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Valentin Lippmann

GRÜNE 26.03.2026 Sitzungen 8/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die sogenannte Messerkriminalität ist seit Jahren ein beliebtes Schlagwort und Sujet rechtspopulistischer Kampagnen. Nun haben wir wieder mal einen Antrag dazu; das ist nichts Neues in diesem Hohen Haus. Schauen wir uns einmal den Kern desselben an: Sie fordern, dass bestimmte Formen der gefährlichen Körperverletzung als Verbrechen eingestuft werden sollen. Dabei steht der Antrag nahezu prototypisch dafür, dass der plumpe Populismus der AfD relativ wenig mit realer Politik, geschweige denn mit dem deutschen Strafrecht zu tun hat; denn weder ist der Landtag zuständig, noch wird ihm das irgendetwas bringen. Erstens zur Zuständigkeit; Kollege Modschiedler hat es ausgeführt. Das materielle Strafrecht ist Sache des Bundes. Die Koalitionspartner im Bund haben sich übrigens im Koalitionsvertrag darauf verständigt, zu prüfen, ob gefährliche Körperverletzungen, insbesondere unter Einsatz von Waffen oder bei lebensgefährdender Behandlung, künftig als Verbrechen eingestuft werden. So viel dazu, dass das kein Thema in der CDU sei, Herr Kollege Modschiedler. An dieser Stelle sage ich ganz grundsätzlich: Ich bin der festen Überzeugung, dass die Debatte über die Erhöhung von Mindeststrafandrohungen eine der wohlfeilsten Debatten in Deutschland ist, die man führen kann. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Dafür wäre ich Ihnen ausgesprochen dankbar! –

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