fußballspiele – dahin gehend festgelegt, dass diese auf die Vereine abgewälzt werden sollen. (Zurufe Rico Gebhardt, Die Linke, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Da wollen Sie durchaus unterscheiden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Keine Ahnung, von nichts! Hamburg ist nicht Bremen!) Deshalb ist diese Forderung nichts anderes als heuchlerisch. Und jetzt kommen wir mal zum Forderungsteil Ihres Antrags. Bis jetzt waren das alles nur die Feststellungen, die wir treffen sollen. Sie wollen, dass künftig eine Regelvermutung stattfindet, dass ein CSD immer eine Versammlung und keine Veranstaltung ist. Dazu sage ich Ihnen Folgendes: Der Landtag hat das der Exekutive nicht vorzuschreiben, denn die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden. Und wenn Sie das ändern wollen, dann müssen Sie das Gesetz ändern. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das können wir hier im Landtag machen, und zwar mit einem Gesetzentwurf. Aber das wiederum wäre nicht zulässig, weil es Einzelfallgesetzgebung ist, und die ist per se nicht zulässig. Der CSD als solcher ist eine Überschrift, ein Motto, aber eben auch nicht mehr im Sinne des Gesetzes. Entscheidend für die Frage, ob es eine Versammlung oder eine Veranstaltung ist, sind die inhaltliche Gestaltung und die Außenwirkung. Das, was für die Meinungskundgabe und für die Erörterung wichtig ist, ist der Teil Versammlung. Spiel, Spaß, Kuchenbasar oder Fetischzelt sind Teile der Veranstaltung. (Heiterkeit Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Jede Versammlungsanmeldung unterliegt selbstverständlich einer Einzelfallprüfung, und zwar, ob es sich hierbei um eine Veranstaltung oder um eine Versammlung nach dem Versammlungsrecht handelt. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Rechtsschutz ist im Übrigen schon allein daher gewahrt, weil alle Entscheidungen durch die Judikative überprüft werden können und üblicherweise nicht durch den Sächsischen Landtag. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Das Ziel des grünen Prioritätenantrags ist es nämlich, nachdem die Stadt Dresden Teile der Anmeldung des diesjährigen CSD nicht als Versammlung angesehen hat, das auf diesem Wege zu kippen und politischen Druck aufzubauen. Sie scheinen sehr wenig Vertrauen in die Gerichte zu haben, die genau diese Entscheidung gerade überprüfen. Sie wollen, dass wir so etwas vorwegnehmen und hier darüber diskutieren. Das Urteil ist allerdings erwartbar. Es ist wenig überraschend, wie es ausgehen wird; denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen zur Loveparade bereits alles gesagt. Sie wollen jetzt etwas anderes haben. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dann wollen Sie, dass der Polizeieinsatzführer im Raum erkennbar und auch noch ansprechbar ist. Ich weiß nicht, warum man das jetzt als Landtag beschließen soll. Dafür gibt es schlicht und ergreifend keine Notwendigkeit, denn die Polizei ist ansprechbar. Sie ist da und auch die Versammlungsbehörde ist ansprechbar, wenn es eine Versammlung ist, und dann wird entsprechend geschützt. Die Versammlung hat in aller Regel auch eine Voraufsicht und eine Nachaufsicht, dass die Anreise und die Abreise geklärt sind. Und das sollten Sie, Herr Lippmann, eigentlich wissen; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber das ist doch das Problem, Herr Wippel!) denn Sie gerieren sich ja als Innenexperte. Jetzt machen Sie eine spezielle Forderung für den CSD auf. Warum nicht, bitte, erstens für alle Veranstaltungen und alle Versammlungen? Und warum arbeiten Sie, zweitens, eigentlich solche Sachen aus, wider besseres Wissen als die echten Experten, die das jeden Tag machen? Ich komme langsam zum Schluss. In Punkt 8 fordern Sie, die Anreise und die Abreise für die Teilnehmer zu sichern. Tja, dazu sei eines gesagt: Die Polizei plant ihre Einsätze nach den entsprechenden Gefahrenanalysen und das trifft für alle Versammlungen zu. Dabei sind die Vorphase und die Nachphase schon inbegriffen. Nun zum letzten Punkt und das ist eigentlich das Spannende: Hier kommt es nämlich darauf an, warum Sie den CSD als Versammlung gesehen haben wollen. Es geht um Zufahrtsschutzmaßnahmen für den CSD wie bei anderen Versammlungen. Darum geht es. Es geht ums liebe Geld. Auf gut Deutsch: Sie wollen, dass der Staat die Kosten für das Merkel-Lego übernimmt, was notwendig ist. Die Allgemeinheit soll die Kosten für die Sicherung tragen, die ohne links-grün-schwarze Politik der offenen Grenzen für jeden Gefährder nie entstanden wäre. (Juliane Nagel, Die Linke: Was?) Das ist der Punkt. Das wollen Sie jetzt der Allgemeinheit aufbürden. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Damit es eine staatliche Aufgabe wird – eben auch diese Poller aufzustellen –, soll der CSD eine Versammlung sein und keine bloße Veranstaltung. Denn bei Veranstaltungen trägt in der Regel der Veranstalter die notwendigen Kosten. Genau aus diesen Gründen, weil der Veranstalter die Kosten trägt, werden Weihnachtsmärkte und Feste in Deutschland abgesagt, weil man es sich nicht leisten kann. Sie wollen das alles quasi einseitig, für eine politische Richtung, der Allgemeinheit überhelfen. Das ist der Grund für Ihren Antrag. Das ist die Wahrheit und deshalb sind Sie auch so still. (Beifall AfD) Ihr Antrag ist nicht sachlich, sondern ideologisch motiviert. Das ist der Punkt. Er setzt nicht auf allgemeine Regelungen, sondern er setzt auf einen Einzelfall. Und er strotzt vor Unterstellungen gegenüber der Polizei und den Versammlungsbehörden. Dieser Antrag sät Misstrauen in die Sicherheitsbehörden, und dies spricht für die Ablehnung des Antrags. Sie als GRÜNE missachten die Zuständigkeiten der Gewaltenteilung. Dazu ist er das handwerklich Schlechteste, das ich je von Ihnen gesehen habe. Dafür sollten Sie sich ehrlich schämen. Dafür braucht man auch keine theatralisch aufgeblasenen Attitüden, wie wir sie wahrscheinlich in der nächsten Rederunde von Ihnen, Herr Lippmann, gleich sehen werden. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herzlichen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion des BSW spricht nun Kollege Bernd Rudolph.
