Dr. Joachim Michael Keiler
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Gestattung. Sie haben gerade das Analogieverbot in Ihrer Rede angesprochen. Dazu müsste man andere Tatbestandsmerkmale aufnehmen, wie Äxte, Messer usw. Seit den Achtzigerjahren – das ist die letzte Entscheidung, die ich vom 3. Strafsenat gefunden habe – entscheidet der BGH: Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit – an welcher Stelle des Schuhs auch immer – einem Menschen in das Gesicht getreten wird.
