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Matthias Berger

fraktionslos 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Vielen Dank für die Nachfragemöglichkeit. Es tut mir leid, dass ich nicht zugehört habe. Deshalb jetzt die Nachfrage, weil Sie mich noch einmal angesprochen haben. Sie haben gesagt, dass Sie die Staatsanwaltschaft nicht anrufen würden. Mir geht es noch einmal darum, klarzustellen, dass in Deutschland, auch in Sachsen, die Möglichkeit bestünde, entsprechende Straftaten mit höherem Ermittlungsdruck zu verfolgen oder nicht. Das liegt in Ihrer Entscheidungsmöglichkeit. Es ist Ihre persönliche Meinung, das nicht zu tun, aber die Möglichkeit wäre gegeben: Das war eigentlich meine Frage.. Ist das so?

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