Alexander Dierks
Die Wahl ist angenommen. Ich danke Ihnen herzlich. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 beendet. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf zum Thema: Sachsen – Für mehr Effizienz und Kommunen und Bürgern vor allen Dingen das Ziel, nachhaltige Strukturen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu schaffen, etwas ist, was uns miteinander verbindet. Es ist – das wissen wir alle miteinander – nicht das erste Modernisierungsgesetz, das der Freistaat Sachsen in den vergangenen 35 Jahren erlebt hat. Es wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch nicht das Letzte sein. Aber, meine Damen und Herren, gerade in dieser besonderen Zeit, in der wir jetzt leben, ist es notwendiger denn je und wird am Ende eine große Auswirkung darauf haben, ob dieses Land, unser Freistaat Sachsen, unsere Heimat auch in den kommenden Jahren stark, effizient und leistungsfähig ist und, meine Damen und Herren, ob wir mit unserer Art, dieses Land zu regieren und Entscheidungen zu treffen, wirklich demokratieverträglich arbeiten. Mir liegt sehr an diesem gemeinsamen Diskurs. Die Staatsregierung macht heute eine ganze Reihe von Vorschlägen. Es ist für uns vollkommen klar, dass diese verändert, ergänzt oder vielleicht im einen oder anderen Fall verworfen werden. Wichtig ist, dass wir vorankommen, dass wir die Zeichen der Zeit erkennen und handeln. Meine Damen und Herren! Das ist das, was den Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahrzehnten das eine oder andere Mal besonders ausgezeichnet hat. Heute, wenn wir über die aktuelle Gesundheitspolitik sprechen, schauen wir oft zurück und sagen: Damals, in den Neunzigerjahren, gab es eine politische Führung in diesem Land, die verstanden hat, dass nicht jedes Krankenhaus, nicht jede medizinische Infrastruktur, so wie sie ist, in der Zukunft eine Berechtigung hat. Als damals Krankenhäuser geschlossen worden sind – Löbau fällt mir ein –, war das alles andere als einfach. Es gab Proteste, es gab Ärger, und es gab in den ersten Jahren große Zweifel, ob das denn alles so richtig ist. Heute, 35 Jahre später, schauen wir zurück und sagen: Gott sei Dank ist das damals genauso entschieden worden. Oder – weil es gerade ein aktuelles Thema ist – unser Mitteldeutscher Rundfunk: Wir haben damals, in den Neunzigerjahren, eine Drei-Länder-Anstalt geschaffen, wissend, dass die wirtschaftliche Kraft in Mitteldeutschland vermutlich in den ersten Jahren und Jahrzehnten nicht so stark wachsen wird wie in Bayern oder in Baden-Württemberg. Deshalb können wir heute sagen: Zum Glück haben wir diese Struktur, eine gesunde Struktur, eine Stärke. Darum geht es bei dieser Staatsmodernisierung, die wir uns jetzt miteinander vornehmen sollten. Wir haben in diesem Prozess zunächst einmal mit den Kolleginnen und Kollegen begonnen, die für den Freistaat Sachsen arbeiten. Ich möchte mich bei der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte bedanken. Das sind diejenigen, die die Arbeitnehmerinteressen in unserem Freistaat bei der staatlichen Verwaltung vertreten. Sie wissen, dass Andreas Spieker in wenigen Wochen aus dem Amt scheiden wird. Wir haben ihm und seinen Kollegen sehr viel zu verdanken. Sie gaben uns immer wieder den Hinweis, dass die wichtigste Ressource, die der Freistaat Sachsen hat, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Ich weiß – und kann es zu einem solchen Zeitpunkt immer wieder sagen, weil es keine große Erkenntnis ist –: Dieser Personalabbau, die Veränderungen, die stattfinden, werden sozial verträglich sein. Es wird niemand gekündigt werden. Beim Freistaat und bei der öffentlichen Hand wird selten jemand gekündigt. Aber wir merken auch, dass es Unruhe gibt. Veränderungen wollen begründet sein. Viele Menschen machen sich Sorgen. Dass