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Alexander Dierks

26.03.2026 Sitzungen 8/27

Das war Frau Kollegin Meier mit dem Schlusswort für die antragstellende Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich stelle nun die Drucksache 8/4837 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist bei einer ganzen Reihe von Jabzw. zustimmenden Stimmen und einer Mehrheit von Ablehnungen diese Drucksache nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf gebührend unterstützen: für Veranstaltungen den Freistaat Sachsen sichern! der Fraktion Die Linke gemeinnützigen Vereinen die Kosten- und Verwaltungslasten für das Abspielen von Musik bei nicht-kommerziellen Veranstaltungen zu nehmen.“ Das finden wir als Fraktion Die Linke sehr löblich. Deswegen wollen wir Ihnen heute mit der Umsetzung Ihres Koalitionsvertrags helfen und haben diesen Antrag gestellt. Nach wie vor müssen die gemeinnützigen Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen in Sachsen, wenn sie bei nicht kommerziellen und eintrittsfreien Veranstaltungen urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich und live aufführen wollen oder von Tonträgern abspielen, diese Veranstaltung bei der GEMA anmelden und für diese eine entsprechende Lizenzgebühr an die GEMA entrichten. Um hierbei nicht falsch verstanden zu werden: Selbstverständlich müssen die Musikschaffenden für die von ihnen geschaffenen, urheberrechtlich geschützten Werke angemessen honoriert werden. Dabei spielen die GEMA und deren Gebühreneinnahmen bundesweit eine maßgebliche Rolle, sowohl im Interesse des Urheberschutzes als auch für die Musikschaffenden. Genau so selbstverständlich sollte es aber auch sein, dass besonders gemeinnützige, für die Gesellschaft ehrenamtlich tätige Vereine, die keinerlei Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, mit den GEMA-Lizenzgebühren nicht alleingelassen werden, sondern – wie in einigen anderen Bundesländern auch – von diesen Kosten durch das Land entlastet werden. Mit ihrem freiwilligen ehrenamtlichen Engagement leisten sehr viele Menschen in den vielfältigsten Bereichen, in gemeinnützigen Vereinen, in Verbänden, in Organisationen, in Initiativen und in Einrichtungen, einen wesentlichen Beitrag für das gesellschaftliche Leben. Sie tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit zur Lebensqualität aller bei, und zwar sachsenweit wie auch konkret vor Ort. Der Abbau der derzeit noch bestehenden administrativen Hürden für die Durchführung von Veranstaltungen würde nicht nur zu einer organisatorischen wie auch finanziellen Entlastung der Vereine führen, die ohnehin nur mit sehr begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet sind, sondern damit würde zugleich ein für alle Vereine spürbarer Beitrag zur Förderung und Stärkung ihres ehrenamtlichen Engagements geleistet. Angesichts dessen, dass es bereits seit Längerem in den eingangs erwähnten Bundesländern erfolgreich praktizierte Pauschalverträge mit der GEMA gibt, ist es an der Zeit, dass der Freistaat Sachsen künftig die Lizenz- bzw. GEMA-Gebühren trägt und die Vertragsabwicklung übernimmt. Grundlage hierfür sollte vorzugsweise ein nach dem bisher erfolgreich praktizierten Modell in den verschiedenen Bundesländern mit der GEMA zu vereinbarender Landesehrenamtspauschalvertrag des Freistaates Sachsen sein. In diesem soll der Freistaat Sachsen für nicht kommerzielle Veranstaltungen mit Musikdarbietungen in Veranstaltungsräumen mit einer Größe von bis zu 500 Quadratmetern rechtsverbindlich sicherstellen, dass die Vereine künftig keine Gebühren mehr direkt an die GEMA entrichten müssen. Die dabei anfallenden GEMAGebühren sollen künftig durch den Freistaat Sachsen in Form einer mit der GEMA zu vereinbarenden auskömmlichen Pauschalleistung übernommen und getragen werden. Zugleich soll der eingeforderte Pauschalvertrag so ausgestaltet werden, dass der derzeitige bürokratische Aufwand für die Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen in Sachsen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltungen so gering wie möglich gehalten wird. Dabei haben sich in den bisherigen Landespauschalverträgen eine einmalige digitale Registrierung der Vereine bei der GEMA und eine unkomplizierte Meldung künftiger Veranstaltungen bewährt. Im Zuge des Landesehrenamtspauschalvertrages soll zudem mit der GEMA vereinbart werden, dass gegebenenfalls bereits bestehende individuelle Pauschalverträge von ehrenamtlich tätigen Vereinen, Verbänden, Organisationen und Einrichtungen mit der GEMA durch den Freistaat Sachsen abgelöst und in diesen vereinbarten GEMA-Gebühren für die jeweilige Geltungsdauer bis zur Vertragsablösung durch den Freistaat Sachsen getragen werden. Abschließend mit Blick auf die weitere Debatte und die Beratung unseres Antrags noch ein Auszug aus der dem Landtagspräsidenten übersandten Stellungnahme des Rates für sorbische Angelegenheiten zu unserem heute zu beratenden Antrag vom 27. November 2025. Der Rat für sorbische Angelegenheiten wirbt daher nachdrücklich für die Unterstützung des Antrags durch die Fraktionen des Sächsischen Landtags. „Wir bitten darum“ – so der Rat für sorbische Angelegenheiten weiter –, „die mit dem Antrag verfolgten Anliegen bei den weiteren Beratungen konstruktiv zu begleiten und die Chance zu nutzen, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches und kulturelles Engagement, insbesondere auch im sorbischen Kontext, nachhaltig zu verbessern.“ So weit aus dem Brief des Rates für sorbische Angelegenheiten an den Landtagspräsidenten. Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, daher gemeinsam und konstruktiv das Anliegen unseres Antrages beraten und umsetzen, damit die Staatsregierung schnellstmöglich die Verhandlungen über einen Landesehrenamtspauschalvertrag mit der GEMA aufnehmen kann. Das ist nicht zuletzt ein Ausdruck der Wertschätzung der Mitglieder des Landtags gegenüber dem unermüdlichen ehrenamtlichen Engagement sehr vieler Menschen in Sachsen, welches unser gesellschaftliches Zusammenleben in vielfältiger Weise nicht nur prägt, sondern auch am Laufen hält. In diesem Sinne beantrage ich nach der Aussprache der Fraktionen die Überweisung des Antrages in den zuständigen Fachausschuss und bitte um eine konstruktive Beratung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und SPD)

Protokoll ↗