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Thomas Prantl

AfD 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Regelungen zur Verarbeitung von dienstlichen E-Mails in der Sächsischen Staatskanzlei sowie Regelungen zur Weiterleitung an private E-Mail-Adressen (Frage 1) Frage an die Staatsregierung: Besteht in der Sächsischen Staatskanzlei eine Regelung, nach der dienstliche E-Mails ausschließlich über dienstliche E-Mail-Konten zu verarbeiten sind, und ist insbesondere die Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private E-Mail-Adressen (gegebenenfalls auch an private Postfächer von Mitgliedern der Staatsregierung) untersagt oder nur unter bestimmten und welchen Voraussetzungen zulässig? Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: In der Sächsischen Staatskanzlei gelten für den Umgang mit E-Mails die Vorgaben der VwV Dienstordnung sowie die Dienstvereinbarung zur E-Mail-Nutzung. Danach hat dienstliche Kommunikation grundsätzlich über dienstliche E-Mail-Konten zu erfolgen. Eine Weiterleitung dienstlicher E-Mails an private Adressen – auch von Mitgliedern der Staatsregierung – ist im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen und den Vorgaben der lnformationssicherheit möglich, bedarf aber stets einer Prüfung des konkreten Einzelfalls.

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