Prof. Dr. Jörg Scheibe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Seit einigen Monaten wird immer wieder die Funktionsweise unseres Sozialstaates infrage gestellt. Was mich allerdings verwundert, sind die Ableitungen, die Bund, Land und Kommunen hierzu treffen. Anstatt zu sehen, dass wir als Land, das seit Jahren im Krisenmodus verharrt und wirtschaftlich zunehmend ins Straucheln gerät, gerade jetzt einen starken Sozialstaat benötigen, fangen wir an, über Kürzungen von Sozialleistungen zu debattieren – und dies vordergründig bei denen, die es schon jetzt besonders schwer haben: bei Menschen mit Beeinträchtigungen und Kindern und Jugendlichen. Das ist für uns als BSWFraktion nicht hinnehmbar. (Beifall Ronny Kupke, BSW) Die Kürzungsdebatte wird unter dem Deckmantel der Effizienzsteigerung geführt. Aber wir sprechen hierbei nicht über Produkte, sondern über Menschen. Deren Bedarfe bzw. Problemlagen werden sich nicht in Luft auflösen, nur weil wir Angebote und Leistungen einkürzen. Nein, ganz im Gegenteil: Diese werden sich eher noch potenzieren und zu komplexerem Hilfebedarf führen. Damit hätten wir, anstatt zu sparen, nur noch höhere Kosten und vor allem noch viel mehr Leid generiert. Was nun? Sollten wir unseren Blick nicht eher darauf richten, ineffektive Verwaltungsstrukturen im Rahmen der Antragstellung und der Bewilligungsverfahren zu hinterfragen? Ich möchte an dieser Stelle konkreter werden: Schauen wir uns den Bereich der Eingliederungshilfe an. Gerade hier sollen individuelle Hilfen durch billigere, kollektive Angebote ersetzt werden. Ich frage mich, warum wir ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet haben, wenn wir jetzt die damit verbundenen Errungenschaften für Menschen mit Beeinträchtigungen mit Füßen treten. Es gibt auch hier in Sachsen schon konkrete Überlegungen, Einsparpotenzial zu heben. Schauen wir nach Leipzig: Dort wird gerade überlegt, den Fahrdienst für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zu kürzen. Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche sollen nicht mehr befördert werden und Fahrdienste werden nur bis einschließlich der vierten Klasse bewilligt. In den Genuss einer Spezialförderung sollen nur Kinder kommen, die ein amtsärztliches Gutachten und/oder gewisse Merkzeichen zum Grad der Behinderung erhalten. Jede Familie eines Kindes mit Förderbedarf fürchtet zurecht unzählige Formulare, unterschiedliche Ämter, langwierige Termine, endlose Wartezeiten. Das klingt für uns nicht nach effektiven Sparmaßnahmen zugunsten des Haushaltes, sondern das heißt, Menschen zu entmutigen, für sich notwendige Leistungen zu beantragen. (Beifall BSW) Es braucht menschliche Entscheidungen anhand des tatsächlichen Hilfebedarfs und nicht starre Bemessungsgrenzen. Endbürokratisierung heißt für uns, das System von Misstrauen und Kontrolle zu reduzieren und nicht Menschen unter Generalverdacht zu stellen. Das bedeutet, wir müssen Verwaltungsstrukturen abbauen und Bewilligungsverfahren verkürzen, sodass das eingeplante Geld wieder stärker in die eigentlichen Leistungen fließt und nicht in endlosen Verfahren versickert. Dazu brauchen Entscheiderinnen und Entscheider den Rückhalt und die Sicherheit, mit Maßstäben der Menschlichkeit entscheiden zu können. Wenn wir jedoch nun einer Pooling-Lösung den Vorrang vor individuellen Assistenzen geben und den Einzelfall zur Ausnahme erklären, werden wir diese wichtigen Unterstützungsleistungen noch weiter abbauen. Dadurch wird Inklusion – und damit auch Teilhabe – verhindert. Zusammen mit den geplanten Maßnahmen zur Deckelung, Eigenbeteiligung und Anrechnung von Einkommen werden sie dafür sorgen, dass man sich Behinderung leisten können muss oder Behinderung zu einem noch stärkeren Armutsrisiko führt. Für uns als BSW-Fraktion: eine ganz besorgniserregende Entwicklung. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Herr Prof. Scheibe sprach für die einreichende Fraktion. Es folgt in der zweiten Rednerrunde Herr Kollege Unger für die CDU-Fraktion. Bitte, Sie dürfen.
