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Jan Löffler

CDU 12.05.2026 Sitzungen 8/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Beratung das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge für die Jahre 2026, 2027 und 2028. Im Kern geht es um die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 14.02.2026 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger im Freistaat Sachsen. Das ist rechtlich geboten, fachlich richtig und politisch auch ein Signal; denn Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verpflichtet den Dienstherrn, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu beachten. Dazu gehört die amtsangemessene Alimentation. Das sächsische Besoldungs- und Versorgungsrecht knüpft genau daran an. Besoldung und Versorgung sind dabei an die regelmäßigen Entwicklungen der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen und nachzuzeichnen. Konkret sieht hier das Gesetz vor, dass die Besoldung rückwirkend zum 01.04.2026 um 2,82 % angehoben wird. Darin ist der umgerechnete Mindestbetrag aus dem Tarifabschluss berücksichtigt, ohne dabei jedoch das beamtenrechtliche Abstandsgebot auszuhebeln. Zum 01.03.2027 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 2 % und zum 01.01.2028 um 1 %. Auch die Anwärterbezüge werden dabei in drei Schritten angepasst, zweimalig um 60 Euro, und dann noch einmal um 30 Euro. Das klingt technisch, in der Sache ist das aber mehr. Es geht um Verlässlichkeit gegenüber den Menschen, die für unseren Staat arbeiten, in Schulen, Polizei, Justiz und der Finanzverwaltung, in den Ministerien, in den Landesämtern und den Kommunen. Wer täglich hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, wer Recht durchsetzt, Entscheidungen vorbereitet, Kinder unterrichtet, Sicherheit gewährleistet oder Verwaltung funktionsfähig hält, der muss sich darauf verlassen können, dass der Dienstherr seine Verantwortung zur Fürsorge ernst nimmt. des Entwurfs der Besoldung und der sowie zur Änderung Vorschriften der Fraktionen CDU und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses Auch deshalb ist die Tarifübernahme keine Selbstverständlichkeit. Sie erfolgt in einer Zeit – und das möchte ich hier ausdrücklich sagen –, in der unsere Haushalte trotzdem unter erheblichem Druck stehen. Der Freistaat Sachsen steht vor schwierigen Haushaltsverhandlungen. Auch die Kommunen tragen zusätzliche Lasten. Der Sächsische Städteund Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag haben den Gesetzentwurf im Ergebnis zwar mitgetragen, aber auch deutlich gemacht, dass diese finanziellen Mehrbelastungen vor Ort deutlich spürbar sein werden. Auch die schriftliche Anhörung, deren Hinweise den Kollegen unter BIM 296 zugegangen sind, hat den Spannungsbogen hier noch mal klar aufgezeigt. Gewerkschaften und Berufsverbände begrüßen die schnelle Übertragung des Tarifergebnisses. Zugleich wurden aber auch weitere Forderungen erhoben. Diesen Hinweis nehmen wir ernst. Ich muss es an der Stelle klar sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist bewusst darauf ausgerichtet, die Tarifergebnisse ohne zusätzliche Komplikationen systemgerecht, rechtssicher und zügig zu übertragen, ohne aber die Leistungen zu erhöhen. Wer in dem Verfahren sämtliche offenen Fragen, das Besoldungsrecht betreffend, hinein diskutieren will, riskiert am Ende genau das, was die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger nicht brauchen: eine Verzögerung bzw. Unsicherheit und eine spätere Auszahlung. Gleichzeitig wäre es auch falsch, die haushaltspolitische Dimension dieses Gesetzentwurfs kleinzureden. Der Sächsische Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme noch einmal sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Übernahme des Tarifabschlusses bis zum Jahr 2029 zusätzliche Ausgaben in Höhe von 810,9 Millionen Euro auslösen wird. Er verweist zudem darauf, dass die Gesamtpersonalausgaben des Freistaates im Jahr 2028 das erste Mal, wenn sich die Entwicklung wie bisher fortsetzt, die