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Barbara Klepsch

13.05.2026 Sitzungen 8/29

Das Thema Kulturraumgesetz und die Frage, wo wir jetzt stehen und wie unser Kulturland-Prozess weitergeht, haben wir gestern im Rahmen des Berichts des Kultursenats bereits ein Stück weit vertieft angesprochen. Nun wissen wir, dass es verschiedene Bausteine hat, und ein großer Baustein wird sein, dass wir die Novelle des Kulturraumgesetzes auf den Weg bringen. Wenn wir in den Bericht schauen, sehen wir, dass dort klar steht: Bypässe müssen in das Kulturraumgesetz integriert werden. Es soll aber geschaut werden, wie wir das Verfahren vereinfachen können, wie entbürokratisiert werden kann. Das alles spielt in dem Prozess eine Rolle. Aber bei dem, was Sie ansprechen, merken wir sehr schnell, dass sich ein Problem auftut, wenn wir reinweg die Mittel in das Kulturraumgesetz integrieren: Wie ist das Verhältnis zwischen der Mitfinanzierung und dem, was wir zur Verfügung stellen? Es wird uns nur gelingen, die reiche Kulturlandschaft zu erhalten, wenn wir dieses Verhältnis anpassen. Momentan steht es bei 1 : 2. Frau Dr. Maicher, in der Beratung, die Sie hatten, war es sogar 1 : 3. Nun überlegen wir, die Diskussion über 1 : 2,5 zu führen. Es wird notwendig sein, dieses Verhältnis anzupassen. Ansonsten werden wir nicht in der Lage sein, die kommunale Familie und die Eigenanteile mit auf den Weg zu bringen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Danke schön. Wir kommen zur dritten Frage; bitte.

Protokoll ↗