Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Waldbrandgefahr bleibt aktuell. Schon Anfang April wurde in Teilen des Freistaates die Waldbrandstufe 4 erreicht. Vor wenigen Tagen wurde ein Feuer im Nationalpark Böhmische Schweiz unter Kontrolle gebracht; parallel gab es in Brandenburg einen Brand auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz. Das weckt schlechte Erinnerungen an die Großbrände in der Gohrischheide, wo 2025 in Sachsen einer der größten Waldbrände der letzten Jahrzehnte tobte, verschärft durch Munitionsbelastung und die stark eingeschränkten Möglichkeiten des direkten Löschangriffs. Das alles ist bekannt; wir sprachen hier im Plenum darüber. Auch der Innenausschuss hat sich damit mehrfach ausführlich beschäftigt; meine Kollegen haben darüber berichtet. Trotzdem ist zu befürchten, dass wir dergleichen wieder erleben werden. Zugleich kann man dem Waldbrandschutzminister – ich finde, Herr Minister, Sie könnten öfter einmal selbst klarstellen, dass Sie das sind – keine Untätigkeit unterstellen. Erst in der vergangenen Woche wurden den Landkreisen zehn geländegängige Tanklöschfahrzeuge und fünf weitere Großtanklöschfahrzeuge übergeben, übrigens auf Rechnung des Freistaates durch Beschluss des Haushaltsgesetzgebers des Freistaates Sachsen, (Sören Voigt, CDU: Ja! – Zuruf: Hört, hört!) das sollte man hier sogar einmal erwähnen. Das ist ein Resultat des Waldbrandschutzkonzepts, das fortzuschreiben sein wird – sicherlich auch anhand der Erfahrungen in der Gohrischheide, klar: unter Berücksichtigung der explosiven Altlasten und mit einem Preisschild für Spezialtechnik. Bei der Aufstellung der nächsten Doppelhaushalte wird das zu berücksichtigen sein. Bleiben wir aber einmal bei dem, was uns heute vorliegt, nämlich dem Antrag des BSW und der Minderheitskoalition. Was deren Aufforderung an die Staatsregierung betrifft, kann man gegen das Prüfen, Entwickeln, Berücksichtigen, Berichten, Unterrichten und andere Gratismaßnahmen nichts sagen. Das ist alles erst Ende des Jahres fällig, wird also für die aktuelle Waldbrandsaison leider nicht so viel nützen. Was die vorangestellten Feststellungen betrifft, ploppen bei mir aber schon vorher einige Fragezeichen auf. Warum genau soll der Landtag jetzt feststellen, dass sächsische Waldflächen durch Kampfmittel belastet sind und daraus Gefahren resultieren? Wenn ich mich richtig erinnere, hat das noch nie jemand bezweifelt. Das Plenum war sich darüber sogar im September 2025 im Klaren, als wir zu diesem Thema debattiert haben, und zwar auf Antrag des BSW. Festgestellt werden soll – auch mit dem neuen Antrag heute –, dass eine flächendeckende Kampfmittelberäumung nicht möglich sei. Eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss am 22. Januar 2026 habe das übereinstimmend bestätigt. An dem Punkt wird es etwas konfus, denn für so eine große Erkenntnis bedurfte es dieser Anhörung überhaupt nicht. Dieser Umstand war allen, die es wissen wollten, längst bekannt. Eigentlich war das sicher nur dem BSW nicht bekannt, denn sie hatten die Anhörung beantragt, statt nachzulesen oder zu googeln. Im damaligen BSW-Antrag steckte die ausdrückliche Forderung nach einer – Zitat – „systematischen Beräumung munitionsbelasteter Flächen“. In der Begründung war allerdings schon die vernünftigere Antithese untergebracht – Zitat –: „Eine vollumfängliche Entmunitionierung ist weder technisch noch ökologisch sinnvoll.“ Es kommt nicht oft vor, dass in einem Antrag zu ein und derselben Initiative verschiedene Wahrheiten zur Auswahl gestellt werden. Daher ist es schön zu sehen, dass die Minderheitskoalition mal wieder durch ein betreutes Antragsschreiben dafür gesorgt hat, dass die Vernunft zur Geltung kommt. Im Ergebnis vertritt das BSW jetzt genau das Gegenteil von dem, was der alte BSW-Antrag vor wenigen Monaten gefordert hatte. Ein anderer Aspekt ist meiner Fraktion und mir aber wichtiger. Aus der Anhörung im Innenausschuss am 22. Januar 2026 ergaben sich noch weitere Schlüsse, denen sich der Antrag leider verschließt oder ihm nicht so ganz entspricht. Punkt 1. Laut Antrag sei es für den Schutz der Bevölkerung entscheidend, dass die Brandbekämpfung auch auf kampfmittelbelasteten Flächen stattfindet. In der Begründung ist sogar vom „Kernproblem“ die Rede. Darüber bestand jedoch kein Einvernehmen bei der Sachverständigen-Anhörung. Mehrere Sachkundige hielten etwas anderes für entscheidend, nämlich die vorbeugende Waldbrandbekämpfung, Stichwort: Brandschutzstreifen und Einsatzwegenetz. Hinzu kommt, dass Löschwasserzisternen, Düsenschläuche oder sogenannte Kreisregner vorgehalten werden sollen, was in der Gohrischen Heide auch der Fall ist. Punkt 2. Der Antrag will den Kampfmittelbeseitigungsdienst stärken, damit entsprechende Funde „zeitnah und fach- und umweltgerecht beseitigt werden“ können – Zitat aus dem Antrag. Das klingt jetzt wieder für mich so, als würde das bisher nicht gelingen. In Wirklichkeit verfügt der Freistaat mit dem KMBD über eine hervorragende Fachorganisation zum Umgang mit Kampfmitteln. Was der KMBD im Bereich der Gefahrenabwehr leistet, wird aus dem Staatshaushalt beglichen. Der zuständige Referatsleiter hat uns klar gesagt: Der KMBD ist gut aufgestellt und ist kein Flaschenhals. Punkt 3. Das Kampfmittelbelastungskataster soll weiterentwickelt werden, so dass es alle erforderlichen Informationen enthält und – Zitat – „möglichst praxisnah nutzbar“ ist. Das klingt wieder so, als läge da irgendetwas im Argen. Ein Sachkundiger hat tatsächlich über Probleme berichtet, allerdings aus Brandenburger Sicht und vor drei Jahren. Sachsen nutzt heute ein modernes, digitales Geoinformationssystem, in das alles, was sich einarbeiten lässt, auch eingearbeitet und regelmäßig aktualisiert wird. Die Forderung des Antrags, dass neben Einsatzkräften jetzt auch private Eigentümer Auskünfte über Grundstücksbelastungen erhalten können, ist längst umgesetzt. Meine Damen und Herren! Unterm Strich ist es so, dass mit einem Teil des Antrags Lösungen für Probleme vorgeschlagen werden, die eigentlich keine sind. Das geht an der Sache und damit am Ernst der Lage vorbei. Andere Aspekte des Antrags haben hingegen ihre Berechtigung. Das möchte ich nicht bestreiten. Weil meine Fraktion gern abwägt, wird sich die Fraktion der Linken enthalten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt. Der Fraktionslose möchte nicht sprechen, Herr Berger? – Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde. Besteht Bedarf an einer zweiten Runde? – Das kann ich nicht erkennen. – Jetzt doch, dann bitte für die Fraktion BSW Herrn Hentschel-Thöricht.