Marke von 10,1 Milliarden Euro überschreiten könnte. Diese Zahlen muss man nicht dramatisieren, aber man darf sie auf keinen Fall ignorieren. Denn jeder Euro, der dauerhaft für Personal gebunden ist, steht an anderer Stelle nicht zur Verfügung – nicht für Investitionen, nicht für Infrastruktur, für Digitalisierung, für Schulen, für innere Sicherheit oder für unsere Kommunen. Personalausgaben sind dabei per se nicht falsch – im Gegenteil. Ein leistungsfähiger Staat braucht gutes Personal, aber auch einen Personalkörper, der dauerhaft finanzierbar bleibt. Deshalb gehört zur Wahrheit dieser Debatte beides. Ja – wir bekennen uns zu einer fairen Besoldung. Ja – wir übertragen das Tarifergebnis auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger. Ja – wir tun das aus Respekt vor der Arbeit im öffentlichen Dienst für Sachsen und dafür, was geleistet wird. Ebenso klar ist: Die kommenden Haushaltsverhandlungen werden nicht ohne eine ernsthafte Debatte über Ausgaben, Standards, Strukturen und Personal auskommen. Wir haben das heute Morgen in der Regierungserklärung hier im Haus besprochen. Wenn der Rechnungshof darauf hinweist, dass die Höhe der Personalausgaben am Ende nur über die Anzahl der Stellen und damit über einen echten Stellenabbau gesteuert werden kann, dann ist das ein unbequemer, aber richtiger Hinweis. Konsolidierung darf nicht in globalen Minderausgaben, Verschiebungen oder kosmetischen Stellenveränderungen abgefrühstückt werden. Es geht um eine echte Aufgabenkritik, um effiziente Verfahren, um weniger Doppelstrukturen und um eine Verwaltung, die moderne Technik, Digitalisierung und künstliche Intelligenz konsequent nutzt, bevor sie immer wieder neue Stellen fordert. Das ist kein Angriff auf unsere Beschäftigten und Beamten – im Gegenteil. Wer gute Arbeit im öffentlichen Dienst will, muss die vorhandenen Mitarbeiter von unnötiger Bürokratie entlasten. Wir müssen Prozesse vereinfachen, Zuständigkeiten klären und die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung verbessern. Weniger Überlastung entsteht nicht allein durch mehr Personal, sondern vor allem durch bessere Organisation, klarere Prioritäten und moderne Arbeitsweisen. Gerade gegenüber dem sächsischen Steuerzahler sind wir im Besonderen verpflichtet, diesen Zusammenhang deutlich zu machen. Die Bürger erwarten zu Recht einen handlungsfähigen Staat. Sie erwarten aber auch zu Recht, dass mit Steuergeld sorgfältig umgegangen wird. Faire Besoldung und Haushaltsdisziplin sind dabei in meiner Wahrnehmung keine Gegensätze. Sie müssen zusammengedacht werden. Der Gesetzentwurf ist vor diesem Hintergrund ein tragfähiger Kompromiss. Danke an dieser Stelle an unseren Verhandler, dem Staatsminister der Finanzen, Christian Piwarz. Er hat zäh für den Freistaat gekämpft. Danke aber auch an die Gewerkschaften für einen entstandenen Kompromiss, der in dieser Form – das erlaube ich mir an dieser Stelle zu sagen – ein Kompromiss mit Augenmaß war. Der Gesetzentwurf übernimmt nun das Tarifergebnis. Er wahrt die Systematik des Beamtenrechts und adressiert an die Versorgungsempfänger sowie die Anwärter und schafft damit Planungssicherheit sowohl für den Freistaat als auch für die kommunalen Dienste. Zugleich bleibt klar: Die strukturellen Fragen des Personalhaushaltes und der Besoldungsentwicklung werden uns hier weiter beschäftigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen heute mit diesem Gesetzentwurf ein Zeichen der Verlässlichkeit gegenüber denen, die für uns für die Sachsen arbeiten. Wir verbinden dieses Zeichen mit der Erwartung, dass der Staat seine eigene Leistungsfähigkeit dauerhaft sichert und durch faire Vergütungen, aber auch durch klare Prioritäten, Aufgabenkritik und eine realistische Begrenzung des Personalaufwuchses überprüft. Daher bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und damit zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Pfeil spricht nun für die Fraktion der SPD; bitte schön.

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