Keiler
Kennen Sie Gefährdungsdelikte?) Deswegen gibt es die schwere Körperverletzung. Deswegen gibt es diese Systematik. Ich sehe tatsächlich wie Herr Modschiedler keinen Grund, an diesem System, auch an der Einteilung von Vergehen und Verbrechen, etwas zu ändern. Wie gesagt, ich schließe mich dem Kollegen Modschiedler an: (Heiko Gumprecht, AfD: Das haben Sie jetzt dreimal gesagt!) Wir sehen einfach keinen sinnhaften Grund, diesem Antrag zuzustimmen, weil er nichts daran ändern würde, dass Straftaten mit Messern begangen werden. Es ist auch erwiesen, dass die Änderung – – Sie würden aus einem Vergehen ein Verbrechen machen. Die Strafandrohung ist in der Länge fast gleich. Sie glauben ernsthaft, dass Sie damit verhindern, dass Menschen mit Messern Straftaten begehen. (Jörg Urban, AfD: Für die Zeit, die sie im Gefängnis sind! – Weitere Zurufe) Es tut mir leid, aber aus vielen Gründen bin ich davon nicht überzeugt. Die BSW-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die BSW-Fraktion Frau Abg. Biebrach, und als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Pallas.
