Rico Gebhardt
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD lebt von der Unterstellung, dass der Staat bei Messerangriffen wegsehe. Daher brauche es ein – Zitat – „deutliches Signal der Nulltoleranz“. Das scheint mir völlig aus der Luft gegriffen zu sein. Oder genauer gesagt: Es ist aus dem Antrag mit der Drucksachennummer 18/15594 des Landtags von Nordrhein-Westfalen abgeschrieben. Der Antrag aus NRW liegt uns heute also in recycelter Gestalt vor. Die Behauptung kann jedenfalls für Sachsen schon aufgrund der sehr hohen Aufklärungsquote gar nicht zutreffen. In Wirklichkeit wird in diesem Bereich sehr genau hingesehen. Das kann man auch aus der Stellungnahme der Staatsregierung herauslesen, wenn man das denn will. Nun wurde nicht alles aus dem erwähnten Antrag abgeschrieben. Die Behauptung, dass eine höhere Mindeststrafe eine generalpräventive Wirkung hätte – Herr Lippmann hat dazu gerade ausgeführt –, scheint eine Eigenkreation der sächsischen AfD-Fraktion zu sein. Diese These ist jedoch völlig aus der Luft gegriffen. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Strafandrohung und Fallzahlentwicklung besteht nämlich nicht. Würde solch ein Zusammenhang bestehen, müssten wir voraussetzen, dass Täterinnen und Täter komplett rational handeln und sie ihre – in Anführungszeichen – Kosten knallhart kalkulieren würden. (Zustimmung Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Als Beispiel: Bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten greifen sie zum Messer. Bei einer Mindeststrafe von einem Jahr würden sie es dann bleiben lassen. – Diese Annahme ist absurd. Würde diese Annahme zutreffen, wäre das nicht unbedingt eine gute Nachricht. Dann müssten wir fürchten, dass Täter künftig das Messer weglassen – für das sie auf Wunsch der AfD mindestens ein Jahr einfahren sollen – und stattdessen zur Axt greifen, was für viele nur ein halbes Jahr bedeuten würde. (Heiterkeit Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Ich erwähne das nicht, um das Thema ins Lächerliche zu ziehen, ganz im Gegenteil: Kriminalpolitische Fragen können nur auf sachlicher Grundlage diskutiert werden. Dafür ist die AfD aber in der Regel ungeeignet. Der Antrag gibt diese Grundlage deshalb überhaupt nicht her. Er bietet aber immerhin Anlass, einige Umstände einzuordnen. Der wichtigste Umstand: Es stimmt, dass die Zahl sogenannter Messerangriffe inzwischen offiziell zunimmt. Diese Zunahme über das letzte halbe Jahrzehnt hinweg erfolgt aber ausgehend von der sogenannten Coronadelle, das bedeutet, mit einem sehr niedrigen Niveau als Startwert. (Mike Moncsek, AfD: Was?) Die Entwicklung verläuft offenbar einigermaßen synchron mit der insgesamten Entwicklung von Gewaltkriminalität. (Empörung Mike Moncsek, AfD) Das macht das Problem nicht kleiner, aber es sollte nicht gegenüber anderen Formen der Gewaltkriminalität dramatisiert werden. Darauf weist auch die kriminologische Forschung hin, die das Problem keineswegs ignoriert. Es ist interessant, zu sehen, dass die Zahl von Messerangriffen nicht in allen Regionen Deutschlands zunimmt (Mike Moncsek, AfD: Ah!) und dass auch dort, wo es – wie in Sachsen – Zunahmen gibt, von etwas wie einer „Messerepidemie“ überhaupt nicht die Rede sein kann. Der AfD-Antrag macht einen Bogen um lästige Detailfragen, um den behaupteten Handlungsbedarf aufrechtzuerhalten. Zu Messerangriffen ergingen nämlich – in Anführungszeichen – „vergleichsweise geringe Strafen“, weil sie – wieder in Anführungszeichen – „nur als gefährliche Körperverletzung eingeordnet“ würden. Ich verstehe dieses „nur“ gar nicht. Der Strafrahmen des § 224 Strafgesetzbuch sieht mindestens sechs Monate und bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Das ist vergleichsweise nicht gering, sondern vergleichsweise viel gegenüber beispielsweise einfacher Körperverletzung. Die Möglichkeiten sind damit auch noch nicht ausgeschöpft. Ist der Messerangriff ein Totschlag, geht es um mehr als fünf Jahre Haft, bei Mord um lebenslang. Der Punkt ist: Die Beurteilung kann nur im Einzelfall vorgenommen werden; Herr Modschiedler hat es vorhin ausgeführt. So – und nur so – funktioniert der Rechtsstaat. Es ist daher also die Aufgabe des Gerichts und nicht der AfD, zu erkennen, ob bei einem Messerangriff zum Beispiel eine Straftat gegen das Leben vorliegt und daher dementsprechend zu bestrafen ist. Das wird häufig schon deshalb nicht der Fall sein, weil die Opfer von Messerangriffen in den meisten Fällen – auch das kann man aus der Statistik der Staatsregierung herauslesen – nicht verletzt werden, was sich in den vergangenen Jahren nicht verändert hat. Erlauben Sie mir zum Schluss eine generelle Anmerkung: Was uns als demokratische Fraktionen besorgen muss, sind die Verrohung der Gesellschaft und eine zunehmende Gewaltbereitschaft. Dazu gehört es, dass laut dem sächsischen Periodischen Sicherheitsbericht 5 % der Sachsen angeben, zumindest gelegentlich ein Messer bei sich zu tragen, vorgeblich zum eigenen Schutz. Doch dadurch entstehen neue Möglichkeiten, ein Messer überhaupt erst gegen Menschen einzusetzen. Verrohung ist ein Ausdruck schwindenden gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ich persönlich glaube aber nicht, dass man dieser Entwicklung beikommt, indem man zuerst vor allem am Strafrecht herumschraubt, wie es bei bestimmten Gewaltdelikten in der letzten Zeit sehr häufig der Fall war. Auf jeden Fall verfehlt man die Entwicklung, um die wir uns sorgen müssen, wenn wir es auf irgendein bestimmtes Tatmittel verengen, wie der vorliegende Antrag es tut. Deshalb stimmen wir diesem Antrag nicht zu. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt. Als Nächstes ist der fraktionslose Abgeordnete Herr Berger an der Reihe. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)
