Ines Biebrach
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Herr Modschiedler hat uns bereits eine schöne Vorlesung gegeben; dem bleibt eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Ich versuche, noch drei Worte dazu zu sagen. Die AfD fordert eine härtere Bestrafung, weil es Straftaten mit Messern gibt und weil es mehr Straftaten geworden sind. Dann fordert sie, dass der Landtag feststellt, es gebe mehr Straftaten mit Messern. Geschenkt: Es gibt mehr Straftaten mit Messern und das ist ein Problem. (Jörg Urban, AfD: Aber?) – Aber wir lösen es nicht mit dem automatisch ausgelösten Reflex nach höheren Strafen. Dabei nimmt sich auch die CDU nicht aus – ich habe Herrn Lippmann gehört –, auch sie fordert reflexartig höhere Strafen, wenn etwas passiert ist. (Jörg Urban, AfD: Das machen die GRÜNEN auch gerne, wenn etwas passiert!) – Aber diesem Reflex nachzukommen, ändert an den Tatsachen der Messerangriffe nichts. Dann soll sich der Sächsische Landtag in den Bereich der Spekulationen begeben und feststellen, dass die Strafverfolgungsbehörden in Verkennung der zutreffenden Bewertungen Straftaten nur als gefährliche Körperverletzung einordnen? Ich habe in dem ganzen Antrag nirgends einen Beleg dafür gefunden, dass unsere Strafverfolgungsbehörden eine unzutreffende Bewertung von Straftaten vornehmen, und ich würde das auch in Abrede stellen. Auch in der deutschen Justiz passieren Fehler. Aber dass man grundsätzlich davon ausgehen müsse, dass sie lieber ein Vergehen bestrafen als ein Verbrechen – was ohnehin falsch wäre –, halte ich für ziemlich gewagt. (Beifall BSW, Martin Modschiedler, CDU, Laura Stellbrink, SPD, und Staatsregierung) Ich bin bei Herrn Modschiedler. Wir sollten unseren Justizvollzugsbehörden ein bisschen mehr Vertrauen schenken. Noch einmal zur Systematik. Ich brauche Ihnen, Herr Keiler, das eigentlich nicht erklären, aber: Gefährliche Körperverletzung beinhaltet etwas Gefährliches bzw. eine lebensgefährdende Behandlung. Das muss am Ende aber nicht zu einer schweren Verletzung führen. Wenn ich mit einem Messer herumfuchtle und den Betroffenen nur am kleinen Finger treffe, habe ich immer noch eine gefährliche Körperverletzung, aber ohne schwere Folgen. (Jörg Urban, AfD: Na toll! – Dr. Joachim Michael
