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Jan Löffler

CDU 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD befasst sich mit der Einführung der antragslosen Veranschlagung für Arbeitnehmer. Er greift damit ein Thema auf, über das in der Steuerpolitik schon seit Längerem und ganz aktuell diskutiert wird. Es wird jetzt auch von der AfD aufgegriffen, um daraus Nektar zu saufen. (Sebastian Wippel, AfD: Zu saufen! – Heiterkeit AfD) Die Frage, wie die Besteuerungsverfahren vereinfacht und zugleich bürgerfreundlicher gestaltet werden können, ist tatsächlich ein Thema. Herr Gahler, Respekt, diese zusammenhanglosen Phrasen von Ihnen und Nebelkerzen, die Sie effekthascherisch bei diesem Thema geworfen haben, werden der Sache und vor allem den Chancen, die für die Entbürokratisierung und für den einzelnen Bürgern damit verbunden sind, bei Weitem nicht gerecht. Zunächst möchte ich festhalten: Der Grundgedanke, auf eine Steuererklärung zu verzichten, wenn der Finanzbehörde tatsächlich die wesentlichen steuerrelevanten Daten elektronisch vorliegen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und richtig. Dafür braucht es aber den Antrag nicht. Ein solches Vorgehen kann sowohl die Bürger als auch die Verwaltung tatsächlich entlasten, wenn die fachlichen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Mit dem Antrag, den Sie gerade eingebracht haben, erwecken Sie allerdings den Eindruck, als ließe sich dieses Ziel mit einem Schnipp und einer Bundesratsinitiative flächendeckend einrichten. Das ist genau der Punkt, an dem das Problem mit Ihrem Antrag eigentlich beginnt. Die AfD wies gerade auf das Pilotprojekt in Hessen hin. Dieses Pilotprojekt ist ziemlich interessant und für die Steuerverwaltung auch erkenntnisreich. Es stellt jedoch kein Modell dar, das eine Amtsveranlagung im Arbeitnehmerbereich komplett abbilden kann. In Hessen geht es bislang darum, die Steuererklärung bei kleinen, abgegrenzten Fällen insbesondere dann, wenn die Steuererklärung trotz einer bestehenden Pflicht nicht abgegeben wurde, durch das Finanzamt vorauszufüllen und zuzustellen, soweit dort alle relevanten Daten bekannt sind. Diese Konstellation ist nicht mit einer freiwilligen antragslosen Veranlagung von Millionen von Arbeitnehmern vergleichbar. Für eine flächendeckende Amtsveranlagung ist es entscheidend, dass sämtliche steuerrelevanten Details und Daten bei den Finanzbehörden digital zusammenfließen, eingebracht und von diesen berücksichtigt werden. Das ist aber, wie mein Kollege Voigt es schon sagte, in der Praxis eben nicht der Fall. Auch Arbeitnehmer mit Einkünften ausschließlich aus nicht selbstständiger Arbeit machen regelmäßig steuerrelevante Sachverhalte in ihren Erklärungen geltend, die eben durch die Finanzverwaltung nicht automatisch eingepflegt werden können. Es sind vorhin Beispiele genannt worden. Ich denke an Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder zum Beispiel an die klassischen Lohnkosten auf der Handwerksrechnung. Das sind Dinge, bei denen das Geld nämlich nicht, wie Sie es gerade hier gesagt haben, sprudelnd an die Haushalte zurückfließt, sondern bei denen nach Ihrer Methodik im Zweifelsfall auf einmal sprudelnd per Einzug das Konto geräumt wird. Deshalb ist es ein Miteinander von Steuerpflichtigen und Steuerverwaltung. Solange solche individuellen Angaben erforderlich sind, kann eine Veranlagung ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen nur eingeschränkt funktionieren. Eine zeitnahe Umsetzung als Massenverfahren sehe ich an dem Punkt – ganz ehrlich, Herr Gahler – selbst dann, wenn wir den ganzen Popanz, der fabriziert wurde, zurückfahren, in dem Stadium noch nicht als realistisch an. Ich finde es deshalb ein wenig schade, dass Sie das Thema, das so wichtig ist, so flapsig darstellen. Gleichzeitig möchte ich feststellen, dass die Finanzverwaltung bereits heute kontinuierlich daran arbeitet, die Steuererklärung für die Bürger einfacher und auch digitaler zu gestalten, zum Beispiel – das