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Ines Biebrach

BSW 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin ein wirklicher Fan der antragslosen Veranlagung. Nach Ihrer Rede ist mir die Freude ein wenig vergangen – also nach Ihrer Rede –, aber wir wollen ja bei der Sache bleiben. Deswegen entscheide ich das nicht an der Rede, sondern an der Idee. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission ist bereits im Jahr 2024 zu dem Ergebnis gekommen, dass eine wirkliche Entlastung und eine weitere Vereinfachung für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung durch eine antragslose Veranlagung erreicht werden kann. Jetzt zum Antrag der AfD. Die antragslose Veranlagung schafft die Steuererklärung schon mal nicht ab. Auch in Österreich dürfen die Leute immer noch Steuererklärungen abgeben, weil auch dort dem Finanzamt nicht alle Daten vorliegen. Was sagt uns der § 41 a Abs. 2 b? Wenn jemand selbst keine Veranlagung beantragt hat und eine Erstattung von mindestens 5 Euro herauskommt und er nicht der antragslosen Veranlagung widerspricht, dann wird diese gemacht. Wenn er Sonderausgaben, Spenden und sonst irgendetwas geltend machen will, hat er viele Jahre Zeit, das nachzureichen. Doch, wie gesagt: Steuererklärungen gibt es auch in noch Österreich. Gleichwohl ist die antragslose Veranlagung ein sinnvoller Fakt. Da wir dafür eine Änderung der Abgabenordnung oder jedenfalls eine bundesgesetzliche Regelung brauchen, ist der richtige Weg eine Bundesratsinitiative. Insofern stehe ich nicht dem Antrag entgegen. Die Bundesratsinitiative ist das Einzige, was hilft. Ich glaube auch, dass sie erforderlich ist, weil der Bericht der Expertenkommission, der genau das ausweist, aus dem Jahr 2024 ist. Wir sind jetzt im Jahr 2026. Es besteht die Befürchtung, dass das auf die lange Bank geschoben wird. Das Zweite. Die Landesregierung soll prüfen, ob auf Landesebene eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erfolgen kann. Ja, hierbei hat der Antrag schon sein Problem. Wir können jetzt schon sagen: Die Landesregierung wird das prüfen und wird sagen, antragslose Bearbeitung gehe nicht, weil die Gesetze das nicht hergeben. Gleichwohl finde ich es richtig, dass die Landesregierung prüft, ob Vereinfachungen durch die Landesbehörden – also die Finanzbehörden sind Landesbehörden – möglich sind. Das Beispiel in Hessen zeigt, dass man zumindest Schritte in diese Richtung geben kann. Ich halte den Prüfauftrag grundsätzlich für sinnhaft. Er wird nicht dazu führen, dass wir das jetzt und sofort können. Zu berichten, mit welchen Initiativen sich die Landesregierung bisher auf Bundesebene für eine umfassende Unternehmensmehrwert- und Erbschaftsteuerreform eingesetzt hat, das ist in den Reden kein Thema gewesen. Diesbezüglich verweisen Sie einfach auf den Koalitionsvertrag und sagen: Das steht drin, man setzt sich für so etwas ein. Dann kann man auch einmal berichten, was man jetzt getan oder geschafft hat. Zusammengefasst: Die Überschrift des Antrages ist schlicht falsch. Die antragslose Veranlagung schafft überhaupt nichts ab, schon gar keine Steuererklärung. Aber sie bietet in Deutschland vielleicht die Möglichkeit der Ablösung des Lohnsteuerjahresausgleichs, der durch die Arbeitgeber durchzuführen ist. Der Staat kann sicher entlasten und sagen: Wir führen diese antragslose Veranlagung durch. Ja, dann gehört auch das dazu, was von der CDU und von Ihnen schon kam: Wir müssen dazu kommen, das Steuersystem insgesamt zu vereinfachen, damit die antragslose Veranlagung kein zahnloser Tiger bleibt; denn es gibt zu viele Ausnahmen, die am Ende dazu führen, dass überhaupt Steuererstattungen gezahlt werden. Langer Rede kurzer Sinn. Der Antrag ist zu unterstützen. Er wird den Menschen nicht dabei helfen, nicht zu wühlen und Belege zu suchen; denn das müssen sie dann immer noch machen, wenn sie eine Erstattung haben wollen. Grundsätzlich werden wir dem Antrag zustimmen, weil die antragslose Veranlagung, so wie sie in Österreich durchgeführt wird, eine wirkliche Entlastung ist. Wir denken, dass es einen Schups in die richtige Richtung braucht. Danke. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Kollegin Biebrach von der BSW-Fraktion. Nun geht es mit der SPD-Fraktion weiter. Ich sehe Herrn Kollegen Homann; bitte schön.

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