Jan Löffler
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Das Geld aus den Krediten ist da. Nun muss es sinnvoll und wirkungsvoll für die Menschen in Sachsen vor Ort eingesetzt werden. Darum geht es heute beim Sachsenfonds. Mit dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – liebevoll LuKIFG genannt – stellt der Bund dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen insgesamt 4,8 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen zur Verfügung. Das ist eine enorme Chance für den Freistaat Sachsen, eine Chance für moderne Krankenhäuser, für leistungsfähige Straßen- und Schienenwege, für Wasserinfrastruktur, Hochwasserschutz, für Sport, Kultur, wissenschaftsnahe Infrastruktur und vor allem für starke Kommunen in allen Regionen Sachsens. Denn eines ist klar: Infrastruktur entsteht nicht abstrakt durch Förderkulissen oder in Gesetzestexten. Infrastruktur entsteht ganz konkret vor Ort und entscheidet dort über gute Lebensbedingungen sowie darüber, ob Menschen sich ansiedeln, ob Unternehmen investieren, ob medizinische Infrastruktur erreichbar bleibt, ob junge Familien bleiben, ob ländliche Regionen Zukunftsperspektiven haben. Der Sachsenfonds ist daher weit mehr als ein reines Finanzierungsinstrument, er ist ein Modernisierungsschub für Sachsen. Der entscheidende Punkt ist: Dieses Geld entfaltet nur dann Wirkung, wenn es tatsächlich zügig und wirkungsvoll eingesetzt wird. Der Bund hat bewusst einen frühen Handlungsrahmen geschaffen. Investitionen können deshalb bereits rückwirkend ab dem 01.01.2025 berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt es, klare zeitliche Vorgaben einzuhalten. Bis Ende 2029 muss bereits ein Drittel der Mittel durch bewilligte Maßnahmen gebunden sein. Für Sachsen entspricht das immerhin schon einem Volumen von 1,61 Milliarden Euro. Das bedeutet: Wir haben keine Zeit für langwierige Zuständigkeitsdebatten oder zusätzliche Bürokratieebenen. Viele Meine Damen und Herren! Ich rufe auf nutzen – klare Zukunftsinvestitionen setzen Antrag der Fraktionen GRÜNEN und Die Linke Projekte liegen dabei schon längst in den Schubladen der Kommunen, der Landkreise oder aber bei uns in den Ressorts. Was jetzt gebraucht wird, sind schnelle Entscheidungen, klare Prioritäten und effiziente Verfahren. Deshalb fordert der gemeinsame Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und Linken die Staatsregierung ausdrücklich auf, die Mittel zügig zuzuweisen und über geeignete Verfahren unbürokratisch zu bewilligen. Das ist genau der richtige Ansatz. Gerade auf kommunaler Ebene braucht es die Planungssicherheit. Die Bürgermeister, Landräte und kommunalen Träger müssen wissen, woran sie sind. Niemandem ist geholfen, wenn Milliarden theoretisch bereitstanden, Projekte aber an komplizierten Verfahren oder langwierigen Genehmigungsschleifen scheitern. Deshalb setzen wir als CDU auf Priorisierung, statt Verzetteln. Die Investitionsbereiche sind durch den Bundesgesetzgeber bereits klar vorgegeben. Nun kommt es darauf an, innerhalb dieses Rahmens die richtigen Investitionen als Schwerpunkte zu setzen. Der Bund gibt dabei zunächst lediglich eine Untergrenze von 50 000 Euro je Maßnahme für die Projekte vor. Im Freistaat haben wir uns allerdings bewusst dafür entschieden, darüber hinaus stärker strategisch zu priorisieren. Deshalb gilt für die Maßnahmen des Landesarms eine Verständigung auf eine strategische Größenordnung von 7,5 Millionen Euro. Für den Kommunalarm wurde gemeinsam mit den kommunalen Ebenen eine Mindestgröße von 250 000 Euro festgelegt. Gerade in den Gesprächen mit den Kommunen wurde intensiv darüber diskutiert, dass die Mittel aus dem Sachsenfonds eben nicht in einer Vielzahl kleinteiliger Maßnahmen verkleckert werden sollen. Gerade bei der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss haben die Kommunen vehement dafür plädiert, dass