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Valentin Lippmann

GRÜNE 12.05.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist ehrlicherweise der Gesetzentwurf, den der Landtag heute berät, eine Selbstverständlichkeit. Die zeit- und wirkgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen ist seit vielen Jahren gute Praxis hier im Hohen Hause und es gibt keinen Grund, davon abzuweichen. Es ist aber auch eine Selbstverständlichkeit, wenn wir mit dem Beschluss dafür sorgen, dass die Arbeit für den Staat, egal ob als Beschäftigte oder Beamtin, nicht nur verantwortungsvoll, sondern auch attraktiv ist; denn selbst bei aller Reduktion von Stellen: Wir sind und wir werden umso mehr auf die Besten der Besten angewiesen sein, die sich in den Dienst unserer Republik und unseres Freistaates stellen. Dazu braucht es attraktive Rahmenbedingungen, zu denen nicht nur, aber auch, die Besoldung gehört und deswegen werden wir selbstverständlich diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wenn wir über das Besoldungsrecht reden, gilt es allerdings auch zu konstatieren, dass die, die sich politisch regelmäßig damit beschäftigen – es ist ja durchaus eher eine Materie, dem nicht jeder zugeneigt ist in diesem Hohen Hause –, regelmäßig bei zwei Terminen Schweißperlen auf die Stirn bekommen. Termin eins sind die Ergebnisverkündungen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Denn wenn es dabei, wie gelegentlich in letzter Zeit auch vorgekommen, in den Ergebnissen zu Sockelanpassungen oder Fixbetragserhöhungen kommt, dann stehen selbst die erprobtesten Besoldungsrechtlerinnen und Besoldungsrechtler erst mal lange mit dem Rechenschieber da und rätseln, wie man denn nun mit dem inneren Abstandsgebot so übereinkommt, dass man das am Ende auch vorm Bundesverfassungsgericht gehalten bekommt. Ich danke den Verhandlungspartnerinnen und Verhandlungspartnern des Tarifabschlusses, allen voran dem Staatsminister der Finanzen, Christian Piwarz, dass wir von derartigen Rechenaufgaben erneut befreit wurden. Der Abschluss zeigt, dass man seit ein paar Jahren die Auswirkungen der Verhandlungen für das Tarifergebnis auf die Beamtenschaft durchaus im Blick hat und das sollte auch so bleiben, werte Kolleginnen und Kollegen. Der zweite Termin mit Schweißperlen auf der Stirn sind Entscheidungsverkündungen beim Bundesverfassungsgericht über Klagen gegen Besoldungen verschiedener Länder. Die jüngste Entscheidung aus Karlsruhe spielt in diesem Gesetzentwurf bewusst keine Rolle, und Herr Kollege Mayer, hätten Sie mal aufgepasst, dann wüssten Sie auch warum; denn im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen ist man immer noch dabei zu überlegen, was es für die Sächsische Besoldungsordnung heißt und wie am Ende das, was Karlsruhe in der jüngsten Entscheidung dekretiert hat, am Ende zu werten und umzusetzen ist. Man muss sich nur mal vergegenwärtigen, dass das Bundesverfassungsgericht – bei dem man ja eigentlich davon ausgeht, dass seine Entscheidungen hinlänglich lange Wirkdauer haben sollten – uns nun innerhalb von zehn Jahren das dritte Mal die besoldungsrechtliche Grundjudikatur über den Haufen geworfen hat und wo wir von der ursprünglichen fünfschrittigen Prüfpraxis nun zu einer dreischrittigen, allerdings mit ganz unterschiedlichen Prüffaktoren, gegangen sind und wir uns jetzt auch bei der Frage des äußeren Abstandsgebots offenbar nicht mehr an der Grundsicherung, sondern am Median entlang orientieren müssen. An dieser Frage zeigt sich schon, dass man ausreichend Zeit braucht, um die konkrete Umsetzung für das sächsische Recht zu beleuchten. Wir können momentan nicht sicher sein, ob nicht auch dort an der einen oder anderen Detailstelle wieder Punkte aufbrechen. Wir erwarten noch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Klagen gegen die sächsische Besoldung. Das führt zu einem grundsätzlichen Problem, auf das ich an dieser Stelle hinweisen möchte. Wir müssen uns dringend – das ist auch eine Frage gegenüber dem Bund – dafür einsetzen, den Rechtsschutz in besoldungsrechtlichen Fragen zu straffen, und zwar nicht, indem wir den Rechtsweg verkürzen, sondern indem wir ein Sonderinstrumentarium einführen. Der Deutsche Richterbund hat mit dem Vorschlag für eine sogenannte Alimentationsgrundsatzklage einen Rechtsbehelf ins Spiel gebracht, den ich persönlich sehr spannend finde. Er würde frühzeitig ermöglichen, die jeweilige Besoldung dahin gehend zu prüfen, ob sie verfassungskonform ist, unabhängig von der Frage, wie dann im Einzelfall verwaltungsgerichtlich entschieden wird. Das würde zeitnah Klarheit bringen. Momentan haben wir Verfahren, die mehrere Jahre, teilweise sogar Jahrzehnte beim Bundesverfassungsgericht liegen. Wir haben hier eine Situation, in der wir nachbessern sollten, in der wir uns überlegen müssen, ob dieser Weg für uns als Gesetzgeber, aber auch für das Finanzministerium nicht schnellere Klarheit bringen würde. Abschließend gestatte ich mir als Parlamentarischer Geschäftsführer meiner Fraktion eine grundsätzliche Anmerkung: Mit wahrscheinlich großer Mehrheit – ich mutmaße einstimmig – werden wir heute diesen Gesetzentwurf verabschieden, mit dem nicht nur Polizistinnen und Polizisten, Justizbeamtinnen und Justizbeamte, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen Beamtinnen und Beamten bis 2028 insgesamt 5,8 % mehr Besoldung erhalten. Dazu gehören auch leitende Beamtinnen und Beamte in den Ministerien, Behörden, Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der Ministerpräsident. Das ist gut und richtig so. Natürlich sollen auch die davon profitieren. Gleichzeitig kommt der Landtag seit Beginn dieser Legislaturperiode seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung nicht nach, auch nur irgendeinen Modus für die Abgeordnetenentschädigung zu regeln. In den kommenden Jahren erhalten somit weit über 1 000 Beamtinnen und Beamte des Freistaates Sachsen mehr Gehalt als diejenigen, die zu ihrer Kontrolle berufen sind. Ja, ich weiß, das ist keine populäre Frage, die ich hier in den Raum stelle, doch man sollte über diesen großen rosa Elefanten reden, ob das langfristig von Verfassungs wegen so gewollt sein kann. Ich habe da Fragen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die Fraktion Die Linke spricht nun Kollege Gebhardt; bitte schön.

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