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Rico Gebhardt

Die Linke 12.05.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im September 2025 hat sich das Parlament hier im Plenarsaal auf Antrag meiner Fraktion mit dem Thema „Interessen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen wahren: Bundesgesetz zur Regelung der Verteilung des 100 Mrd. Euro-Sondervermögens der Länder nachbessern!“ beschäftigt. Die Debatte hat dazu geführt, dass der Antrag an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen und dort weiter besprochen wurde. Wir haben uns damals dafür ausgesprochen, dass beim Umsetzungsgesetz des Bundes für die 100 Milliarden Euro Sondervermögen, die den Ländern und den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, nach Auffassung meiner Fraktion insbesondere Folgendes zu leisten respektive entsprechend normativ zu regeln ist: Erstens. Ein möglichst hürdenfreies, unbürokratisches und transparentes Verfahren bei der Mittelverteilung und der Berichterstattung über die Mittelverwendung. Zweitens. Gewährung erforderlicher Finanzierungsspielräume und eines Höchstmaßes an Eigenverantwortung bei der Mittelverteilung und -bewirtschaftung durch die Länder. Drittens. Ermöglichung einer großen Bandbreite von finanzierbaren Investitionszwecken bzw. Vorhaben. Gleichzeitig haben wir in unserem Antrag gefordert, die Staatsregierung solle sich für eine Erweiterung der vorgesehenen Förderbereiche in den Bereichen Hochschulmedizin, Sport und Kultur, Wohnraumförderung und öffentlicher Personalverkehr – Personennahverkehr – einsetzen. (Staatsminister Christian Piwarz: Personennahverkehr!) – Danke schön, Herr Piwarz. – Des Weiteren forderten wir eine gesetzliche Klarstellung für eine möglichst flexible Verwendung der Finanzmittel aus dem Sondervermögen, insbesondere auch, dass die Mittel für die Kofinanzierungsanteile für bestehende Bundes- und Europaförderprogramme verwendet werden dürfen. Mit dem heutigen Antrag der vier Fraktionen und der Beschlussfassung können wir unsere damaligen Forderungen als erledigt ansehen. Der Finanzminister, der Ministerpräsident und verschiedene Fachminister und deren Arbeitsebenen haben es geschafft, dass unsere damaligen Forderungen Realität geworden sind. Das kann man, wie gesagt, im heutigen Antrag nachlesen. Dafür bin ich, dafür ist meine Fraktion dankbar. Bei aller Unterschiedlichkeit in politischen Ansichten darf man das auch einmal erwähnen. Klar ist auch: Bei vier Fraktionen, die am Tisch sitzen, können die eigenen Wünsche nie zu 100 % in Erfüllung gehen. Aber das Gefühl zu haben, mit gleichberechtigten Partnerinnen und Partnern am Tisch gesessen zu haben, ist in der heutigen Zeit auch schon ein Wert an sich. Es war also nicht so, dass wir als vier verhandelnde Fraktionen uns nicht hätten einigen können, wie die Mittel aufgeteilt bzw. verteilt werden, sondern wir waren etwas abhängig von den noch von der Bundesregierung zu klärenden Fragen. Nun habe ich dazu von zwei Fraktionen hier viel kleinliches „Mimimi“ gehört – von Herrn Berger auch. Okay, ich kann manches verstehen; denn auch uns als Fraktion geht manches nicht schnell genug. Aber manche Abläufe lassen sich eben nur bedingt beschleunigen. Für die Öffentlichkeit will ich klarstellen, dass wir bei den jetzt zu verausgabenden Geldern nicht an Jahrespläne des Haushalts gebunden sind, weil wir die Gelder ja aus einem Sondervermögen des Bundes in den Sachsenfonds eingespeist haben und weil der Bund die Übertragbarkeit der Gelder ausdrücklich überjährlich geregelt hat – denn es klingt etwas eigenartig, dass wir im Mai 2026 Gelder für 2025 und 2026 verteilen bzw. aufteilen. Als Linksfraktion sind wir sehr zufrieden, dass große Teile der in dieser ersten Tranche zur Verfügung stehenden Gelder für die Krankenhausfinanzierung zur Verfügung stehen. Inklusive der Kofinanzierung aus dem Transformationsfonds für die Krankenhäuser kommen wir auf rund 200 Millionen Euro für die zwei Jahre. Auch die Universitätskliniken in Leipzig und in Dresden bekommen finanzielle Mittel, die nicht zulasten der Krankenhausfinanzierung gehen. Das war – daraus mache ich kein Geheimnis – vor allem meiner Fraktionsvorsitzenden sehr wichtig. Zufrieden sind wir auch damit, dass die Finanzierung der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt im Bereich des sogenannten Vorwegabzugs sichergestellt wurde. Einige Journalisten waren zu Beginn ja der Meinung, dass diese 10 % der Gesamtgelder ausdrücklich nur dem Ministerpräsidenten zur Verfügung stünden. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die genannte Schule im Beschlussteil der vier Fraktionen im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 vorkam und kein alleiniger Wunsch des Ministerpräsidenten war, auch wenn ich überhaupt nicht absprechen möchte, dass der Ministerpräsident natürlich auch für die Feuerwehrschule brennt. Zur AfD möchte ich eine Bemerkung machen: Zu der Feststellung, dass wir angeblich keine Prioritätensetzung vorgenommen hätten, will ich nur daran erinnern, welche Anträge die AfD alle schon im Sächsischen Landtag gestellt hat – ein bunter Blumenstrauß, ein Sammelsurium von Forderungen, die Sie immer mal wieder gerne stellen. Im Übrigen, Straßenbau steht an vierter Stelle, wenn Sie sich die Reihenfolge in der Liste einmal ansehen. Zur Kritik daran, dass wir Südwestsachsen in den Vorabzug gebracht haben: Auch das halte ich eher für richtig, weil das Geld damit gesichert ist für Maßnahmen, die sich die Kommunen dort eigenständig ausdenken werden. In Richtung des BSW: Frau Knebel, der heutige Antrag hat nichts mit der Kommunalverteilung zu tun, sondern die Kommunen haben gemeinsam mit der Staatsregierung eine eigene Vereinbarung getroffen. Diesen Antrag betrifft das überhaupt nicht. Meine Schlussbemerkung: Die Staatsregierung ist jetzt aufgefordert, die notwendigen Umsetzungsschritte zu beschließen und dann für einen schnellen Zugang zu den zur Verfügung stehenden Mitteln zu sorgen, damit die notwendigen Investitionen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden können. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten in dieser zweiten Rederunde von der Fraktion Die Linke Herrn Kollegen Gebhardt. Ich frage, ob es weiteren Gesprächsoder Aussprachebedarf in dieser zweiten Rederunde gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die zweite Rederunde abgeschlossen. Gibt es Bedarf für eine dritte? – Auch das sehe ich nicht. Dann hätte jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, das Wort zu ergreifen. Ich sehe den Staatsminister der Finanzen, Herrn Christian Piwarz. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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