es uns bis heute gelungen ist, das so zusammenzuhalten, haben wir den Personalvertretungen zu verdanken. Deshalb ist der Satz richtig: Wir müssen die demografischen Entwicklungen sehen. Die Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeitnehmerinteressen vertreten, sagen selbst, dass es nicht mehr möglich sein wird, für jede Kollegin oder jeden Kollegen, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ausscheiden, fachlich adäquaten Ersatz zu finden. Deshalb ist unser Leitgedanke: Lasst uns diese wichtige Ressource an den Stellen einsetzen, an denen es unbedingt notwendig ist. Bei anderen Dingen über Aufgabenverzicht zu sprechen, drückt eine Haltung aus, die mir sehr entgegenkommt, die, wie ich denke, auch für Sachsen, für Deutschland, für Europa sehr wichtig ist. Aufgabenverzicht bedeutet, den Staat an den zentralen Stellen zurücknehmen und sich auf die Aufgaben zu konzentrieren, deren Erfüllung notwendig ist. Deshalb haben wir mit diesen Kolleginnen sehr viel gearbeitet. Es gab vor mehr als zwölf Monaten eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, welche Dinge wegfallen können und wo Veränderungen stattfinden sollten. Wir haben diese Fragen mit den Personalvertretungen diskutiert und haben dabei sehr viele konkrete Vorschläge bekommen. Eigene Expertise, eigene Vorschläge haben dazu geführt, dass die Staatsregierung selbst im vergangenen Sommer 64, wie ich finde, sehr weitreichende Prüfaufträge für die Zusammenlegung von Behörden und die Veränderung von Prozessen aufgesetzt hat. Wir haben, anders als es der eine oder andere in der Wirtschaft oder in anderen Bundesländern macht, nicht Geld für große Beratungsgesellschaften mit klangvollen Namen ausgegeben, sondern wir, meine Damen und Herren, haben die Experten gefragt und eingebunden, die in unserem Land in den vergangenen Jahrzehnten wichtige Entscheidungen getroffen haben. Unser früherer Finanzminister Matthias Haß, aber auch Landräte und Oberbürgermeister haben in einer Expertenkommission sehr hart, lange und intensiv gearbeitet. Diese gebündelten Vorschläge sind die Grundlage für zwei Modernisierungsgesetze, die wir Ihnen vorschlagen wollen: das erste Gesetz jetzt bis zur Sommerpause und das zweite bis zum Ende des Jahres. Wir haben gesehen, wie groß der Erwartungsdruck in der Bevölkerung ist. Eine Allianz für Sachsen aus Vertretern der kommunalen Familie und der Wirtschaft hat sich aufgemacht, weil sie sehen, dass die Ressourcen endlich sind, weil sie von sich heraus wissen, dass die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. das Fachpersonal begrenzt ist. Sie haben erkannt, dass wir, wenn sich die Demografie so entwickelt, wie wir es jetzt sehen, als öffentliche Hand, als Arbeitgeber in Konkurrenz mit der privaten Wirtschaft stehen. Das ist, wie ich finde, ein durchaus richtiger, nachvollziehbarer Gedanke. Die kommunale Familie sieht, dass sich viele Dinge in den vergangenen Jahren eher verkompliziert haben. Deshalb waren diese Diskussionen und Beratungen auch mit dieser Allianz sehr, sehr wertvoll. Es gibt viel Hoffnung auf Entlastung. Ich denke, wir sollten sie nicht enttäuschen. Uns haben vier zentrale Leitgedanken getragen: Der Erste betrifft das Thema Demografie. Ich habe schon darüber gesprochen, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird. Der Zweite berührt das Thema Digitalisierung. Es ist so, dass alle großen Behörden und Verwaltungen, die mit Daten und Zahlen umgehen, in diesen Bereich investiert haben. Wir sehen bei Banken und Versicherungen, was dort bereits alles an Effizienz erreicht worden ist. Wir haben als Drittes den Leitgedanken der Subsidiarität. Das ist ein ganz zentraler Punkt, der auch von der kommunalen Ebene aus meiner Sicht vollkommen zu Recht immer wieder eingefordert wird. Der vierte Leitgedanke