Matthias Berger
Herr Lippmann freut sich schon auf meine Ausführungen. Zuhören! (Zuruf AfD: Alle freuen sich doch, Herr Berger! – Zurufe Laura Stellbrink, SPD, und Sören Voigt, CDU) – Genau. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Weil wir uns alle als Juristen bzw. Hobbyjuristen geoutet haben, um das Ganze abzuschließen: Aus meiner Erinnerung ist es so: Wenn Sie aus der Straftatbegehung mit einem Messer zwingend eine Gefängnisstrafe ableiten wollten, bräuchten Sie, glaube ich, mindestens zwei Jahre, weil diese nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Doch darum soll es gar nicht gehen. Natürlich ist das ein politischer Antrag. Die AfD wollte sicher den Fokus auf ein aktuelles Problem legen. Ich würde das nicht einfach wegwischen; denn der Bundeskanzler hat sich, glaube ich, erst gestern – das habe ich durch Zufall gesehen – zu der Kriminalität geäußert, die aus der Migrationskrise heraus resultiert. Das ist ein Thema gewesen, das man lange nicht wahrhaben wollte. Deshalb hat es mich gefreut, dass das eigentlich querbeet durch alle Fraktionen als ein Problem angesehen wird, dem wir uns gesellschaftlich stellen sollten. Hinter all dem steht jedoch das Problem, dass die Institution der Justiz leider an Reputation verloren hat; das beweisen auch die Befragungen. Wir alle müssen daran arbeiten – das ist eine gemeinsame Aufgabe –, dass die Bevölkerung wieder Vertrauen in die Justiz hat, dass es wieder besser wird. Das können wir auch im Bundesland tun. Die Diskussion war oft, das sei ein Bundesgesetz. Es gibt das berühmte Nord-Süd-Gefälle. Ich glaube, der Unterlage war das sogar beigefügt. Warum ist es denn so, dass in Norddeutschland bei gleicher Begehungsart die Urteile milder ausfallen als in Süddeutschland? Das zeigt doch, dass es diesbezüglich irgendwelche Hintergründe gibt. Es hängt sicher damit zusammen, wie die Justiz und die Gerichte arbeiten. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Das wäre der Wunsch, auch an die Ministerin: Wir haben das besondere Phänomen in Deutschland, dass die Staatsanwaltschaft bei uns weisungsabhängig ist, sodass selbst unsere Justizministerin oder der Generalstaatsanwalt es in der Hand hat, den Fokus bei Straftaten entsprechend auszurichten, was entsprechende Konsequenzen vor Gericht bedeuten dürfte. Ein Beispiel, das ich selbst miterlebt habe, um zu belegen, dass das Vertrauen in die Justiz bei der breiten Bevölkerung doch ein bisschen nachgelassen hat – nicht, weil die Richter das nicht so wollen, sondern weil der gesellschaftliche Rahmen es nicht zuließ –: Wir haben in Grimma auf dem Marktplatz eine Parkbank aufgestellt, 1 000 Euro wert. Innerhalb einer Woche war sie kaputt. Es ist Folgendes passiert: Ein circa 18-jähriger deutscher Jugendlicher ist darauf gesprungen. Er wurde dabei gefilmt, sodass der einmalige Umstand eintrat, dass wir den Täter hatten. Das ist nahezu selten. Wir haben das dann in die Ermittlung gegeben, weil wir nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich dagegen vorgehen wollten. Das Ergebnis war: Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, weil – so wörtlich – ein 18-Jähriger kognitiv nicht in der Lage sei, zu erkennen, dass eine Parkbank beim Draufspringen durchbricht. Das ist sicherlich ein extremer Einzelfall, aber in meiner Zeit als Bürgermeister habe ich bestimmt 3 000 Einstellungsverfügungen bekommen. Ich hätte mir manchmal gewünscht, dass auch ein Ergebnis dabei gewesen wäre. Aber das sind die Fälle, die den Glauben an die Justiz erschüttern. Das werden wir aber nicht über das Strafrecht ändern können, sondern wir müssen daran arbeiten, dass unsere Justiz wieder ernst genommen wird, und zwar sowohl von der Bevölkerung als auch von den Tätern. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten den Abg. Berger. Damit ist die erste Rederunde vorbei, und es geht in die zweite Rederunde. Ich sehe für die AfD-Fraktion den Abg. Dr. Keiler.
