Dr. Ingolf Huhn
Vielen Dank. Ich möchte als Erstes für das Wasser bedanken. Das ist immer eine große Hilfe. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Dramaturgie der Tagesordnung will es, dass wir nach so etwas Gravierendem wie schweren Unfällen, bei denen es um Leben und Tod geht, über etwas Erfreuliches sprechen. Das Ehrenamt in Sachsen, das von unendlich vielen Initiativen, Vereinen etc. getragen wird, ist etwas hoch Erfreuliches. Sie decken – alle von Ihnen werden jetzt bestimmt zustimmen, aber ich sage es trotzdem – einen ganzen Teil dessen, was das gesellschaftliche Leben hier leisten muss, ab. Wir können davon ausgehen, dass das in der Zukunft noch mehr wird. Es gibt immer mehr Stellen, bei denen der Staat sagen muss: Das können wir jetzt nicht leisten, dafür haben wir kein Geld. Dann kommt das Ehrenamt zum Tragen. Ich danke der Linksfraktion für das Erlebnis, dass Sie einen Antrag stellen, um der Regierung zu sagen, dass sie das machen soll, was sie sich vorgenommen hat. (Heiterkeit BSW) Das gibt es manchmal. In der Begründung zu dem Antrag steht, dass dasselbe Anliegen im Koalitionsvertrag aufgeführt ist. Das heißt, der Antrag lautet jetzt: Nun macht doch mal endlich! Das ist aber auch nicht schlecht. Gestern sind wir in Bezug auf die Feuerwehrschule Nardt noch kritisiert worden, aber wir wollen nicht nachtragend sein. Zur GEMA. Dass die GEMA ein Muster an Transparenz ist, wäre mutig zu behaupten, aber das ist letzten Endes ein privatrechtlich organisierter Betrieb. Der Gesetzgeber hat über das, was die GEMA macht, nichts zu entscheiden. Man muss denen auch nichts zahlen. Man darf nur Musik spielen, bei der alle Urheber mindestens 70 Jahre tot sind und die Kapelle sowie deren Tonträger nicht bei der GEMA gelistet sind. Bei denen zahlt man immer. Alle Werke, die unter das große Recht fallen – Bühnenwerke etc. – funktionieren anders. Aber weil wir das nicht wollen und auch nicht nur Anton Günther mit Livekapellen spielen wollen – ich bin ein Fan von Anton Günther, aber auch ein wenig für Neueres –, wird es kostenpflichtig. Sie kennen das alle: Wenn Sie ein Straßenfest organisieren, keinen Eintritt nehmen und sich dann spontan ein kleiner Chor findet, der sich auf einen Hügel stellt und singt: „Sing, mein Sachse, sing“, dann ist das GEMA-pflichtig, auch wenn der Chor kein Geld dafür bekommen hat. Dafür zahlt er Gebühren – im Übrigen nach Fläche, nach der Größe des Platzes und von Hauswand zu Hauswand. Es empfiehlt sich, bei Straßenfesten aufzupassen, wo man auftreten möchte. (Heiterkeit Jan-Oliver Zwerg, AfD) Es ist richtig und wichtig, dass die Urheber für ihre Arbeit Geld bekommen. Die Autoren des Liedes oder in dem Fall die Erben müssen ja auch leben und Brötchen kaufen. Klar ist: Wenn wir Eintrittsgelder nehmen, ist es selbstverständlich, dass dafür GEMA-Gebühren zu bezahlen sind. Wenn nicht, ist das eine spannende Frage. Wie gesagt: Wir müssen das nicht entscheiden. Die GEMA ist privatrechtlich organisiert. Der Gesetzgeber steht draußen vor der Tür. Trotzdem gestatten Sie mir noch einen ganz kurzen Blick auf die Ausgabeseite: Dass das so eingenommene Geld durchaus nicht nach klaren und nachvollziehbar gerechten Prinzipien bei den Urhebern ankommt, wird viel beklagt. Es gibt ein Punktesystem, das das Geld sehr ungleichmäßig verteilt – viel geht auch an die Verlage. Die internen demokratischen Entscheidungsmechanismen sind ebenfalls nicht so, dass jedes Mitglied eine Stimme hat. Manche haben mehr Stimmkraft, sehr viele haben ganz wenig. Das ist so wie früher im preußischen Herrenhaus: Das Stimmgewicht hängt am Finanzvolumen. Noch einmal: Wir haben darüber nicht zu entscheiden. Das ist der Monopolist, der das Geld fordert, und der Gesetzgeber hat keine andere Wahl als zu sagen: Dann zahlen wir es halt. Es gibt eine Reihe von Bundesländern, die das mit Pauschalverträgen handhaben. Wenn man Glück hat, ist noch ein kleiner Mengenrabatt drin. Wir haben es gerade schon gehört: Es gibt sehr große Vereine oder Organisationen, die das pauschal handeln. Bei mir in der Kirche ist das auch so: Die EKD hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA, sonst würde jede Gemeinde ständig Formulare ausfüllen müssen. Wenn wir also wollen, dass unsere Vereine und ehrenamtlichen Initiativen nicht ruiniert werden, können wir es nur genau so machen. Das fordert der Antrag. Er spricht im Übrigen – ich sage das ganz vorsichtig – von Veranstaltungsräumen. Wir müssen ebenso über Freilichtflächen reden. Das ist aber nicht schlimm. Wenn der Antrag in den Ausschuss geht, ist der Sinn dabei, dass man noch einmal prüft, an welcher Stelle Korrekturen im kleineren Bereich vorzunehmen sind. Allerdings habe ich noch nicht ganz verstanden, in welchen Ausschuss der Antrag überwiesen werden soll. Ich möchte mir nicht Arbeit an den Hals holen. Ich würde es gut finden, wenn er in den AWK überwiesen wird, weil es die Musik betrifft. (Heiterkeit BSW, vereinzelt AfD und Staatsministerin Barbara Klepsch) Der AWK ist der Ausschuss für Musik. Gut, wir haben auch noch paar andere Themen, aber vorrangig geht es um Musik. Die Fraktion BSW stimmt dem zu. Wir finden es richtig, wir machen es so. Das ist aber noch keine Haushaltsentscheidung. (Zuruf SPD: Muss sie auch nicht sein!) Die Antragstellerin müsste dafür sorgen, dass dafür im nächsten Haushalt das Geld vorhanden ist – vielleicht hat sie einen kleinen Einfluss. Glück auf! (Beifall BSW)