betrifft das Thema Demokratieverträglichkeit. Unser Finanzminister Christian Piwarz hat zu Recht – auch jetzt bei den Haushaltsberatungen – klargemacht, dass wir über den großen Kostenblock der Personalausgaben sprechen müssen. Seinen Vorstellungen von 11 000 Beschäftigten, die wir bis zum Jahr 2040 reduzieren sollten, sind wir zumindest zu einem größeren Teil nachgekommen. Wir können uns vorstellen, bis 2040 8 773 Stellen abzubauen; das können wir vertreten. Das ist dann am Ende ein Betrag von jährlich 600 Millionen Euro. Wenn wir uns überlegen, wie groß die Defizite sind und wie wir jetzt auch über das Thema Neuverschuldung sprechen werden, dann sieht man, dass das ein sehr großer Betrag ist. Aber klar ist, dass dieser Personalabbau Strukturveränderungen, Veränderungen in Abläufen und Aufgabenverzicht erfordert, damit er am Ende möglich ist. Wenn wir diese Zahlen erreichen wollen – das spiegelt sich ein wenig in den Zahlen der Arbeitnehmervertretung, die aus deren Sicht vorstellbar sind –, dann sehen wir, dass wir zu diesem Prozess der Staatsmodernisierung gezwungen sind und dass es keine Alternative dazu gibt. Aber wir müssen uns auf die richtigen und notwendigen Veränderungen konzentrieren. Deswegen ist es so wichtig, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung konsequent vorantreiben. Digitalisierung ist ein wesentliches Werkzeug, um Staat und Verwaltung zu modernisieren. Nur eine digitale Verwaltung ist effizient und zukunftsfähig. Wir nutzen den Rückenwind der föderalen Modernisierungsagenda und bringen mit den dort zwischen Bund und Ländern festgelegten Maßnahmen wichtige Digitalisierungs- und Modernisierungsprojekte in Sachsen weiter voran. Dabei ist klar: Wir gehen diesen Weg nicht allein, sondern im engen Schulterschluss mit unseren Kommunen. Unser Ziel ist es, Verwaltungsleistungen – also Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen – digitaler, serviceorientierter und vernetzter zu gestalten. Das gelingt jedoch nur, wenn wir Verfahren vereinfachen und standardisieren. Ich möchte mich sehr bedanken, dass vor allem der Sächsische Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag sowie die Verwaltungsbürgermeister der drei großen Städte Leipzig, Chemnitz und Dresden – Ulrich Hörning, Ralph Burghart und Jan Pratzka – diejenigen sind, die diesen Prozess intensiv begleiten. Diese Institutionen und die genannten Kollegen haben gemeinsam mit unserer Amtschefin für Digitalisierung, Frau Dr. Dylakiewicz, einen konkreten Maßnahmenplan – untersetzt mit Strukturen, rechtlichen Voraussetzungen und mit finanziellen Notwendigkeiten –, aufgebaut, der dafür sorgen wird, dass wir die Digitalisierung zu einem Erfolg machen. Meine Damen und Herren! Das kostet zuallererst Geld, und darüber werden wir in den nächsten Wochen und Monaten zu sprechen haben. Diese Investitionen kosten Geld, sorgen aber dafür, dass wir unsere Verwaltung danach wirklich mit weniger Personal, effizienter und, ich glaube, auch für die Bürger und Unternehmen angenehmer aufstellen. Deswegen finde ich diesen Weg richtig und unterstütze ihn ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Subsidiarität ist ebenfalls ein großes Thema. Die kommunale Familie sagt zu Recht, dass viele Aufgaben mittlerweile in die Landes- oder Bundeszuständigkeit gewandert sind. Wir erleben gerade in der Diskussion mit der Bundesregierung zu der Sozialstaatsreform, dass viele Bundesleistungsgesetze auf der kommunalen Ebene eine finanzielle Überforderung schaffen. Die Kassenkredite der kommunalen Familie sind im vergangenen Jahr auf über 30 Milliarden Euro angewachsen. Ein großer Teil davon ist durch diese Bundesleistungsgesetze begründet. Das eigentliche Problem ist allerdings, dass das nicht nur finanziell ein Desaster, sondern auch kein Beitrag zur Demokratie