landtag.sachsen.de ↗

Christian Piwarz

12.05.2026 Sitzungen 8/28

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt heute der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028 vor. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen. Damit wird die Tarifeinigung für unsere Angestellten im öffentlichen Dienst vom 14. Februar zum TV-L zeitgleich und systemgerecht auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten, auf die Richterinnen und Richter sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte nochmals kurz darstellen. Zum 01.04. 2026 sollen die Besoldung und Versorgung analog zur Tarifeinigung erhöht werden. Diese sieht zwar einen Mindestbetrag von monatlich 100 Euro vor. Dieser Mindestbetrag kann jedoch aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Abstandsgebots nicht eins zu eins übertragen werden. Wie bereits in der Vergangenheit wird er deshalb in einen linearen Prozentsatz umgerechnet; der Prozentsatz von 2,82 entspricht dabei der tarifvertraglichen Vereinbarung. Zum 1. März 2027 ist eine weitere lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung um 2 % vorgesehen, und zum 1. Januar 2028 sollen Besoldung und Versorgung dann nochmals linear um ein weiteres Prozent angehoben werden. Auch die Anwärtergrundbeträge steigen zu diesen drei Zeitpunkten: zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 erneut um 60 Euro und schließlich zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro. Im Zuge einer weiteren Ost-West-Anpassung soll darüber hinaus die vermögenswirksame Leistung für Anwärterinnen und Anwärter auf 13,29 Euro erhöht werden. Mit diesen notwendigen Anpassungen sind Mehrausgaben verbunden. Auch darauf ist schon eingegangen worden. Jeweils gegenüber dem Jahr 2025 sind es rund 92 Millionen Euro im Jahr 2026, 199 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 260 Millionen Euro ab dem Jahr 2028. Die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung ist aus meiner Sicht richtig und wichtig; denn die Menschen im öffentlichen Dienst leisten jeden Tag einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen. Für die Übertragung des Tarifabschlusses besteht auch eine rechtliche Verpflichtung; denn gemäß § 19 Sächsisches Besoldungsgesetz und § 80 Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz sind die Besoldung der Beamten und Richter sowie die Versorgungsbezüge regelmäßig an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Die Entwicklung im Tarifbereich ist dabei ein zentraler Parameter. Gleichzeitig behalten wir die derzeitige Haushaltslage im Blick. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Besoldungsrecht erinnern, der kurz vor Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Darauf wurde in der Debatte bereits eingegangen. Die darin neu festgelegten Vorgaben werden wir in einem gesonderten Schritt umsetzen. Dafür gibt es gute Gründe, die ich kurz erläutern möchte. Erstens. Dem Bundesverfassungsgericht liegen derzeit auch sächsische Verfahren zur Entscheidung vor. Die Staatsregierung hat dazu bereits Stellungnahmen abgegeben. Ich gehe davon aus, dass in absehbarer Zeit zu diesen sächsischen Verfahren Entscheidungen ergehen werden. Zweitens. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat entscheidende Rechtsfragen offengelassen, die aber für die Umsetzung der Alimentationsrechtsprechung von erheblicher Bedeutung sind. Das betrifft insbesondere die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Konzepts der sogenannten Zuverdiener-Ehe sowie die Grenzen für die Anhebung der Familienzuschläge. Drittens. Bereits das vierte und das fünfte Dienstrechtsänderungsgesetz enthielten Nachzahlungsregelungen und weitere Alimentationsmaßnahmen. Vor dem Hintergrund der derzeit schwierigen Haushaltssituation halte ich es für richtig, zunächst die weiteren Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, insbesondere zu den offenen Rechtsfragen und zu den sächsischen Verfahren. Auf dieser Grundlage wollen wir einen verfassungsgemäßen und zugleich haushaltsschonenden Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Die Staatsregierung befürwortet das heutige Vorhaben des Hohen Hauses ausdrücklich, und ich empfehle, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sowie zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften, Drucksache 8/6566, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und SPD. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 8/6877, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Zweiten Glücksspielstaatsvertrags Drucksache 8/6759, Gesetzentwurf Drucksache 8/6878, Ausschusses für Inneres, Es ist keine Aussprache vorgesehen, wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, Drucksache 8/6759, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport, Drucksache 8/6878, ab. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes gemeinsam ab. Wir stimmen über Da keine Einzelabstimmung verlangt wurde, stimmen wir gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung über die Teile des Gesetzentwurfes gemeinsam ab. Wir stimmen über folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 01.04.2026, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes im Jahr 2027, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes zum 01.01.2028, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 01.04.2026, Artikel 5 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 01.03.2027, Artikel 6 Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes zum 01.01.2028 und Artikel 7 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfs zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Da ich keinen Widerspruch sehe, ist die Dringlichkeit beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Staatsvertrag zur Änderung des der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Kommunales und Sport folgende Bestandteile ab: Überschrift, Artikel 1 Zustimmung zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021, und Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt diesen Teilen die Zustimmung? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit wurde den Teilen des Gesetzentwurfs zugestimmt. Die zweite Beratung ist damit beendet. Es folgt die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung als Ganzes. Wer gibt dem Gesetzentwurf die Zustimmung? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Ich sehe auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Sachsenfonds wirksam Prioritäten für Drucksache 8/6862, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, AfD, BSW, fraktionsloser Abgeordneter und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zunächst an die Fraktion der CDU, an Herrn Kollegen Löffler; bitte schön.

Protokoll ↗