Dr. Ingolf Huhn
Liegt es an Ihnen oder an mir? – Jetzt? – Ich könnte mich über das Mikrofon beugen. Also: Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, den Frau Dr. Maicher eingebracht hat, ist natürlich richtig und zustimmungsfähig. Im ersten Teil ist er ein wenig wie „Wiederholung ist die Mutter der Wahrheit“, denn im Antrag steht quasi: Der Kultursenat hat etwas gesagt, und der Landtag sagt jetzt auch, dass der Kultursenat das gesagt hat. Wenn hinter dieser Feststellung steht, dass der Landtag richtig findet, was der Senat gesagt hat, dann ist das natürlich eine wichtige Sache. Zweitens. Das sind die praktischen Forderungen, von denen zwei essenziell sind. Ich sage aber zunächst etwas zu einer Bemerkung von Frau Dr. Maicher. Der Verweis darauf, dass es in 2027/2028 keine Kürzungen geben soll, lässt einen ein wenig unsicher zurück, weil wir Anfang des Jahres gesehen haben, dass das offenbar nur bestimmte Bereiche betrifft, also nur das gesetzlich Festgeschriebene. Die vorgesehene Haushaltssperre hat ja gerade an dieser Stelle herumgefummelt. Dann heißt es vielleicht einmal – ganz böse gedacht –, keine Kürzungen gibt es nur im gesetzlichen Bereich. Da wären wir schon tot. Ich habe es im Ausschuss schon gesagt, und ich sage es noch einmal: Ich bin dankbar dafür, dass die Frau Ministerin das Problem in Absprache mit anderen lösen konnte. Der Antrag enthält zwei zentrale Forderungen. Erstens. „II. 2. ein Modell für eine Dynamisierung der Landeszuweisungen im Rahmen der Novellierung des Kulturraumgesetzes vorzubereiten, […].“ Das sagt selbst der zahme Evaluierungsbericht. Denn ganz am Ende steht dort bei 4.1.4, wenn Sie es gelesen haben: „Es ist notwendig, dass bei jedem Haushaltsbeschluss des Sächsischen Landtages zur Festlegung der Mittel für das SächsKRG die Kostenentwicklung berücksichtigt wird.“ Das ist die Formulierung für die Dynamisierung. Zweitens. Das ist etwas ganz Äußeres zur Frage des Evaluierungsberichts. „II.6. […] eine Erweiterung des Evaluationsauftrags in § 9 SächsKRG vorzulegen, damit künftig […] mit Hilfe externer wissenschaftlicher Expertise fundierte Analysen zur Wirkung der finanziellen Ausstattung der Kulturräume […] vorgenommen werden.“ Gerade das ist die Schwachstelle des Evaluationsberichts. Dieser hat gar nicht richtig funktioniert. Er war mehr eine Befassung der Verwaltungsebene mit sich selbst und keine wirkliche Prüfung dessen, was die Aufgabe des Gesetzes ist und was darin steht. Ich habe jetzt noch 8 Sekunden. – Die Fraktion BSW stimmt dem vorliegenden Entschließungsantrag gerne zu. Glück auf! (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Herrn Abg. Dr. Huhn. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch einen Aussprachebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/6940. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit einigen Jastimmen, aber einer größeren Zahl von Gegenstimmen abgelehnt und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Meine Damen und Herren, Ihnen liegt gemäß § 15 Abs. 2 und § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung die genannte Sammeldrucksache mit Beschlussempfehlungen und Berichten der Ausschüsse vor. Es besteht kein Verlangen nach Aussprache. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Entsprechend § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung liegt Ihnen die genannte Sammeldrucksache vor. Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Es besteht kein Verlangen nach Aussprache. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu den genannten Drucksachen ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Berichte der Ausschüsse – 8/6881 Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 8/6882 Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 28. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das woch, den 13. Mai, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. schlossen. (Schluss der Sitzung: 19:36 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