ist; denn Subsidiarität ist kein Bündel von Aufgaben, die ohne Gestaltungsspielraum auf eine andere Ebene verlagert und dann ohne Geld ausgestattet werden. Das ist ein Geschäft zulasten Dritter, was unglaublich viel Frust erzeugt. Wir sind mit Andreas Handschuh, unserem Chef der Staatskanzlei, ständig dabei, dafür eine Veränderung in der Bundesregierung zu organisieren. Wir müssen, meine Damen und Herren, dafür sorgen, dass dieses Geschäft zulasten der deutschen Kommunen ein Ende findet. (Beifall CDU und Staatsregierung) Demokratie kann nicht gelebt werden, wenn auf der kommunalen Ebene nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um die Aufgaben zu leisten, die dort hingehören. In den vergangenen Jahren ist dabei grundlegend etwas schiefgegangen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Bund ersetzt den Kommunen die notwendigen Gelder – und wir reden hier über bis zu 30 Milliarden Euro – oder er beteiligt sich an einer Neuaufstellung dieses Sozialstaates, sodass diejenigen, die Unterstützung brauchen, auch wirklich Unterstützung erhalten, und dort, wo es nicht notwendig ist, der Einzelne stärker in die Verantwortung genommen wird. Aber den Status quo beizubehalten, geht nicht. Nun zur Demokratieverträglichkeit als weiteren Punkt. Ich will das Straßengesetz nennen, das uns hier im Sächsischen Landtag beschäftigt, ein wichtiges Werk von Regina Kraushaar, in dem sie viele Punkte bündelt. Wir gehen gerade einen wichtigen Schritt bei der Carolabrücke. Es war vor fünf oder zehn Jahren noch völlig undenkbar, dass so ein großes Bauprojekt ohne Planfeststellungsverfahren einfach genehmigt, bewilligt und realisiert werden kann, bis irgendwann jemand kam und gesagt hat: Wir machen das. Der Impuls kam nicht aus Deutschland, sondern aus Italien. Jetzt haben wir die Möglichkeit, das Bauen im Bestand oder Ersatzneubauten ohne diese komplizierten, langwierigen und aus meiner Sicht auch überzogenen Vorschriften durchzuführen. Wir sollten beim Straßengesetz, das uns jetzt zur Beratung vorliegt, auch noch schauen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Seit hundert, teilweise 150 Jahren gibt es in diesem Land Eisenbahnstrecken, auf denen seitdem Züge fahren. Jetzt kommt jemand und sagt: Wir bauen ein zweites Gleis oder elektrifizieren die Strecke. Wir organisieren einen Prozess, der so kompliziert ist, als würde man in einer völlig unberührten Landschaft eine neue Trasse legen. Das kann nicht richtig sein, dass will die Bevölkerung nicht. Lassen sie uns auch in diesem Punkt als Freistaat der Vorreiter sein, der Schneisen schlägt, damit sich solche Dinge auch bundespolitisch verändern. (Beifall CDU und Staatsregierung) Zu den konkreten Dingen, die wir uns vorgenommen haben und über die wir mit dem Sächsischen Landtag gern intensiv sprechen, beraten und abwägen möchten, gehört die Verschlankung und Modernisierung der Behördenstrukturen. Unter dem Dach der Landesdirektion Sachsen wollen wir zukünftig mehr Aufgaben bündeln. Wir wollen die Landesdirektion zu einer zentralen Vollzugsbehörde des Landes ausbauen. Unter ihrem Dach bündeln wir die Kompetenzen und Expertise des Landesamtes für Archäologie, sowie des Landesamtes für Denkmalpflege. Wir Sachsen haben ein reiches historisches Erbe, das wir in die Entwicklung unseres Landes klug integrieren müssen. Beides müssen wir in Einklang bringen. Mir geht es darum, dass Denkmalschutz in den nächsten Jahren gelebt wird, dass wir aber auf jeden Fall Entwicklung ermöglichen. Deswegen sind wir aus meiner Sicht zu zwei Dingen aufgefordert. Das eine ist, ein Denkmalgesetz zu beschließen, das der Zeit entspricht, das Denkmalschutz und wirtschaftliche Möglichkeiten zusammenbringt und die vielen Kritikpunkte der kommunalen Ebene und aus der Eigentümerschaft aufnimmt. Auf der anderen