wir uns an dem damaligen Sondervermögen „Brücken in die Zukunft“ von meinem VorVorgänger orientieren und – analog zum damaligen Ansatz – 250 000 Euro als Messgröße nehmen. Am Ende steht folgende Grundfrage: Möchten wir diese kreditfinanzierten Mittel bereitstellen und kurzfristig verteilen oder damit eine dauerhafte sichtbare und zukunftsorientierte Infrastrukturwirkung erzielen? Deshalb sollen die Mittel gezielt dort eingesetzt werden, wo eine strukturelle Wirkung entfaltet werden kann, öffentliche Infrastruktur nachhaltig gestärkt und langfristig ein Mehrwert geschaffen wird. Gleichzeitig nehmen wir selbstverständlich ebenfalls die Stimmen ernst, die diese Betragsgrenzen durchaus kritisch sehen. Deshalb besteht eine Verständigung an dieser Stelle, dass nach der Bewirtschaftung der ersten Mittel eine Überprüfung vorzunehmen ist und bewertet wird, ob die gesetzten Schwellen in der Praxis umgesetzt werden, zielführend wirken oder wir hierbei nachsteuern müssen. Das bedeutet aber zugleich, gerade in Bereichen wie zum Beispiel im Straßenbau, dem Sport und der Kultur wird es darauf ankommen, über sinnvolle Bündelungen und Pooling-Lösungen nachzudenken. Dabei gilt für uns klar folgender Grundsatz: Instandsetzung und Modernisierung haben Vorrang vor generellem Neubau. Vielfach ist es nämlich wirtschaftlicher, bestehende Infrastruktur leistungsfähig zu ertüchtigen, statt pralle, neue und dauerhafte Folgekostenstrukturen aufzubauen. Für uns gehört insbesondere eine flächendeckende Krankenhausversorgung inklusive unserer Universitätskliniken, eine moderne Mobilitätsinfrastruktur, wirtschaftsnahe Infrastruktur, aber auch die Investitionen in die Wasserinfrastruktur, den Hochwasserschutz, den Sport und die Kultur dazu. All diese Bereiche tragen dazu bei, Sachsen zukunftsfest aufzustellen. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass der Sachsenfonds keine solide Haushaltsführung ersetzt. Die Mittel des Fonds sind zusätzliche Investitionsmittel. Sie dürfen nicht dazu führen, dass die notwendigen Konsolidierungen, die auch heute am Pult mehrfach angesprochen wurden, im Kernhaushalt verdrängt oder aber aufgeschoben werden. Gerade deshalb ist der Antrag ein klarer Anspruch, die Mittel verantwortungsvoll, strategisch und nachhaltig einzusetzen. Das heißt für uns ebenso, dass Investitionen möglichst dort erfolgen müssen, wo sie langfristig die strukturelle Wirkung entfalten, die öffentliche Infrastruktur resilienter machen, die Daseinsfürsorge dauerhaft sichern und im Idealfall sogar mittel- oder langfristig Kosten reduzieren können. Ebenso wichtig ist der Ansatz, weitere Bundes-, EU- und Drittmittel einzubeziehen, um so die Wirkung des Sachsenfonds zusätzlich zu hebeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sachsenfonds ist eine große Chance, aber er ist auch ein Test. Ein Test, ob der Staat schnell, effizient und zielgerichtet handeln kann. Am Ende werden die Menschen in Sachsen nicht danach urteilen, wie viele Milliarden theoretisch bereitstanden. Entscheidend wird sein, ob daraus tatsächlich sichtbare Verbesserungen entstanden sind: eine moderne Klinik vor Ort, die sanierte Straße vor dem Haus, ein funktionierender Hochwasserschutz, ein neuer Standort für wirtschaftliche Entwicklung und Prosperität oder aber die Infrastruktur in unseren Kommunen. Jetzt entscheidet sich, ob aus dem großen Finanzvolumen tatsächlich eine konkrete große Zukunftsinvestition wird. Dafür braucht es Tempo. Dafür braucht es klare Prioritäten. Dafür braucht es einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Genau dafür steht dieser Antrag. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte deshalb ganz herzlich um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. Vielen lieben Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion der SPD spricht nun Kollegin Pfeil. Bitte schön.
