Sebastian Wippel
Es war schon alles gesagt vom Minister!) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Nguyen mit dem Schlusswort für die Fraktion Die Linke. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/5702 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 8/5702 bei einigen Jastimmen, einigen Stimmenthaltungen und vielen Gegenstimmen nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Revolutionsgarde des Iran auf die Terrorliste der EU gesetzt wurde. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt. Unbestritten ist außerdem: Wer aus politischen Gründen verfolgt wird, hat Anspruch auf Schutz. Das ist auch die klare Haltung der CDU-Fraktion. Gerade weil dieses Thema so ernst ist, müssen wir verantwortungsvoll damit umgehen. Humanität braucht Rechtsstaatlichkeit und Schutz braucht Verfahren – nicht Symbolpolitik. Unser Asyl- und Aufenthaltsrecht bietet bereits heute umfassende Schutzinstrumente. Menschen können als Flüchtlinge anerkannt werden, sie können subsidiären Schutz erhalten, es gibt nationale Abschiebungsverbote und es gibt Duldungen aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen. Diese Instrumente greifen auch für Menschen aus dem Iran – und sie greifen bereits heute. Wer individuell politisch verfolgt ist, bekommt Schutz. Das ist Realität, kein politisches Versprechen. Der Antrag der Linksfraktion setzt dagegen auf pauschale Lösungen. Der Antrag verlangt einen sofortigen, pauschalen Abschiebestopp. Zusätzlich drängt er politisch auf einen bundesweiten Abschiebestopp sowie eine Landesaufnahmeanordnung mit weitgehenden Ausnahmen von Regelvoraussetzungen und Verpflichtungserklärungen. Er fordert Druck auf das Bundesinnenministerium und Initiativen im Bundesrat. Das mag politisch nachvollziehbar sein, ist aber rechtlich und föderal problematisch. Außen- und Asylpolitik sind primär Bundeszuständigkeiten. Der Landtag von Sachsen kann keine eigene außenpolitische Lagebewertung an die Stelle bundesweiter Verfahren setzen. Besonders bei § 23 Abs. 1 AufenthG ist das Einvernehmen mit dem Bund gerade Ausdruck der bundesstaatlichen Koordinierung und kein Automatismus. Ein landeseigener Sonderweg erhöht das Risiko ungleicher Maßstäbe zwischen Ländern, erzeugt Folgeeffekte (Sekundärmigration innerhalb Deutschlands) und schwächt die bundesweit einheitliche Steuerung. Vor allem aber: Pauschale Abschiebestopps widersprechen dem Grundprinzip unseres Rechtsstaats. Schutz wird individuell geprüft – nicht kollektiv nach Herkunftsland. Ein Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Ihnen liegen die eingereichten Fragen von Mitgliedern des Landtags als Drucksache 8/5746 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Zwei der drei Fragen wurden mit dem Einverständnis der Fragesteller schriftlich beantwortet. Frau Meier bittet um eine mündliche Beantwortung. Möchten Sie Ihre Frage noch einmal vortragen? – Bitte schön.