Seite sollten wir eine Behördenstruktur schaffen, die effizienter ist, als die, die wir haben. Ich würde mich freuen, wenn wir gerade bei diesem schwierigen inhaltlichen Punkt eine gute, intensive fachliche Diskussion führen können, die uns am Ende zu einem guten Kompromiss bringt, um dieses Gesetz sowie die Strukturen für die nächsten Jahre zukunftsfähig zu machen. Die Landesdirektion soll zukünftig auch den Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen umfassen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns für die Einrichtung eines Landesgesundheitsamts entschieden. Der Landesdirektion zugeordnet, kann es kosteneffizient seine Arbeit aufnehmen. Auch das ist eine Erfahrung aus den vergangenen Jahren. Und es ist, wie ich finde, eine gute Lösung, eine neue Struktur ohne eine neue Behörde zu schaffen, sondern diesen Bündelungscharakter der Landesdirektion weiter zu verfolgen. Künftig soll das Landesamt für Verfassungsschutz eine eigenständige Abteilung unter dem Dach des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sein und die Ausbildung im Bereich Polizei und Justiz steuern. Diese kann an einer Sächsischen Hochschule gebündelt werden. Wir wollen beim Polizeiverwaltungsamt ein zentrales Beschaffungswesen einsetzen und ein landesweites, digitales Vergabe-, Beschaffungs- und Logistikmanagement einführen. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsverfahren. Wir reduzieren die Berichtspflichten an das Statistische Landesamt, wir beschleunigen Betriebsprüfungen und setzen dabei auf die Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Wir vereinfachen weitere staatliche Kontrollen, wo immer möglich, und setzen auf mehr Vertrauen. Risikoorientierte Ansätze reduzieren bürokratische Lasten. Damit können wir Verwaltungshandeln auf jene Dinge konzentrieren, auf die es ankommt: Gefahren abwenden, Zukunft gestalten, Investitionen unterstützen, Gemeinwohl fördern. Wir sorgen dafür, dass sich die Verwaltung weniger mit sich selbst beschäftigt. Deshalb sind die Behörden beauftragt, überflüssige interne Bürokratie umfassend abzubauen. Unser Ziel ist es, den bestehenden Regelungsumfang zu halbieren. Wir definieren einen Mindeststandard für wirksame Aufgabenkritik. Wir brauchen einen echten Verzicht auf Aufgaben, die nicht zu den Kernaufgaben der Verwaltung gehören. Wir pauschalisieren Leistungen und senken damit das Beantragungswesen und die Prüfnotwendigkeiten. Damit entlasten wir die Engagierten im Brand- und Katastrophenschutz. Wir ermöglichen den Kommunen mehr Handlungsspielraum durch Kommunalpauschalen. Wir wollen, dass Unternehmen gegenüber der öffentlichen Hand nur einmal ihren Berichtspflichten nachkommen müssen. Und wir stärken, meine Damen und Herren, die Schulsozialarbeit. Wir legen staatliche Einrichtungen zusammen, sparen Standorte und bündeln Kompetenz. Wir bündeln sämtliche IT-Dienstleistungen beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, SID. Es soll zentrale, standardisierte und sichere IT-Angebote sowie spürbare Synergieeffizienzen geben. Wir stärken die Resilienz der Systeme durch ein kontinuierliches Notfallmanagement. Wir legen räumlich ohnehin benachbarte Behördenstandorte zusammen. Wir reduzieren die Anzahl der Grundbuchämter von derzeit 25 auf fünf Standorte, wenn die Bundesregierung die digitale Voraussetzung dafür geschaffen hat. Wir reduzieren die Anzahl der Fachbeiräte. Wir wollen die Fachaufsichten des Landes gegenüber der kommunalen Ebene reduzieren und damit den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit geben. Wir reduzieren die Anzahl der Beauftragten, ebenso die Anzahl der Preise, die der Freistaat Sachsen vergeben wird. Wir verändern, wenn Sie dem zustimmen, das Stichprobenverfahren so, dass nicht mehr 50 % der Fälle, sondern maximal 10 % bis 20 % geprüft werden müssen. Das ist sehr wichtig. Das ist die Einführung einer Vertrauenskultur. Das ist effizient. Das sorgt dafür, dass wir mit wesentlich weniger Personal auskommen. Das ist jedoch auch die Kernkompetenz des Sächsischen Landtags. Deshalb ist es ein Punkt, über den wir gern und intensiv miteinander sprechen können. