Alexander Dierks
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Am späten Nachmittag des 4. Mai fuhr ein 33-jähriger Mann seinen Pkw mit hoher Geschwindigkeit durch eine belebte Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt. Völlig unvermittelt riss diese Tat zwei Menschen aus dem Leben, mehrere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Insgesamt wissen wir von mehr als 80 Betroffenen vor Ort. Ich bin sehr dankbar für die große Anteilnahme und den Zusammenhalt, den die Stadt Leipzig in Anbetracht dieser fürchterlichen Tat gezeigt hat, und natürlich auch für die große Anteilnahme im gesamten Freistaat Sachsen. In der Woche zuvor, am 28. April, hatte in einem Mehrgenerationenhaus des Arbeiter-Samariter-Bunds in Neustadt in Sachsen ein 54-jähriger Mann seine ehemalige Lebenspartnerin sowie eine Sozialpädagogin erschossen und sich danach selbst das Leben genommen. Diese schrecklichen Taten, die so viel Leid über unzählige Menschen gebracht haben, machen uns tief betroffen und fassungslos. Meine Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden, bei den vielen Verletzten und allen, die dieses Geschehen miterleben mussten. Als Zeichen des Mitgefühls und der Verbundenheit mit allen Betroffenen bitte ich Sie, sich für eine Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich.) Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die ordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Kollegin Nicolaus und Herr Kollege Wippel. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie noch darüber informieren, dass Herr Kollege André Barth, Mitglied der Fraktion AfD, auf sein Mandat als Abgeordneter des Sächsischen Landtags zum Ablauf des 3. Mai 2026 verzichtet hat. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Jörg Kühne, Listennachfolger von Herrn Barth, mit Wirkung vom 4. Mai 2026 Mitglied des Sächsischen Landtags ist. Auch für ihn gilt also die in § 2 Abs. 2 Satz 5 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Ich bitte Herrn Kühne, zu mir nach vorne zu kommen. (Die Anwesenden erheben sich. Der Präsident verpflichtet den genannten Abgeordneten per Handschlag.) Damit stelle ich fest, dass die Verpflichtung von Herrn Kollegen Jörg Kühne ordnungsgemäß erfolgt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Um Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Sitzung – Antrag der Fraktionen CDU und SPD: „Wahl der Vertrauensleute für den Wahlausschuss nach § 23 der Finanzgerichtsordnung für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Finanzgerichtsbarkeit“, Drucksache 8/6774 – behandeln zu können, ist ein Beschluss des Plenums gemäß § 115 Satz 1 GO zu fassen. Dieser Beschluss erfordert eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten. Hintergrund dessen sind die bei der Aufstellung der Tagesordnung für die heutige Sitzung zutage getretenen Diskrepanzen zwischen dem Wortlaut der Geschäftsordnung, namentlich § 52 Abs. 3, und dem Sinn und Zweck dieser Regelung. Um das Verfahren der Wahl der Vertrauensleute in Gang zu setzen, ist vorgeschlagen, den oben genannten Antrag als dritten Antrag der Koalitionsfraktionen heute zu behandeln. Ich bitte somit um Zustimmung zur einzelnen Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 115 Satz 1 GO. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen, und der Antrag kann unter Tagesordnungspunkt 9 behandelt werden. Ich danke Ihnen herzlich für diese Beschlussfassung. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 6 bis 8 festgelegt: CDU 60 Minuten, AfD 60 Minuten, BSW 32 Minuten, SPD 24 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Fraktion Die Linke je 20 Minuten, Staatsregierung 40 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 9 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Änderungsanträge zur Tagesordnung oder als dringlich zu bezeichnende Anträge liegen mir nicht vor. Sofern ich keine weiteren Änderungsvorschläge sehe – was nicht der somit. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitglieds gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes Krisenpolitik der sächsischen Coronavirus SARS-CoV-2 und der von 2019 bis zum Tag, an dem der Drucksache 8/6470, Als Nachfolgerin für Frau Kollegin Zimmermann, die aus dem Landtag ausgeschieden ist, schlägt die Fraktion BSW in Drucksache 8/6470 Frau Kollegin Pfau vor. Die Wahl findet nach Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht, und ich würde kühn annehmen, dass dies nicht der Fall ist. – Das ist nicht der Fall, das heißt, wir können durch Handzeichen abstimmen. Wer Frau Kollegin Pfau die Stimme geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist Frau Tagesordnungspunkt Regierungserklärung Modernisierungsagenda für spürbare Entlastung von Wirtschaft, Zu diesem Thema unterstützen uns wieder Gebärdensprachdolmetscher, die ich damit herzlich begrüße. Ich übergebe das Wort an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Herrn Kollegen Michael Kretschmer; bitte.
