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Armin Schuster

05.02.2026 Sitzungen 8/25

Stimmt etwas nicht mit mir? Nein? (Christian Hartmann, CDU: Alles in Ordnung, Herr Schubert!) – Alles klar. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Brutalität, mit der die iranischen Sicherheitskräfte gegen Demonstrierende vorgehen, ist schockierend. Es ist deshalb dringend geboten, dass der Westen sich nicht auf Worte beschränkt. Vor diesem Hintergrund begrüße ich – erstens – ausdrücklich, dass die Europäische Union vor wenigen Tagen, am 29. Januar, weitere Sanktionen gegen den Iran beschlossen hat, und dass zweitens die Revolutionsgarden jetzt endlich als Terrororganisation eingestuft wurden. (Unruhe) Frau Schubert, Sie haben recht: Das billige ich auch der ehemaligen Außenministerin zu. Damit lag sie richtig. Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass die Verantwortlichen für Gewaltexzesse der Sicherheitskräfte bei einer versuchten Einreise in die Europäische Union zur Rechenschaft gezogen werden. Wer Menschenrechte missachtet, darf keine Zuflucht und schon gar keine straflose Zuflucht in Europa finden. Fest steht: Die innenpolitische und außenpolitische Lage im Iran bleibt extrem schwierig vorherzusehen. Das haben wir deshalb auch fest im Blick. Fest steht aber auch, dass Bund und Länder in der Vergangenheit nur sehr wenige Menschen dorthin abgeschoben haben – das übrigens deshalb, weil der Iran die Bedingungen für Abschiebungen diktiert, begleitete Rückführungen blockiert oder sogar seinen Luftraum sperrt. Im Jahr 2025 wurde aus Sachsen genau eine Person in den Iran abgeschoben, bundesweit waren es ganze 18 Personen. Auch für 2026 planen wir Abschiebungen – nicht im Konkreten, aber es sind Abschiebungen in den Iran geplant. Ich kann Ihnen versichern, Herr Nguyen und allen anderen – ich glaube, dabei besteht Konsens: Gerade bei diesen geringen sächsischen Fallzahlen prüfen wir vor jeder einzelnen Rückführung in den Iran sehr sorgfältig, ob sie im konkreten Einzelfall und vor allen Dingen angesichts der aktuellen Lage vertretbar ist. Zum Prüfen zählen auch die Entscheidungen des BAMF sowie die von Gerichten und zuständigen Behörden, die zurzeit ebenfalls sehr sensibel hinschauen. Meine Damen und Herren! Derzeit beabsichtigt der Freistaat deshalb nicht, einen generellen Abschiebestopp zu verhängen. Einen solchen Schritt würden wir auch nur dann erwägen, wenn Krieg, Bürgerkrieg oder eine Naturkatastrophe das Herkunftsland schwer zerstörten. Das sind die Bedingungen. Nach unserer Einschätzung liegt eine solche Situation im Iran derzeit nicht vor. Hinzu kommt: Ein genereller Abschiebestopp würde unsere Handlungsfähigkeit auch auf Dauer einschränken. Ich möchte uns nicht die Möglichkeit nehmen, ganz bestimmte Straftäter abzuschieben, was durch einen generellen Abschiebestopp verhindert würde. Diese Handlungsmöglichkeit wollen wir uns nicht nehmen. Genau aus diesem Grund lehnen wir den von der Antragstellerin geforderten bundesweiten Abschiebestopp ab. (Unruhe) Angesichts der sehr geringen Abschiebezahlen wäre die Bindungswirkung dieser eher symbolischen Entscheidung unverhältnismäßig hoch. (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Das Bundesinnenministerium teilt unsere Auffassung. Ich glaube, der Abg. Pallas hatte es gesagt: Wir können, wenn wir wollen. Die eine Hälfte der Bundesländer tut es, die andere Hälfte tut es nicht. Ich habe Ihnen erklärt, zu welcher Hälfte wir zählen, meine Damen und Herren. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Staatsminister, würden Sie eine Zwischenfrage an Mikrofon 3 zulassen?

Protokoll ↗