Prof. Constanze Geiert
Dass die Staatsanwaltschaften als Organ der Exekutive dem Weisungsrecht unterlegen sind, ist grundsätzlich so, und es ist vom Grundgesetz so vorgegeben. Das heißt aber nicht, dass ich in einzelne Ermittlungsverfahren oder in irgendetwas ohne Weiteres eingreifen kann. Unabhängig davon sei Ihnen versprochen, dass das – das zeigt auch die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – äußerst selten bis nie vorkommt. (Rico Gebhardt, Die Linke: Das ist gut so!) – Ja, absolut. – Dann müssten wir das Grundgesetz ändern. Ein Exekutivorgan wie die Staatsanwaltschaften kann man auch als Exekutivorgan belassen, denn es ist eine Verwaltungsbehörde und kein unabhängiges Gericht. (Beifall Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir arbeiten gemeinsam mit dem SMI an einem Konzept, um Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum noch wirksamer zu bekämpfen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass das Recht angewendet und jede Straftat konsequent unter Ausnutzung aller prozessualen Instrumente geahndet wird. Einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sehe ich im Fall von Messerkriminalität jedoch nicht. Wichtiger ist es, dass unsere Behörden bei der Strafverfolgung handlungsfähig sind und dass sie die nötigen Befugnisse erhalten, um bei Gefahrensituationen entschlossen einschreiten zu können. (Unruhe) Wer sicherstellen will, dass der öffentliche Raum sicher bleibt, sollte hier ansetzen und dafür stimmen, dass das neue Polizeigesetz kommt, und nicht das Strafrecht durch immer weitergehende Einzelfallsonderregelungen zerfasern. (Beifall Staatsminister Armin Schuster) Um es deutlich zu machen: Dies ist meine ausdrückliche fachliche Linie – nicht nur heute und nicht nur bei dem Antrag. Heute wird das Strafrecht viel zu oft und viel zu schnell als politisches Handlungsinstrument gesehen. Es wird durch den schnellen Ruf nach Einführung neuer oder schärferer Regelungen aufgrund neuer Straftatenphänomene für schnelle politische Erfolge reagiert. Die Aufgabe des Strafrechts ist aber eine völlig andere, nämlich der Schutz der Gesellschaft und die Ahndung von Fehlverhalten als schärfstes Schwert des Staates. Die Aufgabe des Strafrechts ist es, nicht emotional, sondern rational zu urteilen. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir im Strafrecht immer in grundrechtssensiblen Bereichen unterwegs sind. Bevor also solche Schnellschüsse umgesetzt werden, sollte intensiv geprüft werden: Was ist schon strafbar? Was ist ausreichend, was noch nicht? Wo sind Lücken? Wo müssen wir nachsteuern? Wie bereits festgestellt, gibt es hier keine Strafbarkeitslücke und auch keine Strafrahmenproblematiken. Eine Änderung des Strafrechts ist damit nicht angezeigt und verbietet sich. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Es sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Prof. Geiert. Jetzt erteile ich am Mikrofon Herrn Urban das Wort für eine Bemerkung.
