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Prof. Constanze Geiert

26.03.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte gern voranstellen, was in dieser Debatte wohl unstreitig sein dürfte, und zwar, dass uns allen an einem funktionierenden Rechtsstaat gelegen ist. Darunter verstehe ich einen Rechtsstaat, in dem sich die Menschen darauf verlassen können, dass schnell, effektiv und konsequent geahndet wird. Wo dies unterbleibt, zahlen wir einen hohen Preis, indem wir das wertvolle Vertrauen verspielen, Vertrauen, das unseren demokratischen Institutionen fehlt. Dieses Vertrauen zurückzuerobern, ist ein kräftezehrender Prozess. Darin liegt aber zugleich der Grund, warum ich mich den Forderungen dieses Antrags nicht anschließen kann. Statt in einer ernsthaften Situation produktive Vorschläge zu machen, wie sich Vertrauen gewinnen und der Rechtsstaat stärken lässt, erschöpft sich dieser Antrag in einer Reihe von Unterstellungen und Ungenauigkeiten. Genau eine solche Herangehensweise schadet dem Rechtsstaat und trägt dazu bei, das Vertrauen in diesen zu untergraben. Zudem sät er zwischen den Zeilen wieder einmal bewusst Misstrauen gegenüber den Gerichten und Justizbehörden; denn es wird so getan, als bestehe eine Regelungslücke und als werde nachlässig geahndet. Ja, es stimmt, die Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum nimmt zu. Auch beim Einsatz von Messern gehen die Zahlen leider nach oben, wenn auch nicht in dem dramatischen Ausmaß, wie es hier suggeriert wird. Der prozentuale Anteil der schwer und tödlich Verletzten ist zum Beispiel sogar rückläufig. Trotzdem möchte ich nicht über Zahlen diskutieren. Dass jeder Messerangriff einer zu viel ist, versteht sich von selbst. Zumal es jenseits der reinen Statistik ausdrücklich ernst zu nehmen ist, wenn das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung abnimmt oder die Angst vor Gewalt zunimmt. Mir geht es hier und heute aber um etwas ganz anderes, nämlich um die Unterstellung, es fehle uns an den erforderlichen Rechtsgrundlagen, um Straftaten konsequent zu ahnden. Das ist schlicht und ergreifend falsch. (Beifall Martin Modschiedler, CDU sowie Albrecht Pallas und Laura Stellbrink, SPD) Die schweren Messerangriffe, die hier gemeint sind, hinter denen der Vorsatz steht, schwer zu verletzen oder gar zu töten, werden bereits jetzt als Verbrechen bewertet, und zwar als schwere Körperverletzungen oder als Tötungsdelikte bzw. als Versuch dieser Verbrechenstatbestände. In diesen Fällen greift selbstverständlich auch der jeweilige Strafrahmen. Bei Totschlag liegt er bei mindestens fünf Jahren, bei Mord bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der hier unterbreitete Vorschlag, die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung zu erhöhen, würde daran grundsätzlich überhaupt nichts ändern. Die von mir beschriebenen und bereits bestehenden hohen Strafandrohungen zeigen, dass eine Erhöhung des Strafrahmens in diesen Fällen mit Sicherheit keine irgendwie geartete zusätzliche abschreckende Wirkung hätte. Wo mit dem Messer zugestochen wird, liegt in der Regel eine situativ bedingte Eskalation vor. Das heißt, die bewaffnete Person hat längst das Stadium hinter sich gelassen, in dem sie noch sorgfältig Abwägungen trifft oder die Aussicht auf mögliche Konsequenzen einen Unterschied macht. Wir würden also nichts gewinnen, wenn wir jede Form der Körperverletzung mit einem Messer als Verbrechenstatbestände einordnen – ganz im Gegenteil –, von den praktischen Schwierigkeiten einmal ganz abgesehen. Konsequenterweise müsste der Gesetzestext aufgebläht und ständig um alle gefährlichen Gegenstände, die mindestens genauso viel Schaden anrichten können wie ein Messer – Äxte, Beile, Schwerter usw. –, erweitert werden. Das kann niemand ernsthaft wollen. Denn was ist denn, wenn wir einen solchen Gegenstand vergessen und die geforderte Strafschärfung dann deshalb nicht eintreten kann? Ich möchte ausdrücklich festhalten: Bereits jetzt sieht der von Ihnen als unzureichend monierte § 224, die gefährliche Körperverletzung, einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In besonders gefährlichen Fällen liegen auch jetzt schon regelmäßig Verbrechenstatbestände vor. An der Höchststrafe soll gar nichts geändert werden, sondern nur an der Mindeststrafe. Glauben Sie mir, unsere Richter und Staatsanwälte können damit umgehen und werden einzelfallgerecht entscheiden. Nicht die Staatsanwälte sprechen das Urteil. Herr Berger hört gerade nicht zu, er hat vorhin vom „Weisungsrecht“ gesprochen. Nehmen Sie es einfach mit: Ich rufe keinen Staatsanwalt an und sage ihm, mit welcher Strafhöhe er irgendetwas anklagen soll. Unabhängig davon entscheidet am Ende ein unabhängiges Gericht. Dieses Gericht kann ich vielleicht anrufen; aber zuhören wird mir dort auf gar keinen Fall jemand. Bereits jetzt wird in den besagten Fällen zügig ermittelt und geahndet. Das ist viel wichtiger, als den Strafrahmen zu verändern. Für all das bürgen unsere Strafverfolgungsbehörden. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Frau Staatsministerin, würden Sie eine Zwischenfrage von Dr. Keiler an Mikrofon 7 beantworten?

Protokoll ↗