Dr. Joachim Michael Keiler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie verlassen das Haus, steigen in die Bahn oder gehen über einen Bahnhof und plötzlich wird Ihr Leben durch einen feigen Angriff für immer verändert. Für viel zu viele Menschen in unserem Land ist das keine Fiktion mehr, sondern bittere Realität. Das Sicherheitsgefühl unserer Bürger ist vielfach zerstört; denn öffentliche Plätze sind zu Orten der Angst geworden. Die nackten Zahlen sind erschütternd und dulden kein Wegschauen mehr. In Deutschland erfasste die Polizei 2024 über alle Deliktgruppen hinweg, einschließlich Raub und Bedrohung, 29 000 Straftaten mit Messereinsatz. Das sind 80 pro Tag. (Unruhe im Saal) Beim Anteil der Messerangriffe bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung (Glocke des Präsidenten) ist gegenüber 2023 eine Steigerung um 10,8 % zu beobachten. Sehr alarmierend ist die Zahl der Schwerverletzten durch Stichwunden in Notaufnahmen: 250 im Jahr 2019, 325 im Jahr 2023. Das ist ein Anstieg um 50 %. Ebenfalls alarmierend sind laut TraumaRegister der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie Stiche in Hals, Brust und Oberschenkel. Sie sind lebensgefährlich, da Hauptschlagadern bedroht oder getroffen werden können. Auch in Sachsen eskaliert die Lage. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 1 017 Messerangriffe im Jahr 2021, 2024 waren es 1 408 – eine Steigerung um knapp 40 %. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein menschliches Schicksal, und vielfach bleibt die Sühnefunktion des Strafrechts auf der Strecke. Die Verfahren dauern zu lange. Die Strafen sind zu gering. Positiv zu bewerten ist allerdings der Fall des mutigen US-Amerikaners, der sich in Dresden schützend vor eine Frau stellte und dafür schwer im Gesicht verletzt wurde. Dieser Fall machte weltweit Schlagzeilen und wurde nach vier Monaten relativ zügig vor dem Landgericht Dresden angeklagt. Doch was passiert bei den Hunderten anderen Fällen, die keine Kameras auf sich ziehen? Wer Messer oder ähnlich gefährliche Werkzeuge gegen einen Menschen einsetzt, nimmt regelmäßig schwere Verletzungen in Kauf. Problematisch ist der Nachweis des Vorsatzes oder des bedingten Vorsatzes. Das Sächsische Justizministerium führt in seiner Stellungnahme selbst aus, dass nur ein geringer Anteil der Messerangriffe als Straftat gegen das Leben registriert wird. Tatsächlich wird die Masse der Messerattacken lediglich als gefährliche Körperverletzung bewertet, bei der die Mindeststrafe wiederum sechs Monate beträgt. Das zeigt, dass die Gefährlichkeit dieser Angriffe unterschätzt wird. Wenn ein Straftäter einer Rentnerin mit Gewalt die Tasche entreißt, ist das ein Verbrechen, nämlich ein Raub, und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Der Unrechtsgehalt einer Messerattacke ist nicht geringer. Beide Täter sind Verbrecher und sollten auch als solche behandelt werden. (Beifall AfD) Körperverletzungen mit Messern oder ähnlich gefährlichen Werkzeugen müssen deshalb mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Verfahrensrechtlich wäre dann laut Justizministerium kein Strafbefehlsverfahren mehr möglich, es wären mehr Pflichtverteidiger nötig und es käme häufiger zu Anklagen vor dem Schöffengericht. Es wäre zu bürokratisch. Die Belastung der Justiz verkennen wir nicht, aber gilt es, Effizienz für Sicherheit zu opfern? Ermittlungen laufen zügig, wie der Fall in Dresden durchaus prominent gezeigt hat: Eine Anklage war nach vier Monaten offenbar möglich. Das ist eine Frage der Priorisierung. Ich will Ihnen einmal erklären, wie man die Justiz entlastet. Es gibt diese Politikeranzeigen. Jörg Urban hat in letzter Zeit von Staatsanwaltschaften aus der gesamten Bundesrepublik Anfragen bekommen, ob er Strafantrag stellen will wegen Politikerbeleidigung, wegen irgendwelcher Hetzposts, die aufgekommen sind. In allen Fällen hat Jörg Urban auf die Stellung eines Strafantrags verzichtet, weil er die Justiz entlasten möchte. Das ist echte Entlastung der Justiz, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Sie geben die richterliche Unabhängigkeit zu bedenken. Die wird von einem veränderten Strafrahmen nicht berührt. Das ist ein Scheinargument. Wir geben Staatsanwälten und Gerichten nur das nötige Instrument an die Hand, und das sind eben keine Samthandschuhe. Der aktuelle Strafrahmen des § 224 StGB beträgt sechs Monate bis zehn Jahre. Das würde ausreichen. In der Praxis wird oft schon ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt; das stand in der Stellungnahme des Justizministeriums zu lesen. Unsere Gegenargumente hierzu lauten: Das widerspricht der Realität. Eine Vielzahl der Verurteilungen liegt weit unter einem Jahr. Viele Messerangriffe enden als gefährliche Körperverletzung mit Bewährung oder milden Strafen. Messerattacken werden bagatellisiert und oft als minderschwerer Fall behandelt. Unsere Forderung schließt Einstellungen nach § 153 StPO aus und zwingt zur Härte. Sie sagen, es gebe keine bewiesene Abschreckungswirkung durch höhere Strafen. Sie zitieren eine Studie auf wenig valider Grundlage. Wir sagen: falsch. Generalprävention wirkt als Signal. Null Toleranz bei Messerattacken. Situative Eskalationen, oft Wiederholungstäter, Migrantenclans: Eine höhere Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr schützt. Ähnlich ist es bei § 226 StGB, der schweren Körperverletzung. Messergewalt macht 40 % der vorsätzlichen Tötungen aus, in Sachsen sind es 44,4 %. Doch die meisten Fälle bleiben bei der einfachen Körperverletzung. Weitere Ausführungen in einer zweiten Runde. Herzlichen Dank soweit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Als Nächstes hören wir Herrn Abg. Modschiedler für die CDU-Fraktion.
