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Dr. Joachim Michael Keiler

AfD 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Gestattung. Sie haben gerade das Analogieverbot in Ihrer Rede angesprochen. Dazu müsste man andere Tatbestandsmerkmale aufnehmen, wie Äxte, Messer usw. Seit den Achtzigerjahren – das ist die letzte Entscheidung, die ich vom 3. Strafsenat gefunden habe – entscheidet der BGH: Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit – an welcher Stelle des Schuhs auch immer – einem Menschen in das Gesicht getreten wird.

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