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Conrad Clemens

13.05.2026 Sitzungen 8/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Die Staatsregierung möchte zu dieser Debatte gern noch folgende wichtige Punkte betonen: Erstens. Die Schulgemeinschaft braucht Vertrauen. Jeden Tag besuchen mehr als 500 000 Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule. In der Erziehung und Bildung dieser Kinder und Jugendlichen wirken Eltern und Schule partnerschaftlich zusammen. So formuliert es das sächsische Schulgesetz. Dieses Zusammenwirken ist auf gegenseitiges Vertrauen angewiesen. Vertrauen entsteht durch pädagogische Professionalität und Empathie. Unsere sächsischen Lehrkräfte leisten hierbei unter nicht ganz einfachen Bedingungen hervorragende Arbeit. Wenn ich Schulen in Sachsen besuche, erlebe ich immer wieder gelebte Schulgemeinschaft: Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern, die gemeinsam dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen und ihr Potenzial entfalten können. Wir sollten diesen Lehrkräften den Rücken stärken, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dieser wichtigen pädagogischen Arbeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Zweitens. Externe Partner unterstützen in diesem Bildungsauftrag natürlich. Nicht alles, was Schülerinnen und Schüler für ihren Lebensweg brauchen, lässt sich im Unterricht abbilden. Dafür werden externe Partner punktuell in den Schulalltag einbezogen. Das umfasst Sport, Gesundheitsprävention, individuelle Förderung, Nachhilfe, Sprachförderung, berufliche Orientierung, Begabtenförderung, Medienbildung und vieles mehr. Die Schulen können auf der Grundlage des Schul- oder des Ganztagsbudgets eigenverantwortlich ihre Schulqualität und Angebotsvielfalt ausbauen. Schulleitungen sind dankbar für diese Möglichkeit und wollen auf diese wichtige Unterstützung der schulischen Eigenverantwortung nicht verzichten. Drittens. Natürlich gilt Sorgfalt bei der Auswahl externer Partner. Die Verwaltungsvorschrift „Schulbudget“ haben wir im Jahr 2025 aktualisiert. Sie beschreibt den Einsatzbereich, die Kriterien der Prüfung sowie die Grenzen sehr genau. Verträge mit Externen werden von der Schulleitung über das Schulportal eingereicht; das Landesamt für Schule und Bildung prüft und bestätigt vor dem Abschluss. In jedem Fall ist von dem Anbieter ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses Schuljahr konnten so bisher 11 000 Verträge geschlossen werden, um die Schulen dabei zu unterstützen, den Bildungsauftrag des Schulgesetzes umzusetzen. Viertens. Der Vorfall an der Oberschule in Schleife ist ein schwerer Fehler. Dort wurde ein Theaterprojekt zum Thema Mut nicht so durchgeführt, wie es in der Projektbeschreibung angekündigt wurde – ein ungeheuerlicher Vertrauensbruch der Projektanbieter. (Martin Braukmann, AfD: Na also!) Auf Hinweise der Eltern wurde das Projekt durch die Schulleitung nach dem ersten Tag abgebrochen und der Dienstleistungsvertrag mit dem Projektverantwortlichen gekündigt. Über den Abbruch des Projekts wurden die Eltern noch am Nachmittag des ersten Projekttages umgehend schriftlich informiert. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern weiter an. Für die Oberschule in Schleife kommt es jetzt darauf an, dass dieser hervorragende Schulstandort mit seiner engagierten Schulgemeinschaft sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren kann. Die Reaktion der Schulleitung war schnell und konsequent. Ich habe persönlich mit dem Schulleiter gesprochen. Er bedauert, dass bei dem Workshop keine Lehrkraft anwesend war. Das ist ein schwerer Fehler. Ich sehe nicht, was Sie dem Schulleiter vorwerfen, dass er das aus Angst vor einer Reaktion gemacht hätte, sondern es ist ihm ernsthaft klar, dass er einen Fehler begangen hat und das nicht wieder vorkommen darf. Aber die Ermittlungen führt jetzt die Polizei. So ungeheuerlich dieser Fall auch war – ich sage es, und das haben einige Kollegen hier auch schon deutlich gemacht –, wir sollten ihn nicht politisch instrumentalisieren, meine Damen und Herren. (Beifall Sören Voigt, CDU, und Gerald Eisenblätter, SPD) Trotzdem – fünftens – ziehen wir Konsequenzen für die weitere Zusammenarbeit mit externen Partnern. Wir müssen sorgfältig prüfen, was dieser Einzelfall für die Zusammenarbeit mit Externen bedeutet. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Schulen gelingt am besten vor Ort. Die Schulleiterinnen und Schulleiter vor Ort sind Beamte des Freistaates Sachsen, sie sind die erste pädagogische Aufsicht für die Lehrkräfte und Bildungsträger an der Schule. Grundsätzlich sollen die Schulen auch in Zukunft ihre Eigenverantwortung behalten. Das zeigen die 11 000 Verträge, die geschlossen wurden. Auch soll das nicht zu einem Bürokratiemonster werden. Das darf uns aber nicht davon abhalten, jetzt Vorsichtsmaßnahmen anzupassen. Wir erarbeiten dazu eine neue Handlungsempfehlung und sensibilisieren Schulleitungen weiter für den Umgang mit externen Partnern. Wir müssen von externen Partnern erwarten, dass sie Qualität und Auswahlkriterien präzise einhalten und verbindliche Verfahren für den Umgang mit Vorfällen festlegen. Dazu gehört auch, pädagogische Qualitäten und Schutzkonzepte der Projektträger eingehender zu prüfen. Eltern werden über Projekttage oder Projektwochen schon jetzt informiert. Es bleibt wichtig, dass Eltern über die Träger und die Inhalte der Projektarbeit vorab transparent informiert werden. Zum Abschluss: Wo Vertrauen verloren gegangen ist, muss es mit besonderer Sorgfalt wieder aufgebaut werden. Umgekehrt müssen wir den Schulleitungen Vertrauen entgegenbringen, wenn der partnerschaftliche Erziehungs- und Bildungsauftrag vor Ort gelingen soll. Die schnelle Reaktion der Schulleitung war richtig. Gleichzeitig sind wir uns alle einig, dass es besser gewesen wäre, wenn ein Eingreifen gar nicht notwendig geworden wäre. Schule muss ein sicherer Raum für Kinder und Jugendliche bleiben. Herzlichen Dank. Zweite Aktuelle Raubbau am Sozialstaat und Kommunen vor Antrag der Als Antragstellerin erhält zunächst die BSW-Fraktion das Wort, und selbiges ergreift Herr Kollege Kupke; bitte.

Protokoll ↗