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Dr. Ingolf Huhn

BSW 12.05.2026 Sitzungen 8/28

Vielen Dank. Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es gerade von Frau Gockel bereits gehört: Das Kulturraumgesetz – und das wissen wir alle – war ein Meilenstein in der bundesdeutschen Kulturpolitik nach 1990. Darum haben uns viele beneidet. Wir sind damals herumgereist und haben Vorträge gehalten, im Ausland, in Sachsen-Anhalt etc. Aber das war vor 30 Jahren. In den letzten Jahren haben wir begriffen, wo die Fehlkonstruktionen sind und wo wir etwas verändern müssen. Jetzt haben wir zu dem Thema zwei Berichte vorliegen, den Evaluationsbericht und den Bericht des Sächsischen Kultursenats. Merkwürdigerweise sprechen wir hier nur über den einen, der andere ist an und für sich noch schwergewichtiger, aber vielleicht machen wir das noch. Der Kultursenat hat in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Empfehlungen zur sächsischen Kulturpolitik abgegeben, das ist seine Aufgabe, das steht im Gesetz: § 2 Abs. 2, „Er hat insbesondere die Aufgabe, zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung zu nehmen“ und Abs. 3, „er […] spricht Empfehlungen […] aus“. Der grundsätzliche Modus im Verhältnis der sächsischen Kulturpolitik zu den Empfehlungen des Senats ist die wohlwollende Ignoranz. Wie gesagt, seit Jahrzehnten gibt der Senat Empfehlungen ab und sie werden regelmäßig nicht umgesetzt. Das ist nicht neu, das ist eine regelmäßige Tradition. Ich war zehn Jahre Senator, und zwar auf der Künstlerseite, nicht bei den Politikern. Damals ist auch nie irgendetwas umgesetzt worden von dem, was wir empfohlen haben. Das steht im Übrigen auch so im jetzigen Bericht: „Die im Bericht formulierten Empfehlungen spiegeln die grundsätzliche Problematik, mit denen die Kultur in Sachsen weiterhin konfrontiert ist, wider. Die von Politik, Verbänden und Medien formulierte öffentliche Anerkennung des ersten Berichts steht jedoch im Widerspruch zu fehlenden zielgerichteten und problemlösenden kulturpolitischen Handlungen.“ Das ist die vornehme Formulierung für „Es wird nichts gemacht“. Das ist das Zentrum, so ist es immer. Ich will nicht sagen, das ist so gemeint, aber Hegel sagt: „Die Wahrheit ist immer konkret.“ Und konkret heißt: Aus den Empfehlungen des Senats folgt nichts. Wenn wir uns die tatsächlichen Forderungen des Senats einmal anschauen, etwa zur finanziellen Ausstattung, steht dort zum Beispiel: „In seiner Umsetzung und Ausstattung muss es jedoch stärker an den realen Bedürfnissen der Kulturakteure ausgerichtet werden.“ An den realen Bedürfnissen. Nicht an dem, was ihnen gegeben wird, dass man sagen könnte „Ihr bekommt das und dann macht!“, sondern an den Bedürfnissen. Zweitens: „Nur mit einem dauerhaft kontinuierlichen Aufwuchs aus öffentlichen Mitteln wird gewährleistet, dass Institutionen nicht immer wieder an den Rand ihrer Existenz gebracht werden“. Das ist das verfemte Wort „Dynamisierung“, das hier drinsteht. Nun zum ländlichen Raum: „Um die regionalen kulturellen Zentren in den Kulturräumen zu stärken, bedarf es vor allem umfangreicher finanzieller Mittel, ebenso aber auch einer Stärkung des ländlichen Raums im Blick auf Infrastruktur, Bildung und Arbeitsmöglichkeiten“. Auch dazu sagen wir Ja. Wir sagen in Bezug auf den ländlichen Raum immer wieder: Teilhabe an der Kultur hat auch etwas mit Verkehrsverbindungen zu tun und mit der Möglichkeit, ob Schüler, die 17 Jahre alt sind und noch nicht Auto fahren können, trotzdem abends eine Theater- oder Konzertvorstellung besuchen können. Sonst müssen sie dazu die Eltern oder die Oma bitten. Wenn das nicht klappt oder sie mit ihnen zerstritten sind, dann wird das nichts. Es steht ebenso in dem Bericht: „Die urbanen Räume dürfen nicht als alleinige kulturelle Zentren betrachtet werden […]“. Wir hatten einmal einen Ministerpräsidenten, der gesagt hat, wir bräuchten nur die Leuchttürme in den drei Großstädten. Es gab eine große Protestbewegung, eine große Unterschriftenbewegung, und das ist, Gott sei Dank, kassiert worden. Das sagt auch der Senat. Zur Schwerpunktsetzung sagt der Senat außerdem, es müsse die nachhaltige Förderung von Kultureinrichtungen im Vordergrund stehen. Einrichtungen und Projekte sind zwei verschiedene Bereiche in der Kulturraumförderung. Die Einrichtungen müssen – so sagt er – nachhaltig gefördert werden. „Der Freistaat steht in der Verantwortung, nicht nur die im Kulturraumgesetz notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, sondern sich ebenso zu den Strukturen in den Regionen zu positionieren und diese entsprechend zu sichern.“ Verehrte Frau Gockel, darin steht nichts von Transformation. Transformation heißt, dass etwas wegkann. Die Institutionen haben sich seit 30 Jahren transformiert. Wir haben in den Neunzigerjahren eine gewaltige Fusionswelle erlebt. Irgendwann sind sie mit der Transformation erschöpft. Aber jetzt zum Positiven: Der Bericht zeigt verschiedene Perspektiven auf und gibt damit Handlungsleitfäden für die Politik. Die zentralen Förderprogramme für den ländlichen Raum werden erweitert. „Kulturelle Einrichtungen in den Mittelzentren“ – das sind nicht die Großstädte – „werden erhalten und gestärkt. Der Freistaat sucht gemeinsam mit allen Beteiligten nach Konzepten, um die Funktion der Stadttheater als kulturelle und gesellschaftliche Zentren sowie identitätsstiftende Orte zu sichern.“ Identität besprechen wir morgen bei der Landesausstellung noch einmal, das ist dann das Zentrum. Identitätsstiftende Orte gibt es bereits. „Der Freistaat sucht nach Möglichkeiten, diese zu sichern und in Zukunft zu erhalten.“ Wenn es so käme, wäre das toll. Der Ausschuss empfiehlt, die Unterrichtung durch den Sächsischen Kultursenat zur Kenntnis zu nehmen; das war der Ausschussbeschluss, und vermutlich werden Sie das alle zur Kenntnis nehmen. Ich empfehle das ebenfalls. Aber wenn Kenntnisnahme durch den Gesetzgeber nicht nur heißt, „Wir haben es gehört, jetzt kann es in den Papierkorb!“, sondern mehr sein soll als das, dann müsste daraus ja irgendetwas folgen. Was das wäre, steht im Bericht, und zwar leicht lesbar und gut verständlich: Im Namen meiner Fraktion empfehle ich, genau das zu tun. Glück auf! (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion den Abg. Dr. Huhn. Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion der Abg. Dulig.

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