Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beschlussfassung zur Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten vollziehen wir eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Mit dem Gesetz übernehmen wir den Tarifabschluss der Länder; die TV-L-Verhandlungsergebnisse werden sinngemäß auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Meine Vorredner/-innen sprachen bereits darüber. Das war in Sachsen nicht immer so. Die Einstimmigkeit im Ausschuss hätten wir als Indiz dafür erkennen können, auf eine Aussprache zu verzichten. Aber sei es drum; wir haben ja alle viel zu sagen. Lassen Sie mich deshalb auch ein paar Worte dazu verlieren, was nicht in dem Gesetzentwurf steht oder stehen kann. Als Linke stehen wir zweifelsohne für die besonderen Rechte und Pflichten des Beamtenstandes. Der Staat muss funktionieren, auch dann, wenn Entscheidungen unpopulär sind. Der Staat darf nicht von Tarifkonflikten, politischem Druck oder kurzfristigen Stimmungen abhängig sein. Genau dafür gibt es dieses besondere Dienstverhältnis, welches Stabilität, Neutralität, Loyalität und Kontinuität garantiert. Wir wissen, dass viele Menschen in unserem Land immer schwieriger über die Runden kommen, dass viele Menschen unter Mietsteigerungen und steigenden Lebenshaltungskosten – insbesondere durch die Inflation bei den Energiekosten – zu leiden haben. Trotzdem werden wir es als Linke nicht zulassen, dass zwischen den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und den Beschäftigten außerhalb dieses Bereiches ein Keil getrieben wird. Das passiert regelmäßig hier im Sächsischen Landtag. So hat sich Herr Patt von der CDU vor ein paar Wochen mit einem Leserbrief in der FAZ – ja, auch wir lesen konservative Tageszeitungen – (Andreas Nowak, CDU: Wie konnte das denn passieren?) zu einer neu zu berechnenden amtsangemessenen Alimentierung der Beamtinnen und Beamten geäußert, und schon jetzt beklagt er, dass kein Beamter mehr nur Erfahrungen der Stufe 1 mitbringe, sondern fachlich würden selbst Personen bei fehlender Erfahrung gleich in Erfahrungsstufe 2 eingruppiert; die Erfahrungsstufe 1 werde vorsichtshalber gleich gestrichen. Das erscheine hier nur noch als weitere Petitesse der Abgehobenheit, so Herr Patt in der FAZ in einem Leserbrief. Herr Patt, ich bin gern bereit, mit Ihnen über Privilegien zu reden, die aus der heutigen Zeit gefallen sind. Wir sehen zum Beispiel eine solidarische Kranken- und Rentenversicherung, in die alle einzahlen. Doch den Beamtinnen und Beamten wurde diese Möglichkeit im Falle der Krankenversicherung seit einigen Jahren lediglich eingeräumt, aber sie ist nicht attraktiv. Gerade die CDU ist diejenige, die verhindert, diese Änderung seit vielen Jahren zu vollziehen. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Es ist doch albern, wenn diejenigen, die qua Amt verpflichtet sind, unserer Verfassung und Gesellschaft gegenüber loyal zu sein, bei ihren Krankenkassenbeiträgen von dieser Pflicht entbunden werden und stattdessen die privaten Krankenkassen stärken und die gesetzlichen Krankenkassen schwächen. So wie wir es gemacht haben, nachdem wir die Lehrer/-innen verbeamtet haben. Davon abgesehen gibt es weitere Konstruktionsfehler, die über Jahre entstanden sind, seit Preußen-Fritz das Beamtentum eingeführt hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wollen Sie den Polizisten die Freie Heilfürsorge nehmen, Herr Gebhardt? Nur mal so?) Meine Damen und Herren! Wie bei dem Gesetzentwurf richtigerweise festgehalten wurde, reden wir heute nicht über die amtsangemessene Alimentierung, sondern nur über die Überführung der Tarifsteigerung. Wir werden das Thema also bald wieder auf dem Tisch haben. Dann wird es sicherlich noch einiges mehr zu diskutieren geben, und das mit der Einstimmigkeit wird dann wohl schon schwieriger zu erzielen sein. Lassen Sie uns also in den nächsten Wochen und Monaten darüber reden. In einigen Stellungnahmen zum heutigen Gesetzentwurf sind bereits Fehlstellungen benannt worden. Wir müssen das Beamtentum modernisieren. Es wird an die heutige Zeit anzupassen sein. So attraktiv, wie es oft dargestellt wird, ist es schon lange nicht mehr. In der Zwischenzeit werden wir diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen, weil es richtig ist und aus unserer Sicht lediglich eine Formsache darstellt, ohne dass es strittig wäre. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion Die Linke. Das fraktionslose Mitglied des Landtags hat keinen Redebedarf angemeldet. Ich frage die Fraktionen: Gibt es Interesse an einer zweiten Rederunde? – Das sehe ich nicht. Damit übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Piwarz; bitte schön.