Sie gerade gebracht haben –: „einfachELSTERplus“. Ich weiß nicht, was Sie daran in diesem Maße kompliziert finden. Ich glaube, wir haben ein Problem. Darüber müssen wir uns an anderer Stelle unterhalten, wenn Sie sich damit überfordert fühlen. Mit dem elektronischen Datentool, mit dem jetzt schon ausgefüllte Stammdaten dem Steuerpflichtigen zur Verfügung gestellt werden, ist ein Verfahren geschaffen worden, mit dem wir Schritt für Schritt in diesen Prozess einsteigen können und worüber der Steuerpflichtige schon heute einen Großteil der Daten angezeigt bekommt und einpflegen lassen kann. Dieser Ansatz zeigt, dass das Ganze praktisch funktioniert, auch heute schon schrittweise datenbasiert zu einer Veranlagung zu kommen. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick auf die Einschätzung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft zu dem Thema. Ich weiß nicht, ob Sie sich mit den Kollegen schon einmal unterhalten haben. Ich kann sagen, ich habe das getan. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft weist zu Recht darauf hin, dass die Automatisierung und Digitalisierung erhebliche Entlastungspotenziale mit sich bringen, die es dem Staat zu heben gebietet, insbesondere in dem ersten Schritt der standardisierten Fälle. Gleichzeitig macht sie aber deutlich, dass diese Potenziale nur dann gehoben werden können, wenn wir uns dem Steuerrecht selbst widmen. Ich will nicht verhehlen: Das haben Sie in Ihrer Rede, wenn auch sehr blumig, angesprochen. Damit kommen wir zum Kern der Debatte. Die Komplexität unseres Steuerrechts entsteht nicht primär durch das Verfahren, sondern ob des materiellen Regelungsgehaltes bei der Steuerthematik. Jede individuelle Lebenssituation soll, so der Anspruch im Gesetz, möglichst exakt mit der Folge abgebildet werden: zunehmende Komplexität, höherer Verwaltungsaufwand, geringere Transparenz. Eine echte Vereinfachung kann tatsächlich nur durch die von Ihnen so kritisch dargestellte, aber unerlässliche Typisierung stattfinden. Dazu muss man sich aber bewusst zu einer Pauschalveranlagung bei manchen Punkten bekennen. Das bedeutet eben auch, auf eine vollständige Abbildung jedes Einzelfalls bewusst zu verzichten. Das kann tatsächlich etwas sein, um Verfahren und Handhabe effizienter und digitalisierter zu gestalten. Darum sollte sich die Debatte im Hohen Haus eher drehen als um eine Bundesratsinitiative. Dieser Zielkonflikt – Vereinfachung versus Einzelfallgerechtigkeit – wird im Antrag der AfD-Fraktion leider nicht thematisiert, ist aber politisch das zentrale Thema, über das man sich unterhalten muss. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die antragslose Veranlagung kann ein sinnvoller Bestandteil einer modernen Steuerverwaltung sein. Sie ist aber kein Selbstläufer und kein Ersatz für strukturelle Reformen. Unser erklärtes Ziel ist es, stringent an einer immer weitergehenden Vereinfachung und Automatisierung im Besteuerungsverfahren zu arbeiten. Dabei steht im Vordergrund, dass diese Entwicklung rechtssicher ausgestaltet ist – vor allem für den Steuerpflichtigen –, dass die Entscheidungshoheit des Bürgers gewahrt und dieser eben nicht bevormundet wird – wie von Ihnen vorgeschlagen wurde – und dass es am Ende zu einer tatsächlichen Entlastung führt. Schritt für Schritt statt Schnellschuss, das ist der verantwortungsvolle Weg. Genau deshalb greift der Antrag, den Sie gerade eingebracht haben, Herr Gahler, zu kurz. (Torsten Gahler, AfD: Ein erster Schritt!) Er beschreibt ein Ziel ohne die notwendigen Voraussetzungen, Grenzen und Zielkonflikte. Die CDU-Fraktion gibt einem verantwortungsvollen, schrittweisen Reformansatz den Vorzug. Vereinfachung – ja. Das Ganze muss aber rechtssicher, praktikabel und vor allem bürgerorientiert sein. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten den Abg. Jan Löffler von der CDU-Fraktion und setzen nun mit der BSW-Fraktion fort. Ich sehe Frau Kollegin Biebrach; bitte schön.

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