Torsten Gahler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es wurden verschiedene Gründe hervorgebracht, warum das alles nicht gehen würde. Es wurden datenschutzrechtliche Gründe vorgeschoben. Es wurden Verfahrensweisen des Steuerrechts hervorgehoben. Wollen wir das Ganze einmal sortieren. Datenschutzrechtlich kann beim Datenaustausch zwischen Behörden – ob es Renten- und Sozialbehörden oder das Finanzamt sind – nichts passieren. Wir haben das in den §§ 29 b bis 31 c Abgabenordnung geregelt. Alles, was zum Datenaustausch und Steuergeheimnis geregelt wird, ist dort enthalten. Die anderen Punkte haben wir schon in anderen Grundsätzen geregelt. Die §§ 85 und 88 Abgabenordnung regeln die Amtsermittlungsgrundsätze, Verhalten des Finanzamtes und den Beginn des Besteuerungsverfahrens. Das heißt, das Ermittlungsverfahren ist dem Erklärungsverfahren vorgelagert, bevor wir zur Festsetzung und Erhebung kommen. Frau Schubert hat das ein wenig durcheinandergebracht, sie sagte nur im Erhebungsverfahren. Wir haben verschiedene steuerliche Verfahren. Wenn das im Ermittlungsverfahren elektronisch übermittelt wird und die Daten automatisch eingespeist werden, dann haben wir überhaupt kein Problem. Die Festsetzung kann erfolgen. Eventuelle Änderungsanträge oder Anträge im Rechtsbehelfsverfahren kann der Steuerpflichtige nachliefern. Das ist alles kein Problem. Wir haben noch die anderen Vereinfachungen. Herr Homann hat dazu ausgeführt. Es müssten verschiedenste Freibeträge betrachtet werden. Wir haben das als ersten Aufschlag gesehen. Selbstverständlich kann man die Grundfreibeträge erhöhen. Dafür nehmen wir 24 000 Euro an. Dann fallen fast alle Rentner und die Geringverdiener weg. Damit haben diese keine Steuererklärungspflicht. Wenn das passiert, haben wir Zehntausende Steuerbeamte, die keine Tätigkeit mehr haben. Dazu brauchen wir nicht den Austausch der überalterten Beamtenschaft, sondern wir müssen die Stelle nicht neu besetzen, wir könnten sie einsparen. Das können Sie morgen zum Arbeitgeberkongress mitbringen. Was haben wir noch? Wir brauchen kein kleingliedriges System. Wir wollen keine Individualfreibeträge, sondern großzügige Grundfreibeträge. Dann erledigt sich das von selbst. Das elektronische Verfahren ist dann ganz einfach anzuwenden. Nur noch wenige Rentner und wenige Arbeitnehmer fallen darunter. Alle anderen haben einen Steuerberater. Vielen Dank. (Beifall AfD)
