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Mike Moncsek

AfD 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Da sind wir ja auf dem richtigen Weg! – Zuruf Sören Voigt, CDU) Sie kostet nichts, aber sie bringt in der Regel auch nichts. Ich denke, wir sollten uns alle – und darin schließe ich alle, auch meine eigene Partei, ein – vielleicht einmal von dem Glauben verabschieden, dass wir mit der Androhungspolitik im Strafrecht allzu große politische Erfolge in der Symptombekämpfung erreichen würden. Dafür gibt es andere Instrumente, die wichtiger sind. Das zeigt auch: Die Geister, die man damit rief, kommen teilweise auf der Seite wieder raus. Das sollte uns zu denken geben. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Das heißt, Sie können sich mit der fachlichen Diskussion gern an den Deutschen Bundestag wenden – das ist der richtige Ort – und sollten nicht die ganze Zeit Dicke-Backen-Politik in diesem Haus produzieren. Es hat sich gerade wieder gezeigt, Herr Urban, dass Sie offenbar keine Ahnung vom Thema haben; denn die bloße Hochstufung zum Verbrechen – also die Mindeststrafandrohung von einem Jahr – bringt den Delinquenten noch nicht automatisch ins Gefängnis, wie Sie gerade behauptet haben. Das zeigt: Sie haben keine Ahnung davon, wahrscheinlich auch deshalb, weil Strafrecht eben nicht Sache des Landtags ist. Davon müssen Sie auch keine Ahnung haben und das ist okay so. Lassen Sie allerdings die Finger davon! Kleine Empfehlung: Schreiben Sie Ihren Kollegen im Deutschen Bundestag einen netten Brief, dass sie sich der Sache annehmen können. Dort sitzt mit Herrn Münzenmaier ein ausgewiesener Experte in dieser Frage. Immerhin wurde er 2017 wegen Beihilfe zu einer gefährlichen Körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Er sollte also wissen, wovon er redet. Zweitens zur tatsächlichen Rechtslage von solchen propagierten Strafverschärfungen. Sie suggerieren, dass höhere Mindeststrafen automatisch zu mehr Sicherheit führen. Die kriminologische Forschung sagt seit Jahren: Das ist nicht so, sie haben nur begrenzte Wirkung. Entscheidend ist nicht die Höhe der Strafe, sondern die Wahrscheinlichkeit, überhaupt entdeckt und verfolgt zu werden. Oder anders gesagt: Das schärfste Gesetz der Welt verhindert keine Gewalt und auch keine Straftaten, sondern nur ein funktionierender Rechtsstaat, der das durchsetzt, eine gute Prävention und eine konsequente Strafverfolgung. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Blick auf die Stellungnahme der Staatsregierung, die das ebenso betont. Der kann ich mich – wie in seltenen Fällen, aber in diesem Fall sehr gern – nahezu vollumfänglich anschließen. Ich will dazu gar nicht weiter ausführen, denn auch Kollege Pallas hat es schon gesagt. Man muss vielmehr in den Blick nehmen: Was sind Ursachen entsprechender Gewaltdelikte? Was sind Ursachen des Einsatzes von Messern? Auch hier sind Sie meines Erachtens teilweise wieder einem Irrtum aufgesessen: Es ist ein Fehlschluss, dass Sie aus Straftaten mit der Beteiligung des Tatmittels Messer automatisch die Schlussfolgerung ziehen, dass bei allen diesen Straftaten vom Aggressor ein Messer verwendet wurde. Auch das ist nicht ganz so einfach, wie Sie es darstellen. Von daher zeigt auch das, dass Sie wenig Sachverstand in der Frage haben, worum es hier eigentlich geht; denn auch das lässt sich nicht durch abstrakte Strafandrohungen verhindern. Um es für Sie plastisch zu machen: Ihr blauer Zwiebelbaron Dornau würde sich ja wahrscheinlich auch nicht von seinem entsprechenden Gebaren in Belarus durch höhere Strafen und eine höhere Strafandrohung im § 232 b StGB abhalten lassen, sondern nur davon, dass wir Zwangsarbeit im Ausland in Deutschland strafrechtlich entsprechend besser verfolgen könnten. Das würde ihn wahrscheinlich mehr beschäftigen als die Frage, ob ich jetzt am Strafrahmen herumoperiere. Vielleicht kann er Ihnen das auch selbst erklären. Kurzum: Aus unserer Sicht ist das Instrument nicht geeignet, um Straftaten in irgendeiner Weise tatsächlich zu verhindern. Eine wirksame Politik gegen Messerangriffe muss viel umfassender sein. Sie muss die Ursachen und nicht nur die Symptome in den Blick nehmen. Deshalb setzen wir GRÜNE nicht auf symbolische Strafverschärfung, sondern auf eine Stärkung von Prävention, Deeskalation und die Reduzierung der Verfügbarkeit von Waffen im öffentlichen Raum. Damit kommen wir zum nächsten Punkt, weshalb Ihr Antrag verlogen ist. Jeder Waffenrechtsdebatte, mit der man versucht, Waffen und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen oder schwerer zugänglich zu machen, wird von der AfD begegnet mit: Das ist eine ganz schwere Freiheitseinschränkung, die hier stattfindet. – Das heißt, Sie selbst sind nicht in der Lage, konsequent zu agieren, indem Sie auf der einen Seite sagen, dass Sie Straftaten mit Messern deutlich höher bestrafen wollen; und auf der anderen Seite wehren Sie sich seit Jahren mehr oder minder erfolgreich dagegen, dass wir die Waffengesetze in diesem Land verschärfen, um zu verhindern, dass Menschen legal Waffen und Messer mit sich führen. Das zeigt die Bigotterie Ihres Anliegens. Zu guter Letzt, werte Kolleginnen und Kollegen, ein i-Tüpfelchen: Sie scheinen bezüglich Ihres Antrags selbst nicht sonderlich überzeugt davon zu sein, dass dieser argumentativ wirkmächtig ist. (Heiterkeit Die Linke) Immerhin habe ich ein Video eines Ihrer rechten Influencer gefunden, das sehr putzig anmutet. Er versucht, in 2 Minuten den Antrag zu erklären, scheitert aber an denselben Fehlern wie Sie. Ganz lustig ist nur: Er hat dort eine Erklärung nach der TTPW-Verordnung abgeben müssen. Das ist die Verordnung zur Offenlegung von Finanzierung politischer Kampagnen. Diese Erklärung führt dann auf die AfD-Fraktionswebseite. Dort darf man feststellen, dass Ihnen der Antrag ein ziemliches schlechtes Zwei-MinutenVideo wert war, für das Sie dem Influencer als AfD-Fraktion sage und schreibe 749 Euro inklusive 7 % Mehrwertsteuer gegeben haben, damit er in der Öffentlichkeit Quatsch erzählt. Das zeigt die Qualität dieses Antrags. Vielen Dank, wir lehnen ab. (Beifall und Heiterkeit BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Abg. Lippmann. Als Nächstes hören wir für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt.

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