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Wir möchten das Antragswesen entschlacken und beschleunigen. So erreichen wir die schnellere Entscheidung über Bauanträge durch verpflichtende digitale Einreichung sowie weniger Unterlagen, die eingereicht werden müssen. Widerspruchsverfahren haben ihre Berechtigung; das ist überhaupt keine Frage. Doch in der Praxis hat sich gezeigt, dass sie die Verfahren oft verzögern und Entscheidungen hinausschieben. Deshalb schaffen wir die Widerspruchsverfahren im Bereich von 27 Landesgesetzen ab und beschleunigen damit spürbar die Abläufe. Dieses Entfallen von Widerspruchsverfahren ist übrigens etwas, das zentral von den beiden Spitzenverbänden, dem Sächsischen Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag, gemeinsam mit unserer Landesdirektion erarbeitet worden ist. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich intensiv mit folgenden Fragen beschäftigt: Wo führen Widersprüche in aller Regel dazu, dass dem Widerspruch abgeholfen wird? Wo ist dies nicht der Fall? Wo gibt es Verzögerungen? Wo gibt es einen Mehrwert? Deshalb ist es spannend, über diese Liste oder andere Punkte zu sprechen. Es ist vollkommen klar: Hier ist eine enorme Einsparung an Personal möglich. Deshalb ist uns dieser Punkt wichtig, und wir wollen ihn auch zügig realisieren; denn diese Personalressourcen benötigen wir an anderen Stellen – beispielsweise bei den Genehmigungsbehörden für neue Großansiedlungen – viel dringender als bei der Abarbeitung von unnützen Widerspruchsverfahren. (Beifall CDU und Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Zum Thema Subsidiarität, Vertrauenskultur und ein neues Miteinander gehört sehr deutlich das neue Kommunalerprobungsgesetz. Es ist ein Thema, das den Kommunen sehr wichtig ist, mit dem sie seit vielen Jahren kommen und das es übrigens schon in anderen Bundesländern gibt. Wir schlagen vor: Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Abweichungen von Standards, die wir vorgegeben haben, zu realisieren. Weitere Punkte im Antragsverfahren, im Prüfverfahren sind enthalten. Ich denke, dass dies ein wichtiger Punkt sein wird, um ein neues Miteinander mit der kommunalen Ebene zu erreichen. Insgesamt ist es möglich, 8 773 Stellen über die kommenden Jahre abzubauen, wenn wir diesen Prozess mit großer Ernsthaftigkeit angehen. Für den Freistaat Sachsen möchte ich Folgendes sagen: Wir haben den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz im Jahr 2024 und 2025 explizit mit diesem Thema überschrieben. Das, was als föderale Modernisierungsagenda zwischen Bund und Ländern im vergangenen Dezember beschlossen wurde, fußt wesentlich auf dem, was wir in diesen zwölf Monaten erarbeitet und geschaffen haben. Deshalb können wir jetzt im Freistaat Sachsen mit gutem Gewissen an die Arbeit gehen. Ich wünsche mir eine fachliche Diskussion, ein Gespräch auf Augenhöhe. Ich finde es spannend, über diesen Punkt zu sprechen. Er braucht auch das parteiübergreifende Zusammenwirken. Staatliche Strukturen können nicht immer wieder von heute auf morgen geändert werden, sondern müssen für Jahre und Jahrzehnte Bestand haben. Hierbei geht es darum, den besten Weg, die beste Struktur zu finden und sich gemeinsam noch einmal über folgende Fragen zu beugen: Welche Aufgaben sollten wir als Freistaat Sachsen haben? Was ist auf der kommunalen Ebene und was bei den Bürgern und Unternehmen besser aufgehoben? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)
