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Christian Piwarz

05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Einführung einer antragslosen Veranlagung für Arbeitnehmer sprechen, dann sprechen wir über mehr als ein einzelnes digitales Reformprojekt. Wenn dem Staat bereits ein Großteil der relevanten Daten vorliegt, dann ist es nur folgerichtig, dass er diese Daten sinnvoll nutzt. Das ist ein konsequenter Anlass zum Abbau von Bürokratie. Im Idealfall entlastet dies Bürger und Verwaltung. Deshalb sollte dieser Ansatz mehr und mehr Eingang in die Steuerfestsetzung finden. Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, wird derzeit eine sogenannte Amtsveranlagung im Rahmen eines Pilotprojektes in Hessen in der Praxis erprobt. Berücksichtigt werden hierbei die einfachen Fälle, in denen dem Finanzamt bereits viele relevante Steuerdaten vorliegen. Das ist durchaus ein interessanter Ansatz, der weiterverfolgt werden sollte. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es sich erst einmal nur um ein Pilotprojekt, also um eine Erprobung in einem einzelnen Bundesland handelt. Zudem – darauf hinzuweisen, ist wichtig – hat Hessen hierbei bisher in erster Linie auf säumige Steuerzahler abgestellt. Bis die Amtsveranlagung generell im reibungslosen Massenverfahren angewendet werden kann, sind noch etliche Schritte zu klären. Gegenwärtig prüfen die Finanzministerien der Länder, ob und in welcher Form eine Amtsveranlagung in einem größeren Maßstab umgesetzt werden kann. Es versteht sich von selbst, dass hierbei rechtliche, technische und organisatorische Fragen gründlich geklärt werden müssen. Bei aller Sympathie für dieses Reformprojekt dürfen wir uns nichts vormachen: Eine Amtsveranlagung allein wird unser komplexes Steuerrecht nicht plötzlich vereinfachen. Die Ursachen von zu viel Bürokratie liegen nicht allein im Ausfüllen von Formularen und Vordrucken, sondern vor allem in der Komplexität des materiellen Steuerrechts. Es darf nicht das Ziel sein, unser kleinteiliges Steuerrecht lediglich digital abzubilden; denn dann haben wir am Ende zwar ein neues digitales Mammutprojekt, aber kein einfacheres System. Deshalb sage ich ganz klar: Eine Amtsveranlagung kann nur gelingen, wenn gleichzeitig unser Steuerrecht selbst grundlegend vereinfacht wird. Meiner Auffassung nach sind zentrale Instrumente dafür mehr Typisierung und mehr Pauschalierung. Seit Jahrzehnten folgt unser Steuerrecht dem Idealfall der Einzelfallgerechtigkeit. Jede denkbare Konstellation, jeder Sonderfall wird abgebildet. Was gut gemeint ist, führt in der Praxis zu einem kaum noch handhabbaren Regelungsdickicht. Wir müssen uns deshalb ehrlich fragen: Brauchen wir tatsächlich für jeden Einzelfall eine Sonderregelung oder wären wir dazu bereit, zugunsten von Praktikabilität und Vereinfachung unser Streben nach höchstmöglicher Einzelfallgerechtigkeit hintenanzustellen? Mehr Typisierung und Pauschalierung heißt nicht, dass die Verfahren ungerechter werden. Im Gegenteil: Es bedeutet Gerechtigkeit, die praktikabel ist. Steuervereinfachung ist dabei kein Selbstläufer; das hat Sachsen unlängst im Zusammenhang mit einer eigenen Initiative im Bundesrat erfahren. Der Freistaat hat sich für die Vereinfachung und Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen eingesetzt. Trotz einer Mehrheit im Bundesrat wurde der sächsische Vorschlag auf Bundesebene bisher noch nicht aufgegriffen, sondern er wird noch geprüft. Gut Ding will da offensichtlich Weile haben. Auch wenn bis zur antragslosen Amtsveranlagung noch ein Stück Weg vor uns liegt, möchte ich auf einige bereits erreichte Meilensteine eingehen – wir haben das schon diskutiert –, die die Abgabe der Steuererklärung schon heute erleichtern. Bereits heute können Bürgerinnen und Bürger die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Sie erhalten dabei automatisch zahlreiche Daten, wie der Verwaltung bereits bekannte Informationen oder zugeordnete Belege, in der Steuererklärung bereitgestellt. Am Ausbau dieses Services wird mit Hochdruck gearbeitet. Es ist schon erwähnt worden, dass Arbeitnehmern mit dem Programm „einfachELSTERplus“ ein Interviewmodus angeboten wird. Die der Finanzverwaltung vorliegenden Daten werden vorab eingetragen – das ist genau das, was hier gefordert wird – und die Bürger anhand von Fragen durch die Steuererklärung geführt. Derzeit wird an der Entwicklung für weitere Zielgruppen gearbeitet. Das sind nur zwei Beispiele, wie die Steuer- und Finanzverwaltung strategisch und mit Hochdruck digitale und automatisierte Angebote in ihre Prozesse integriert. Wenn wir es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen, brauchen wir neben der Digitalisierung die konsequente Vereinfachung unseres Steuerrechts. Dafür, meine Damen und Herren, ist unser aller Mut erforderlich: nicht nur Prozesse zu digitalisieren, sondern auch bestehende Strukturen zu reformieren. Wir setzen dabei auf einen ganzheitlichen Ansatz, um die sächsische Steuer- und Finanzverwaltung gut für die Zukunft aufzustellen und den Service für die Bürgerinnen und Bürger stetig auszubauen. Die Einführung einer Amtsveranlagung wird dabei mitgedacht, und zwar als ein Baustein und vor allem als ein Signal an die Bürger, dass der Staat durchaus einfach kann. Bildlich gesprochen: Der Zug ist aufs Gleis gesetzt und fährt. Die AfD möchte mit ihrem Antrag auf diesen bereits fahrenden Zug aufspringen. Einer solchen zusätzlichen Initiative bedarf es nicht. Wir kennen und halten unseren Kurs. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)

Protokoll ↗